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Montabaur

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Nr. 52/93

gefaßt, den Bebauungsplan »Ortsmit­te« erneut öffentlich auszulegen (§§ 3 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs^ 2 BauGB). Inhalt dieser erneuten Offenlage sind folgende Punkte:

- Ausweisung einer Straßenver- kehrsfläche in den Bereichen Ep- penroder/Heilberscheider/Nieder- erbacher Straße

- Zurücknahme der Straßenführung in der Eppenroder Straße

- Zurücknahme des Fußgängerberei­ches im Bereich der Anwesen Kob­lenzer Str. 8 bis 12, auf 1,50 m.

Bedenken und Anregungen können nur zu diesen Punkten, die Gegen­stand der erneuten Offenlage sind, vorgebracht werden.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplanes (einschl. Fest­setzungen und Begründung) gemäß §§ 3 Abs. 3 i. V. m. 3 Abs. 2 in der Zeit

vom 10.01.1994 bis 10.02.1994 (einschließlich)

OG Nentershausen

Geltungsbereich

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) sowie wie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters zu den ortsüblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Planskizze ersichtlich.

56412 Nentershausen, 23. Dezember 1993

Perne, Ortsbürgermeister

Niedererbach

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Kaiserswiese« der Ortsgemeinde Niedererbach

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat in seiner Sitzung am 17.12.1993 den Beschluß gefaßt, für den Bereich des Ge­markungsteiles »Auf der Kaiserswiese« einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Auf der Kaiserswiese« aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt be­grenzt:

westlich: durch die Waldstraße

östlich: Parzelle 19, Flur 12

südlich: durch die Waldparzelle in Flur 36

nördlich: durch den Erbach

und ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hier­mit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56412 Niedererbach, 20. Dezember 1993

Zey, Ortsbürgermeister

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Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Jahreshauptversammlung

Am Samstag, 14. Januar 1994, 20.00 Uhr, findet im Schützen­haus unsere Jahreshauptversammlung statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Feststellung der Anwesenheit

3. Totenehrung

4. Bericht des Schriftführers

5. Bericht des Kassierers

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Entlastung des Vorstandes

8. Anschaffung eines Luftgewehres

9. Stundenleistung

10. Verschiedenes

Nomborn

Freiwillige Feuerwehr Nomborn

Die erste Übung im neuen Jahr für die Gruppe II findet am Freitag, 07.01.1994, 19.00 Uhr statt.

Spimistube in Nomborn

Dienstag, 11.01.1994

Wir spinnen auch im neuen Jahr und treffen uns ab 19.30 Uhr im Nomborner Rathaus.