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Montabaur

D e Verwaltung informiert

Bericht über die Sitzung des Stadtrates Montabaur vom 08.02.1994

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken informierte, daß die Bera­tungen zum Haushalt 1994 in der nächsten Sitzung am 10.03.1994 erfolgen werde.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Er­weiterung«

1. Zustimmungsbeschluß:

Der Stadtrat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung« (einschließlich Begründung und Textfestsetzungen) in der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hatte und durch die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - mit Datum vom 05.05.1993 erstellt wur­de. Die Zustimmung erstreckte sich auch auf den landespflege­rischen Planungsbeitrag, der Bestandteil des Bebauungspla­nes wird.

2. Beschluß zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Der Rat beschloß die öffentliche Auslegung des Bebauungs­planentwurfes (einschließlich Begründung und Textfestset­zung) sowie des landespflegerischen Planungsbeitrages gemäß § 3 Abs, 2 BauGB. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird auch das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belan­ge nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Der Stadtrat hatte bereits 1987 beschlossen, den Bebauungs­plan »Alter Galgen - Erweiterung« aufzustellen. Da nur noch geringe Industriebauflächen zur Verfügung stehen, sollte hier­durch eine weitere Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebe­trieben ermöglicht werden.

Ein wichtiger Bestandteil des Bebauungsplanes ist der landes­pflegerische Planungsbeitrag, der aufzeigt, wie der durch die Bebauung entstehende landespflegerische Eingriff gemindert bzw. ausgeglichen werden soll. Die verkehrstechnische Andie­nung des Erweiterungsgebietes ist über eine noch zu schaffen­de Anbindung an die K 82 vorgesehen.

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück des ehemaligen Hotels

1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB Der Bebauungsplan »Himmelfeld« wird für das Grundstück am Himmelfeld 64 (Flurstück 2/1, Flur 39) wie folgt geändert:

1. Erweiterung der überbaubaren Fläche laut Skizze

2. Ausweisung einer Baugrenze für die Errichtung einer Tief­garage

3. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung/gestalteri- sche Festsetzungen (Vorgaben für Trauf- und Firsthöhen, Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl usw. - Einzelhei­ten siehe öffentliche Bekanntmachung -)

2. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebau­ungsplanes (einschließlich Begründung) in der vorgelegten Form zu.

3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung

Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wurde verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbarge­biete nur unwesentlich auswirkt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Maßnahmengesetz). Den Bürgern wird im Rahmen des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Erörterung gegeben.

4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung

Der Rat beschloß die öffentliche Auslegung des Änderungsent- würfes (zeichnerische und textliche Darstellung) - einschließ­lich Begründung - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungsver­fahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 Ab@. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB).

Nachdem für das Grundstück des ehemaligen Hotels trotz jahrelangem Bemühen kein neuer Investor für eine Hotelan- siedlung gefunden werden konnte, beschloß der Stadtrat auf Antrag des künftigen Grundstückseigentümers die Bebau­ungsplanänderung. Ziel ist vorrangig das städtebauliche In­teresse an der Beseitigung der Bauruine sowie der städtebau­liche Belang zur Schaffung zusätzlichen Wohnraumes.

Für die CDU-Fraktion führte Erster Beigeordneter Dr. Hütte aus, daß eine Hotelansiedlung an diesem Standort wünschens­wert gewesen wäre - vor allem auch im Hinblick auf die

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städtische Entwicklung im Zusammenhang mit dem ICE- Haltepunkt. Angesichts des ergebnislosen Ansiedlungsbemü­hens stimme man jedoch nun dem vorliegenden Antrag des künftigen Grundstückseigentümers zu, um so die Schaffung von neuem Wohnraum zu ermöglichen. Die vorliegende Pla­nung sei gelungen. Es müsse jedoch dafür Sorge getragen werden, daß im Bebauungsplan wegen der stark verdichteten Bebauung Grünflächen mit konkreten Vorgaben vorgeschrie­ben werden.

Unter dieser Maßgabe, so schloß Dr. Hütte, stimmte die CDU- Fraktion der vorliegenden Bebauungsplanänderung zu.

Ratsmitglied Lorenz (BfM) hielt die Standortaufgabe für eine Hotelbebauung für kurzsichtig. Er wies in dem Zusammen­hang auf die lange Vorgeschichte bis zur Realisierung des Mons-Tabor-Hauses hin.

Ratsmitglied Elzner (SPD) plädierte namens der SPD-Frakti- on ebenfalls für die vorgestellte Bebauungsplanänderung. Ratsmitglied Bartholome (SPD) bekräftigte nochmals, daß die Vorgaben für die Grünanlagen eindeutig festgelegt werden müßten.

Business-Park Montabaur;

Übernahme einer Ausfallbürgschaft für ein von der Stadtentwicklung Montabaur GmbH aufzubringende Darlehen durch die Stadt Montabaur Der Stadtrat beschloß, daß die Stadt Montabaur für ein durch die Stadtentwicklung Montabaur GmbH aufzunehmendes Darlehen eine Ausfallbürgschaft entsprechend dem von der Verwaltung vorgelegten Muster übernimmt.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hatte zuvor erläutert, daß hei der Kreditaufnahme durch die Stadtentwicklung Monta­baur GmbH die Gewährung eines Kommunaldarlehens mit bis zu 0,5 Prozent günstigeren Konditionen von der Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Montabaur abhängig sei.

Ratsmitgüed Manns (CDU) sprach sich namens der CDU- Fraktion für die Übernahme der von der Verwaltung vorge- ,, schlagenen Ausfallbürgschaft aus, da hierdurch keine zusätz- 6 liehen Risiken auf die Stadt zukämen. I

Ratsmitglied Bartholome (SPD) stimmte namens der SPD- > Fraktion einer entsprechenden Bürgschaftsübernahme zu. i;| Ratsmitglied Windeck (FWG) sprach sich gegen die Bürg- * Schaftsübernahme aus.

Nachruf

Am 17. Februar 1994 verstarb unser früherer Mitarbeiter

Herr Andreas Breitbach,

im Alter von 69 Jahren. Herr Breitbach war von 1964 bis zu seinem krankheitsbedingten Ausscheiden im Jahr 1983 zunächst bei der Stadt Montabaur, später bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur beschäftigt. Er hat beim Bau­hof und als Hausmeister im Rathaus gearbeitet. Herr Breitbach war ein fleißiger und gewissenhafter Mitarbei­ter. Bei seinen Kollegen war er wegen seines freundlichen Wesens beliebt.

Wir werden sein Andenken in Ehren halten. U nsere Anteil­nahme gilt seiner Familie.

Montabaur, 21. Februar 1994 Für die Verbandsgemeinde Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Für den Personalrat

der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Herrmann, Vorsitzender

Personenstandsmeldungen im Januar 1994

in der Verbandsgemeinde Montabaur

Geburten

Johannes Thomas Wirth, Ruppach-Goldhäusen, St. Barbara- | Straße 30

Jascha Fabian Reitz, Montabaur, Wölfcheshitzstraße 1