Montabaur
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Nr. 6/94
Fastnacht in Holler - Zweiter Versuch
Der am vergangenen Sonntag ins Wasser gefallene Fast- nachtszug in Holler wird am Fastnachtsamstag, dem 12.02.1994 um 14.30 Uhr nachgeholt.
Abgesagt wurde nicht etwa, weil die Organisatoren oder die Musikvereine wasserscheu gewesen wären, sondern weil unter anderem ca. 100 teilnehmende und noch mehr zuschauende Kinder nicht durchgeweicht werden sollten - denn für viele dieser Kinder ist der Hollerer Fastnachtszug noch die richtige Fastnacht.
Die Gemeinde hofft, daß alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sowie die Zuschauer, ihre Enttäuschung vergessen und am Samstag wieder vollzählig mit dabei sind.
Holler Hollau
Männergesangverein Frohsinn-Lyra Holler
Kappensitzung des MGV Frohsinn-Lyra Holler, Samstag 12. Februar 1994,20.11 Uhr,
Sport- und Kulturhalle
Achtung - Achtung!!!
Wie soeben vom närrischen Präsidium des MGV mitgeteilt wurde, erfolgt der Einlaß in die »Narhalla auf dem Säuwoosem« um 19.00 Uhr Ortszeit.
Personen, die im Besitz einer gültigen Berechtigungskarte sind, werden gebeten, bis spätestens 20.11 Uhr Trübsal und »Anti-Hollau-Stimmung« an der Garderobe abzugeben. Zuwiderhandlungen werden mit Sitzungsausschluß geahndet. Um dies zu vermeiden empfiehlt das Präsidium, rechtzeitig vorher die Bäckerei Weidenfeiler aufzusuchen, zwecks Beschaffung der »Narrenfahrkarte«.
Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 26. Februar 1994 Am Samstag, dem 26. Februar 1994 findet um 19.30 Uhr im Vereinslokal Heibel die Jahreshauptversammlung des MGV Frohsinn-Lyra Holler statt.
Hierzu laden wir alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder recht herzlich ein!
Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnung bitten wir um pünktliches und vollzähliges Erscheinen!
Tagesordnung: 1. Eröffnung d. d. 1. Vorsitzenden, 2. Feststel
lung der Anwesenheit, 3. Totenehrung, 4. Jahresbericht des 1. Vors., 5. Jahresbericht des Schriftf., 6. Kassenbericht, 7. Bericht d. Kassenprüfer, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Termine 1994, 11. Verschiedenes
Mandolinenorchester Alpenrösl Holler
Jahreshauptversammlung
Am Montag, dem 21.02.1994, um 20.00 Uhr findet im Jugendheim in Holler die Jahreshauptversammlung des Mandolinenorchesters Alpenrös'l statt. Hierzu laden wir alle aktiven und inaktiven Vereinsmitglieder herzlich ein. Da einige wichtige Tagesordnungspunkte anstehen, z. B. 70 Jahr-Feier 1994, wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Interessierte Kinder und Jugendliche, die das Gitarren- bzw. Mandolinenspielen erlernen möchten, sind mit Ihren Eltern ebenfalls recht herzlich willkommen.
Stahlhofen
Für Kriegsgräber gesammelt
Der Beauftragte des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Dieter Kanz, teilt mir mit, daß in unserer Gemeinde aus Anlaß der Haus- und Straßensammlung im November vergangenen Jahres 310,83 DM zusammen gekommen sind.
Mein herzlicher Dank gilt dem engagierten Sammler, dem Schüler Christoph Diel und allen Spendern unserer Gemeinde. Möge die Arbeit des Volksbundes weiterhin zur Versöhnung aller Menschen und zur Erhaltung des Friedens beitragen.
Pehl, Ortsbürgermeister
Alte Herren Stahlhofen
Nicht vergessen!
Unseren Nachthemden-Hausball zusammen mit dem MGV am 12.02. um 20.00 Uhr.
Nächstes Hallentraining am 17.02. um 20.00 Uhr in der Halle Horbach
Untershausen
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan/-änderung/-erweiterung »In der Gelbitze« der Ortsgemeinde Untershausen hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat Untershausen am 08.09.1993 als Satzung beschlossene Bebauungsplan/-änderung/-erweiterung »In der Gelbitze« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 19.01.1994 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplan/-änderung/-erweiterung Rechtsvorschriften nicht verletzt. Der/Die Bebauungsplan-/-änderung/-erweiterungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhrsowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung yon Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fähigkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeifuhren, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. S
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs.
3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

