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Montabaur

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Nr. 4/94

grenzt:

südlich: durch die Wegeparzelle Flur 8, Flurstück 79 westlich: durch die Wegeparzelle Flur 8, Flurstück 80 (tlw.) sowie durch das Flurstück 12

nördlich: durch die K 173 sowie durch die Wegeparzelle 63, Flur 4

östlich: durch die Parzelle 1 in Flur 7 und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hier­mit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56412 Hübingen, 24. Januar 1994

Hoffmann, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Oberm Görgengarten« der Ortsgemeinde Hübingen;

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung am 20.01.1994 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Oberm Gör­gengarten« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekannt­machung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird die Einsichtnahme in die Entwurfskizze gewährt in der Zeit

07. Februar bis 07. März 1994 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von

08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienst­stunden beim Ortsbürgermeister.

56412 Hübingen, 24. Januar 1994

Hoffmann, Ortsbürgermeister

((

EISBACHGEMEINDEN

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Termine der Eisbachtaler Mannschaften

Samstag, 29. Januar

14.30 Uhr: Eisbachtaler Sportfreunde - SG Höchst (interessan­ter Vergleich zweier hessischer Oberligisten in Nentershau­sen. Nachdem unsere Mannschaft zuletzt beim Ex-Zweitligi- sten FSV Frankfurt ein respektables 2:2-Remis erreichte, dürfen die Anhänger dem ersten Heimspiel 1994, eine Woche vor dem Punktspielauftakt gegen den VfB Wissen (Sonntag, 06. Februar, 14.30 Uhr), einiges erwarten.

Ab 09.00 Uhr: Zwischenrunde der Hallenkreismeisterschaften der D-Jugend mit Eisbachtal II in der Halle der Ludwig- Erhard-Schule in Neuwied.

Sonntag, 30. Januar

Ab 10.00 Uhr: Hallenkreismeisterschaften der B-Jugend mit Eisbachtal I und Eisbachtal II in der Halle des Neuwieder Rhein-Wied-Gymnasiums.

Mittwoch, 02. Februar

19.00 Uhr: Bonner SC - B-Jugend Eisbachtaler Sportfreunde (Freundschaftsspiel).

Kath. Pfarramt »Johannes der Täufer«

Vom 04.07. bis 12.07.1994 veranstaltet die Kath. Pfarrgemein- de Ruppach/Goldhausen für alle Jugendlichen ab dem 12. Lebensjahr eine Fahrrädfreizeit. Wir fahren vom Ausgangs­punkt Ruppach bis nach Basel/Schweiz. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Der Teilnehmerbetrag für Übernachtung, Verpflegung und Beförderung beträgt 370,- DM. Die Pfarrbüros Ruppach/Gold­hausen T el. 02602/8447 und Großholbach 02602/17868 neh­men die Anmeldungen entgegen.

Girod

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1994 vom 21.01.1994

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 17.01.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im

Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf

1.176.000,- DM

in der Ausgabe auf

V ermögenshaushalt

1.176.000,- DM

in der Einnahme auf

1.857.000,- DM

in der Ausgabe auf festgesetzt.

1.857.000,- DM

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­

367.000 DM

ermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern

werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,