Montabaur
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Großholbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 31.01.1994 der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1992
I.
Haushaltsrechnung
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen
800 . 310 ,-
208 . 978,34
1 . 009 . 288,34
Summe bereinigter
Soll-Einnahmen
800 . 310 ,-
208 . 978,34
1 . 009 . 288,34
Soll-Ausgaben
800 . 310 ,-
208 . 978,34
1 . 009 . 288,34
Summe bereinigter
Soll-Ausgaben
800 . 310 ,-
208 . 978,34
1 . 009 . 288,34
Überschuß/Fehlbetrag -,-
Festgestellt:
Montabaur, 28.04.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
II.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1992 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. SoweitMehr- ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht hegt zur Einsichtnahme vom 14.02. bis 24.02.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Großholbach, 04.02.1994 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.)
gez. Röther, Ortsbürgermeister
Dorfrundgang Bauausschuß
Die Mitglieder des Bauausschusses werden daran erinnert, daß am
Samstag, dem 12. Februar 1994, ab 13.00 Uhr (Treffpunkt am Bürgerhaus) ein Dorfrundgang stattfindet. Die übrigen Mitglieder des Gemeinderates sind ebenfalls herzhch eingeladen.
Winfried Röther, Ortsbürgermeister
Kirmes 1994
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach dem ersten Treffen besteht die berechtigte Hoffnung, daß auch in diesem Jahr unter dem Kirmesbaum getanzt wird. Ich freue mich, daß sich neben den Vereinen auch einige Jugendliche für die Fortsetzung der Tradition engagieren wollen.
Es werden jetzt noch einige »Freiwillige« gesucht, die mit einer Partnerin oder einem Partner den Kirmeszug mitgestalten. Bitte melden Sie sich bei mir oder bei Daniel Schnitzler, Bergstraße 10.
Weitere Einzelheiten sind zu erfahren bei der nächsten Be-
_ Nr, 6/94
sprechung am
Freitag, dem 25. Februar 1994, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus, zu der alle Interessierten erneut herzhch eingeladen sind.
Ihr Winfried Röther, Ortsbürgermeister ‘
Gymnastikgruppe Großholbach
Die Gymnastikgruppe Großholbach trifft sich wieder regelmäßig jeden Dienstag um 20.00 Uhr in der Turnhalle in Ruppach- Goldhausen.
Neue Mitglieder sind jederzeit herzhch willkommen.
Wer Lust hat, kann auch einmal unverbindlich einen Gymnastikabend mitmachen.
Heilberscheid
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1994 vom 01.02.1994
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.01.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme von
615.000,- DM
in der Ausgabe von
615.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
391.000,- DM
in der Ausgabe auf
391.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
—
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen auf
-
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,— DM
für den zweiten Hund 54,— DM
für jeden weiteren Hund 72,— DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltzssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1994 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 27.01.1994 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.02.1994 bis 23.02.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags ^ bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Heilberscheid, den 01.02.1994 2
Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.)
gez. Reichwein, Ortsbürgermeister

