Montabaur
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Nr. 8/94
findet in der Ortsgemeinde Gackenbach am Donnerstag, dem 10.03.1994, um 19.30 Uhr im Gasthaus »Buchfinkenland« statt.
Tagesordnung
1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich
2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde
3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.
Gackenbach/Montabaur, 10.03.1994
Ortsgemeinde Gackenbach
Weidenfeller, Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde Montabaur
I. Beigeordneter Reusch, VG-Verwaltung
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 27.01.1994
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Ein kurzer Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1993 zeigt, daß die Ortsgemeinde Gackenbach zum Jahresende über eine Rücklage von ca. 70.000,- DM verfügt. Im Haushaltsplan 1993 war eine Kreditaufnahme in Höhe von 87.000,- DM vorgesehen, die jedoch durch die Verlagerung von Maßnahmen bzw. von Ausgaben sowie durch Mehreinnahmen bei Grundstückserlösen nicht in Anspruch genommen werden mußte. Die Ortsgemeinde Gackenbach ist somit zum Jahresende erneut schuldenfrei.
Haushalt 1994
Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 916.000,- DM. Davon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 561.000,-- DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 355.000,- DM.
Zur Finanzierung der geplanten Vorhaben des Vermögenshaushaltes werden Kredite in Höhe von 158.000,- DM benötigt.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 527.000,- DM um 34.000,- DM auf 561.000,- DM. Dieser Anstieg ist ausschließlich den Einnahmenverbesserungen im Bereich »Steuern, allgemeine Zuweisungen« zuzuschreiben. Das Gesamteinnahmesoll dieses Unterabschnittes in Höhe von 440.700,- DM stellt 78,56 v. H. der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.
Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes wird geprägt durch das Gesamtumlagesoll in Höhe von 273.970,- DM. Dies sind 48,84 v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.
Bei Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verbleibt ein Überschuß von 23.000,-- DM, der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. Dieser Überschuß zuzüglich 2.000,- DM Sachkosten für ein Umlegungsverfahren (gesamt 25.000,-- DM) stellen die freie Finanzspitze für 1994 dar.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Ausweislich dieses Programmes sind für die nachfolgenden Maßnahmen die entsprechenden Haushaltsmittel bereitzustellen:
1. Neuanschaffung einer Orgel 10.000,- DM
2. Restfinanzierung Neubau
Kindergarten Horbach 30.000,- DM
3. Zuweisung zur Sanierung und Erweiterung
Kindergarten Hübingen 80.000,- DM
4. Anschaffung von Ruhebänken 2.000,- DM
5. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen 2.500,- DM
6. Ausbau Kapellen- und Lindenstraße
(ehern. K 171) 50.000,- DM
7. Ausbau der Bergstraße untj der Gärtenstraße8.000,- DM
8. Gehwegausbau »Im Boden« 20.000,- DM
9. Installierung einer Überquerungshilfe
L 326 12.000,-DM
10. Straßenbeleuchtungserweiterung - allgemein 5.000,- DM
11. Neugestaltung des Friedhofes 60.000,- DM
12. Erwerb von Grundstücken 75.000,- DM
13. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundung) 500,- DM
Finanziert werden diese Ausgaben durch folgende Einnahmen:
1. Ausgleichszahlungen von den Beteiligten
des Umlegungsverfahrens »Im Boden« 5.000,- DM
2. Ausbaubeiträge Berg- und Gartenstraße 30.000,- DM
3. Erschließungsbeiträge »Im Boden« 10.000,- DM
4. Zuweisung des Landes zum Ausbau der
Bergstraße und der Gartenstraße 25.000,- DM
5. Zuweisung des Kreises (K 171) 34.000,- DM
6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 23.000,- DM
7. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 70.000,-DM
8. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarktl58.000,- DM
Ausblick 1995 - 1997
Für die nächsten Haushaltsjahre hat die Ortsgemeinde folgende Maßnahmen vorgesehen: allgemeiner Grunderwerb
Fassung der Quelle »An der Pumpe« und Platzgestaltung Begrünungsmaßnahmen »Neue Hohl«
Ausbau Halfterweg
Erschließung Neubaugebiet »Erweiterung Halfterweg« Ausbau Fußweg zwischen den Straßen »L 326 - Im Boden - Alte Hohl«
Bürgersteigausbau L 326 in Dies.
Die Finanzplanung signalisiert eine problemlose Finanzierung aller Vorhaben.
Unter Tagesordnungspunkt»Verschiedenes« beschloß der Ortsgemeinderat, dem DRK-Ortsverband Daubach ab 1994 eine jährliche Zuwendung in Höhe von 150,- DM zu gewähren.
Horbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 20.01.1994 der Ortsgemeinde Horbach für das Haushaltsjahr 1992
I.
Haushaltsrechnung
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
676 . 657,73
336 . 261,68
1 . 012 . 919,41
Summe bereinigter Soll-Einnahmen
676 . 657,73
336 . 261,68
1 . 012 . 919,41
Soll-Ausgaben
676 . 657,73
306 . 261,68
982 . 919,41
+ Neue Haushaltsausgabereste
_
30 . 000 ,-
30 . 000 ,-
Summe bereinigter Soll-Ausgaben
676 . 657,73
336 . 261,68
1 . 012 . 919,41
Überschuß/Fehlbetrag -,-
-
Festgestellt:
Montabaur, 30.04.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1992 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. SoweitMehr- ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

