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Montabaur

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Nr. 4/94

Der vom Ortsgemeinderat Görgeshausen am 15.09.1993 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Auf der Bitz« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 13.01.1994 (Az. 6/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernar­beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fähigkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Äbs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

56412 Görgeshausen, 20. Januar 1994 (S.)

Schumacher, Ortsbürgermeister

Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur

mit einem »Bunten Programm« im Motto der Fastnachtszeit (siehe Kulturseite)

am 02. Februar 1994,14.00 bis ca. 18.00 Uhr im Haus Mons Tabor, Montabaur Bus-Einsatz:

Bus-Nr. III, 13.05 Uhr: Görgeshausen,

Bushaltestelle "Diezer Straße"

Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V., Görgeshausen

Hallo, Ihr Narren, aufgewacht, wir feiern wieder Fassenacht! Am Samstag, dem 05.02., kommt Ihr auf jeden Fall alle in die Löwensteinhafl.

Ein buntes Programm, das steht Euch bevor, ein wahrer Genuß für Auge und Ohr.

Also, aufgemacht zur närrischen Schau mit einem dreifach donnernden Helau!

Allen Aktiven sei verkündet, am Freitag, dem 04.02., ab 19.30 Uhr die Generalprobe stattfindet.

Und am Mittwochabend (ab 18.00 Uhr) werden viele starke Männer gebraucht, denn dann wird alles aufgebaut.

Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V., Görgeshausen

Einladung zur Mitgliederversammlung

Zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am Diens­tag, dem 08.03.1994, 20.00 Uhr, in die Gaststätte Jägerstube, Inh. Salzmann, Görgeshausen, Kirchstr. 6, laden wir alle aktiveh und passiven Turner/-innen recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht der Schriftführerin, 4. Bericht der Kassiererin, 5. Entlastung des Vorstandes, 6. Planung der Aktivitäten 1994, 7. Sonstiges.

Großholbach

Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach fin­det am

Montag, dem 31. Januar 1994, um 19.30 Uhr im Sitzungsraum des Bürgerhauses statt.

Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung:

1. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1992 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1992

2. Auswirkungen des geänderten Finanzausgleichsgesetzes hier: Anhebung der Hebesätze für die Gemeindesteuern

3. Beratung und Beschlußfassung über den Anteil der Ortsge­meinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Gartenstraße und die Erhebung von Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Größe der Wahlgrabstätten

5. Verschiedenes Großholbach, den 24.01.1994

gez. Röther, Ortsbürgermeister

Die Ortsgemeinde Großholbach trauert um

Siegfried Stach

der am 23. Januar 1994 nach schwerer Krankheit im Alter von 66 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war von 1960 bis 1980 Wehrführer der Freiwilligen Feuer­wehr. Die stets gute Zusammenarbeit mit Siegfried Stach war geprägt durch sein freundliches und ausglei­chendes Wesen. Wir werden ihn in dankbarer Erinne­rung behalten.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Kirmes 1994

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

voraussichtlich wird sich in diesem Jahr keine »reguläre« Kirmesgesellschaft zusammenfinden. Sicherlich sind Sie mit mir der Meinung, daß daran die Fortsetzung einer alten Tra­dition nicht scheitern sollte. Es müßte möglich sein, daß sich zumindest für dieses Jahr einige Idealisten aus unserem Dorf bereit erklären, in einer Kirmesgesellschaft mitzumachen. Besonders unsere Vereine rufe ich dazu auf, sich dafür einzu­setzen und an der Gestaltung eines Kirmeszuges mitzuwirken. Ich lade alle Interessierten und die Vorstände der Vereine und Gruppen herzlich ein zu einer Besprechung am

Freitag, dem 04. Februar 1994, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus.

Ich würde mich freuen, wenn sich einige jüngere und ältere Jahrgänge zusammenfinden würden nach dem Motto »O Du schöner Westerwald, es feiern Kirmes Jung und Alt!«

Ihr Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur

mit einem »Bunten Programm« im Motto der Fastnachtszeit (siehe Kulturseite)

am 02. Februar 1994,14.00 bis ca. 18.00 Uhr im Haus Mons Tabor, Montabaur