Montabaur
montags um 19.30 Uhr im Vereinslokal »Fohr-Pils-Stube« statt. Die Proben für den Nachwuchs beginnen um 18.30 Uhr. Alle Mitglieder werden um Beachtung gebeten.
Der Spielmannszug nimmt an folgenden Karnevalsveranstaltungen teil:
Sonntag, 06. Feb. 1994 Fastnachtszug in Holler Sonntag, 12. Feb. 1994 Fastnachtszug in Oberelbert
Kinderkarneval in Niederelbert Montag, 13. Feb. 1994 Fastnachtszug in Eitelborn Dienstag, 14. Feb. 1994 Fastnachtszug in Arzbach. Vorstandssitzung Spielmannszug/ Freiwillige Feuerwehr Niederelbert Die nächste Vorstandssitzung findet am 31. Januar 1994 um 20.30 Uhr im Vereinslokal statt.
VDK Ortsverband Niederelbert
Es wird nochmals an die
Jahresversammlung am 05.02.1994 um 15.00 Uhr im Cafe Weichert erinnert. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter Tel. 4234, 4797 oder 16414 bis Freitag, den 28.01.1994 an, damit Plätze und Imbiß vorbereitet werden können. Begleitpersonen sind ebenfalls eingeladen.
MGV Hoffnung Niederelbert
Die Jahreshauptversammlung des MGV »Hoffnung« Niederelbert findetam Freitag, 21.01.1994, im Vereinslokal »Fohr-Pils- Stuben« statt, Beginn 20.00 Uhr.
Nr. 3/94
Möhnen Niederelbert
Wer möchte in diesem Jahr zum Möhnenkaffee am Schwerdonnerstag einen Kuchen spenden? Anmeldungen bitte bei Angelika Kurth, Tel. 3905.
Aktiventreffen
Nächstes Aktiventreffen am Montag, dem 24.01.1994 um 20.00 Uhr bei Klaus! Kommt bitte alle!
Wer unterstützt unseren diesjährigen Möhnenzug am Schwerdonnerstag (10.02.1994) ab 15.00 Uhr mit Musik?
a) Fahrzeuge mit Musikanlage für den Umzug
b) Musik am Straßenrand (Hollerer Str.; Hauptstr.; Gemeindeplatz; Äußerer Weg)
Kamevalverein Eiwerter Gickel
Der letzte Kartenvorverkauf für die Kappensitzungen am 05.02.1994 und 12.02.1994 findet am Sonntag, dem 23.01.1994 um 11.00 Uhr in der Fohr-Pils-Stube statt. Sofern noch freie Plätze vorhanden sind, können Eintrittskarten danach auch in der Gaststätte Fohr-Pils-Stube erworben werden.
Jahrgang 1940
Am Freitag, 28.01.1994 um 20.11 Uhr treffen wir uns bei A. und F. Reimann.
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Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Am Bußkreuz« der Ortsgemeinde Oberelbert; hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 10.01.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan»Am Bußkreuz« wie folgt zu ändern:
a) Aus besonderen städtebaulichen Gründen wird die höchstzulässige Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude für das Flurstück 14/10 für das geplante Doppelhaus auf 9 Wohneinheiten, für die ehemalige Schule auf 9 Wohneinheiten festgelegt (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).
b) Ä.uf dem nördlichen Teil der Parzelle 14/10 wird eine Doppelhausbebauung als zulässig festgelegt.
c) Die als nicht öffentliche Grünfläche ausgewiesene Parzelle 14/8 wird zugunsten einer nicht überbaubaren Fläche im südlichen Bereich um ca. 200 m 2 verkleinert.
d) StellplätzeundZuwegungensindinwasserdurchlässiger Form (Rasengittersteine etc.) zu erstellen (Parz. 14/10).
e) Die überbaubare Fläche der Parzelle 14/10 im Bereich der ehemaligen Schule wird hin zur K 170 (Hauptstraße) um 2 m erweitert.
f) Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes »Am Bußkreuz« werden von dieser Änderung nicht berührt und gelten unverändert weiter.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 56412 Oberelbert, 14. Januar 1994
Jung, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Am Bußkreuz« der Ortsgemeinde Oberelbert; hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am 10.01.1994 die Änderung des Bebauungsplanes »Am Bußkreuz« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
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Abgrenzung unterschiedliche, Mutzungen
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