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Montabaur

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Nr. 50/93

Vorsorglich weise ich darauf hin, daß die dort vorhandenen Fichtenbäume recht groß geworden sind und nicht mehr eine optimale Qualität haben. Der Preis beträgt 10 DM je Baum. Von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr findet der Verkauf nebst Aufwär- mung durch den Glühwein der Feuerwehr Oberelbert statt.

gez. G. Klein, Revierförster

Niederelbert

Sammlung für die Deutsche Kriegsgräberfiirsorge

Die für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge durch­geführte Haus- und Straßensammlung erbrachte ein Samm­lungsergebnis von 553,11 DM.

Ein besonderer Dank gilt allen Spendern, die mit einem Geld­betrag für die Anlegung und Erhaltung von Kriegsgräbern beider Weltkriege sowie für die Betreuung von Hinterbliebe­nen von Kriegstoten beigetragen haben.

Bedanken möchte ich mich auch bei den jugendlichen Samm­lerinnen und Sammlern, und zwar bei Kerstin Hunscha, Ker­stin Krahwinkel, Michael Kilian und Daniel Lipskey.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Kamevalverein Eiwerter Gickel e.V.

Veranstaltungstermine der Karnevalsession 1994

15.01.1994 Damensitzung 30.01.1994 Herrensitzung 05.02.1994 Erste Kappensitzung 12.02.1994 Zweite Kappensitzung 13.02.1994 Kinderkarneval 14.02.1994 Rosenmontagsball Alle Veranstaltungen finden in der Fohr-Pils-Stube Niederel­bert statt.

Beginn 20.11 Uhr Beginn 11.11 Uhr Beginn 20.11 Uhr Beginn 20.11 Uhr Beginn 15.11 Uhr Beginn 20.11 Uhr

Kartenvorverkauf für die Kappensitzungen 16.01.1994 11.00 Uhr Fohr-Pils-Stube Niederelbert

23.01.1994 11.00 Uhr Fohr-Pils-Stube Niederelbert

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1994 vom 10.12.1993

für den ersten Hund 36,- DM

für den zweiten Hund 54,-- DM

für jeden weiteren Hund 72,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach§ 95 Abs. 3der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt: Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von 133.000,- DM.

56410 Montabaur, 08.12.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

Im Aufträge : gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.12.1993 bis 30.12.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Oberelbert, 10.12.1993 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert

gez. Jung, Ortsbürgermeister Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Oberel­bert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1, S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1993 (GVB1. S 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 08.12.1993 hiermit bekanntgemacht wird:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 1.059.000,- DM

in der Ausgabe auf 1.059.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 1.250.000,- DM

in der Ausgabe auf 1.250.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf -

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf 762.768,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundsteuer (Grundsteuer B) 290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

Dienstag, dem 28. Dezember 1993, um 19.30 Uhr im Sportlerheim statt.

Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Bamert-Lenzengarten«

Auswertung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 BauGB

Satzungsbeschluß gemäß der §§ 10 ff. BauGB, 24 GemO

2. Verschiedenes Oberelbert, den 09.12.1993

gez. Jung, Ortsbürgermeister

Welschneudorf

Vorweihnachtliches Konzert

Musik, Gesang und Texte zur Einstimmung auf die bevorste­henden Weihnachtstage am 4. Adventssonntag, um 17.00 Uhr, in der Kirche »St. Johannes der Täufer« in Welschneudorf.

Es singt der MGV »Eintracht«; es singt und musiziert die Gruppe »Esperanza« aus Guckheim. Zwischen den musikali­schen und gesanglichen Beiträgen meditative Texte und Ge­danken.

Herzliche Einladung an Interessierte aus den drei Elbertge- meinden und Umgebung!