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Montabaur

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Großholbach

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 31.01.1994 der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1992

I.

Haushaltsrechnung

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

800 . 310 ,-

208 . 978,34

1 . 009 . 288,34

Summe bereinigter

Soll-Einnahmen

800 . 310 ,-

208 . 978,34

1 . 009 . 288,34

Soll-Ausgaben

800 . 310 ,-

208 . 978,34

1 . 009 . 288,34

Summe bereinigter

Soll-Ausgaben

800 . 310 ,-

208 . 978,34

1 . 009 . 288,34

Überschuß/Fehlbetrag -,-

Festgestellt:

Montabaur, 28.04.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1992 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. SoweitMehr- ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht hegt zur Einsichtnahme vom 14.02. bis 24.02.1994 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donners­tags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Großholbach, 04.02.1994 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.)

gez. Röther, Ortsbürgermeister

Dorfrundgang Bauausschuß

Die Mitglieder des Bauausschusses werden daran erinnert, daß am

Samstag, dem 12. Februar 1994, ab 13.00 Uhr (Treffpunkt am Bürgerhaus) ein Dorfrundgang stattfindet. Die übrigen Mitglieder des Ge­meinderates sind ebenfalls herzhch eingeladen.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Kirmes 1994

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach dem ersten Treffen besteht die berechtigte Hoffnung, daß auch in diesem Jahr unter dem Kirmesbaum getanzt wird. Ich freue mich, daß sich neben den Vereinen auch einige Jugendliche für die Fortsetzung der Tradition engagieren wollen.

Es werden jetzt noch einige »Freiwillige« gesucht, die mit einer Partnerin oder einem Partner den Kirmeszug mitgestalten. Bitte melden Sie sich bei mir oder bei Daniel Schnitzler, Bergstraße 10.

Weitere Einzelheiten sind zu erfahren bei der nächsten Be-

_ Nr, 6/94

sprechung am

Freitag, dem 25. Februar 1994, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus, zu der alle Interessierten erneut herzhch eingeladen sind.

Ihr Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Gymnastikgruppe Großholbach

Die Gymnastikgruppe Großholbach trifft sich wieder regelmä­ßig jeden Dienstag um 20.00 Uhr in der Turnhalle in Ruppach- Goldhausen.

Neue Mitglieder sind jederzeit herzhch willkommen.

Wer Lust hat, kann auch einmal unverbindlich einen Gymna­stikabend mitmachen.

Heilberscheid

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1994 vom 01.02.1994

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 27.01.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme von

615.000,- DM

in der Ausgabe von

615.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf

391.000,- DM

in der Ausgabe auf

391.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen auf

-

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36, DM

für den zweiten Hund 54, DM

für jeden weiteren Hund 72, DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltzssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1994 werden keine Bedenken erhoben. 56410 Montabaur, 27.01.1994 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.02.1994 bis 23.02.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags ^ bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Heilberscheid, den 01.02.1994 2

Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.)

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister