Montabaur
□ “D e Verwaltung informiert”
Bericht über die Sitzung des Stadtrates Montabaur vom 08.02.1994
Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken informierte, daß die Beratungen zum Haushalt 1994 in der nächsten Sitzung am 10.03.1994 erfolgen werde.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung«
1. Zustimmungsbeschluß:
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes »Alter Galgen - Erweiterung« (einschließlich Begründung und Textfestsetzungen) in der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hatte und durch die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - mit Datum vom 05.05.1993 erstellt wurde. Die Zustimmung erstreckte sich auch auf den landespflegerischen Planungsbeitrag, der Bestandteil des Bebauungsplanes wird.
2. Beschluß zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Rat beschloß die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (einschließlich Begründung und Textfestsetzung) sowie des landespflegerischen Planungsbeitrages gemäß § 3 Abs, 2 BauGB. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird auch das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Stadtrat hatte bereits 1987 beschlossen, den Bebauungsplan »Alter Galgen - Erweiterung« aufzustellen. Da nur noch geringe Industriebauflächen zur Verfügung stehen, sollte hierdurch eine weitere Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben ermöglicht werden.
Ein wichtiger Bestandteil des Bebauungsplanes ist der landespflegerische Planungsbeitrag, der aufzeigt, wie der durch die Bebauung entstehende landespflegerische Eingriff gemindert bzw. ausgeglichen werden soll. Die verkehrstechnische Andienung des Erweiterungsgebietes ist über eine noch zu schaffende Anbindung an die K 82 vorgesehen.
Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Grundstück des ehemaligen Hotels
1. Änderungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB Der Bebauungsplan »Himmelfeld« wird für das Grundstück am Himmelfeld 64 (Flurstück 2/1, Flur 39) wie folgt geändert:
1. Erweiterung der überbaubaren Fläche laut Skizze
2. Ausweisung einer Baugrenze für die Errichtung einer Tiefgarage
3. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung/gestalteri- sche Festsetzungen (Vorgaben für Trauf- und Firsthöhen, Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl usw. - Einzelheiten siehe öffentliche Bekanntmachung -)
2. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes (einschließlich Begründung) in der vorgelegten Form zu.
3. Verzicht auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung
Auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung wurde verzichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Maßnahmengesetz). Den Bürgern wird im Rahmen des Auslegungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
4. Beschluß zur öffentlichen Auslegung
Der Rat beschloß die öffentliche Auslegung des Änderungsent- würfes (zeichnerische und textliche Darstellung) - einschließlich Begründung - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird gleichzeitig das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 Ab@. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB).
Nachdem für das Grundstück des ehemaligen Hotels trotz jahrelangem Bemühen kein neuer Investor für eine Hotelan- siedlung gefunden werden konnte, beschloß der Stadtrat auf Antrag des künftigen Grundstückseigentümers die Bebauungsplanänderung. Ziel ist vorrangig das städtebauliche Interesse an der Beseitigung der Bauruine sowie der städtebauliche Belang zur Schaffung zusätzlichen Wohnraumes.
Für die CDU-Fraktion führte Erster Beigeordneter Dr. Hütte aus, daß eine Hotelansiedlung an diesem Standort wünschenswert gewesen wäre - vor allem auch im Hinblick auf die
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städtische Entwicklung im Zusammenhang mit dem ICE- Haltepunkt. Angesichts des ergebnislosen Ansiedlungsbemühens stimme man jedoch nun dem vorliegenden Antrag des künftigen Grundstückseigentümers zu, um so die Schaffung von neuem Wohnraum zu ermöglichen. Die vorliegende Planung sei gelungen. Es müsse jedoch dafür Sorge getragen werden, daß im Bebauungsplan wegen der stark verdichteten Bebauung Grünflächen mit konkreten Vorgaben vorgeschrieben werden.
Unter dieser Maßgabe, so schloß Dr. Hütte, stimmte die CDU- Fraktion der vorliegenden Bebauungsplanänderung zu.
Ratsmitglied Lorenz (BfM) hielt die Standortaufgabe für eine Hotelbebauung für kurzsichtig. Er wies in dem Zusammenhang auf die lange Vorgeschichte bis zur Realisierung des Mons-Tabor-Hauses hin.
Ratsmitglied Elzner (SPD) plädierte namens der SPD-Frakti- on ebenfalls für die vorgestellte Bebauungsplanänderung. Ratsmitglied Bartholome (SPD) bekräftigte nochmals, daß die Vorgaben für die Grünanlagen eindeutig festgelegt werden müßten.
Business-Park Montabaur;
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für ein von der Stadtentwicklung Montabaur GmbH aufzubringende Darlehen durch die Stadt Montabaur Der Stadtrat beschloß, daß die Stadt Montabaur für ein durch die Stadtentwicklung Montabaur GmbH aufzunehmendes Darlehen eine Ausfallbürgschaft entsprechend dem von der Verwaltung vorgelegten Muster übernimmt.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hatte zuvor erläutert, daß hei der Kreditaufnahme durch die Stadtentwicklung Montabaur GmbH die Gewährung eines Kommunaldarlehens mit bis zu 0,5 Prozent günstigeren Konditionen von der Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Montabaur abhängig sei.
Ratsmitgüed Manns (CDU) sprach sich namens der CDU- Fraktion für die Übernahme der von der Verwaltung vorge- ,, schlagenen Ausfallbürgschaft aus, da hierdurch keine zusätz- 6 liehen Risiken auf die Stadt zukämen. I
Ratsmitglied Bartholome (SPD) stimmte namens der SPD- > Fraktion einer entsprechenden Bürgschaftsübernahme zu. i;| Ratsmitglied Windeck (FWG) sprach sich gegen die Bürg- * Schaftsübernahme aus.
Nachruf
Am 17. Februar 1994 verstarb unser früherer Mitarbeiter
Herr Andreas Breitbach,
im Alter von 69 Jahren. Herr Breitbach war von 1964 bis zu seinem krankheitsbedingten Ausscheiden im Jahr 1983 zunächst bei der Stadt Montabaur, später bei der Verbandsgemeinde Montabaur beschäftigt. Er hat beim Bauhof und als Hausmeister im Rathaus gearbeitet. Herr Breitbach war ein fleißiger und gewissenhafter Mitarbeiter. Bei seinen Kollegen war er wegen seines freundlichen Wesens beliebt.
Wir werden sein Andenken in Ehren halten. U nsere Anteilnahme gilt seiner Familie.
Montabaur, 21. Februar 1994 Für die Verbandsgemeinde Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Für den Personalrat
der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Herrmann, Vorsitzender
Personenstandsmeldungen im Januar 1994
in der Verbandsgemeinde Montabaur
Geburten
Johannes Thomas Wirth, Ruppach-Goldhäusen, St. Barbara- | Straße 30
Jascha Fabian Reitz, Montabaur, Wölfcheshitzstraße 1

