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Montabaur

Hübingen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr 1994 vom 28.01.1994

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 25.01.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme von in der Ausgabe von

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

festgesetzt.

§2

590.000,- DM 590.000,- DM

359.000,- DM 359.000,- DM

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 240 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 36,- DM für den zweiten Hund 54,- DM für jeden weiteren Hund 72,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1994 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 25.01.1994 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises Im Aufträge

Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 07.02.1994 bis 16.02.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Hübingen, den 28.01.1994 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.)

gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

19

Nr. 5/94

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 20.01.1994 der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1992

I.

Haushaltsrechnung

Verwaltungs­

haushalt/DM

Vermögens­

haushalt/DM

Gesamt

DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

560 . 996,99

171 . 914 ,-

732 . 910,99

Summe bereinigter

Soll-Einnahmen

560 . 996,99

171 . 914 ,-

732 . 910,99

Soll-Ausgaben

560 . 996,99

171 . 914 ,-

732 . 910,99

Summe bereinigter

Soll-Ausgaben

560 . 996,99

171 . 914 ,-

732 . 910,99

Überschuß/F ehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 30.04.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1992 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 07.02. bis 16.02.1994 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donners­tags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. 56412 Hübingen, 28.01.1994 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.)

gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister

Maskenball in der Buchfinkenlandhalle

Am Samstag, 05.02.1994 um 20.11 Uhr findet in der Buchfin­kenlandhalle Hübingen der traditionelle Maskenball des MGV »Frohsinn« statt.

Zu diesem närrischen Treiben sind alle Hübinger aus Nah und Fern recht herzlich eingeladen.

Für die Stimmung rund um das Pavillon sorgt die bekannte Kapelle »Take Four«.

Möhnenverein »Kleeblatt Möhnen«

Schwerdonnerstag, den 10.02.1994 - Möhnensitzung in Hübin­gen.

Wie in jedem Jahr, laden die »Kleeblatt Möhnen« alle Närrin­nen und Narren zur Möhnensitzung in Hübingen ein. Nach dem Programm spielt eine bekannte Band zum Tanz auf. Treffpunkt: 20.11 Uhr Buchfinkenlandhalle Hübingen Zum fröhlichen Kaffeetrinken laden wir alle Hübinger Frauen am Schwerdonnerstag herzlich ein.

Treffpunkt: 15.11 Uhr Buchfinkenlandhalle Am Freitag, dem 11.02.1994 findet unser traditioneller Kin­derkaffee für alle Hübinger Kinder statt.

Treffpunkt: 15.11 Uhr Buchfinkenlandhalle.