Montabaur
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Nr. 50/93
Vorsorglich weise ich darauf hin, daß die dort vorhandenen Fichtenbäume recht groß geworden sind und nicht mehr eine optimale Qualität haben. Der Preis beträgt 10 DM je Baum. Von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr findet der Verkauf nebst Aufwär- • mung durch den Glühwein der Feuerwehr Oberelbert statt.
gez. G. Klein, Revierförster
Niederelbert
Sammlung für die Deutsche Kriegsgräberfiirsorge
Die für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge durchgeführte Haus- und Straßensammlung erbrachte ein Sammlungsergebnis von 553,11 DM.
Ein besonderer Dank gilt allen Spendern, die mit einem Geldbetrag für die Anlegung und Erhaltung von Kriegsgräbern beider Weltkriege sowie für die Betreuung von Hinterbliebenen von Kriegstoten beigetragen haben.
Bedanken möchte ich mich auch bei den jugendlichen Sammlerinnen und Sammlern, und zwar bei Kerstin Hunscha, Kerstin Krahwinkel, Michael Kilian und Daniel Lipskey.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Kamevalverein Eiwerter Gickel e.V.
Veranstaltungstermine der Karnevalsession 1994
15.01.1994 Damensitzung 30.01.1994 Herrensitzung 05.02.1994 Erste Kappensitzung 12.02.1994 Zweite Kappensitzung 13.02.1994 Kinderkarneval 14.02.1994 Rosenmontagsball Alle Veranstaltungen finden in der Fohr-Pils-Stube Niederelbert statt.
Beginn 20.11 Uhr Beginn 11.11 Uhr Beginn 20.11 Uhr Beginn 20.11 Uhr Beginn 15.11 Uhr Beginn 20.11 Uhr
Kartenvorverkauf für die Kappensitzungen 16.01.1994 11.00 Uhr Fohr-Pils-Stube Niederelbert
23.01.1994 11.00 Uhr Fohr-Pils-Stube Niederelbert
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Jahr 1994 vom 10.12.1993
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,-- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach§ 95 Abs. 3der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelbert für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt: Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 133.000,- DM.
56410 Montabaur, 08.12.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
Im Aufträge : gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 20.12.1993 bis 30.12.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Oberelbert, 10.12.1993 Ortsgemeindeverwaltung Oberelbert
gez. Jung, Ortsbürgermeister Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Oberelbert oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1, S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1993 (GVB1. S 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 08.12.1993 hiermit bekanntgemacht wird:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1.059.000,- DM
in der Ausgabe auf 1.059.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 1.250.000,- DM
in der Ausgabe auf 1.250.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf -
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf 762.768,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundsteuer (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
Dienstag, dem 28. Dezember 1993, um 19.30 Uhr im Sportlerheim statt.
Öffentliche Sitzung
1. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Bamert-Lenzengarten«
Auswertung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 BauGB
Satzungsbeschluß gemäß der §§ 10 ff. BauGB, 24 GemO
2. Verschiedenes Oberelbert, den 09.12.1993
gez. Jung, Ortsbürgermeister
Welschneudorf
Vorweihnachtliches Konzert
Musik, Gesang und Texte zur Einstimmung auf die bevorstehenden Weihnachtstage am 4. Adventssonntag, um 17.00 Uhr, in der Kirche »St. Johannes der Täufer« in Welschneudorf.
Es singt der MGV »Eintracht«; es singt und musiziert die Gruppe »Esperanza« aus Guckheim. Zwischen den musikalischen und gesanglichen Beiträgen meditative Texte und Gedanken.
Herzliche Einladung an Interessierte aus den drei Elbertge- meinden und Umgebung!

