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Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelbom, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler* Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Obereibert* Ruppach-Gold hausen* Sirrtmem* Stahlhofen* Untershausen, Wetsdhneudorf

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S 413* in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Jahrgang 22

Freitag, 18. Februar 1994

Nummer 7

Wist- und (Brutstättenscfiutz

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Hiermit soff darauf aufmerksam gemacht werden, daß zumSchutz der Hist- und (Brutstätten in derzeit vom

01.03. bis 30.09.

eines jedien Jahres das Aßschneiden, Zurücfechneiden und ßßßrennen von Hecfen oder geßäschen im, . Außenbereich verßoten ist.

Ebenfaßs ganzjährig ist das Jlßßrennen von Feldrainen, (Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen und an Wegerändem zum Niedrighatten oder Vernichten des Aufwuchses verßoten. gleiches gib jur die Anwendung chemischer Mittelin den vorher genannten (Bereichen.

Zuwiderhandlungen hfftmen mit empfindlichen geldbußen belegt werden.

(Darüber hinaus ist es grundsätzlich verßoten, "ohne vernünftigen grund Leßensstätten wildwachsender (Pßanzenarten oder wildlebender Tierarten zu beeinträchtigen oder zu zerstören" ((Biotopschutz - § 24 Landespflegegesetz). ^

(Der schonende Umgang mit unserer Umweb sollte für jeden zur Selbstverständbch^it werden und man sollte nicht ausfabchem Ordnungsgefühl heraus (Dinge zerstören, deren (Bestand wichtiger ist ab eine nur äußerliche 1 Aufgeräumtheit. w 1 0

Quelb: "Westerwälder Umweltschutz ahc", eine (Broschüre des Westerwaldhjebes, die hier oder bei der Umwelt6eraterin der Verbandsgememde Montabaur, Constanze Wunderlich, (Rathaus Zi 206, Te(efon\\^ 02602/126196, bezogen werden hßnn. ' ** > J

Umweltschutz ist wichtig! v

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