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Montabaur

Nr. 50/93

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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltsrechnung 1992 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1992

Der Ortsgemeinderat beschloß die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 aufgestell- te Jahresrechnung gemäß § 114 Gemeindeordnung. Gleichzei­tig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeige­ordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Ver­bandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1992 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wurde verzich­tet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 Gemeindeordnung erteilt.

Beratung und Beschlußfassung über Mitwirkungsmöglich­keiten Jugendlicher - zwischen 14 und 17 Jahren - in der kommunalpolitischen Arbeit und der Übernahme von Eh­renämtern in der Kommunalpolitik

Der Ortsgemeinderat beauftragte den Ortsbürgermeister, alle Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren einzuladen und ein Gespräch dahingehend zu führen, ob Interesse an der Entsen­dung eines Jugendvertreters in den Ortsgemeinderat besteht. Wenn seitens der Jugendlichen Interesse besteht, ist beabsich­tigt, dem/der gewählten Jugendlichen ein Beratungsrecht in den Sitzungen des Gemeinderates einzüräumen.

Anhebung der Grundsteuer-Hebesätze Aund B ab 01.01.1994 gemäß Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Der Ortsgemeinderat beschloß, die Hebesätze für die Grund­steuern ab dem 01.01.1994 wie folgt zu erhöhen:

a) Grundsteuer A von 220 auf 250 v. H.

b) Grundsteuer B von 240 auf 290 v. H.

Einsammlung von ProblemmüU

aus Haushalten in der Ortsgemeinde Kadenbach

Von seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird dar­auf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten in der Ortsgemeinde Kadenbach am 22.12.1993 stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Mon­tabaur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglich­keit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle um­weltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Ka­denbach, Dorfplatz.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort um­weltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos an­genommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farb­reste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medika­mente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfet­te (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwer­tung zugeführt werden. (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!).

Altöl kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen angenommen werden, weil die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entspre­chenden Menge Altöl gesetzlich verpflichtet sind.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle von der Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfal- len in Rheinland-Pfalz mbH, Gerolsheim, übernommen und ordnimgsgemäßbeseitigtbzw. der Wiederverwertung zugeführt. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungenbei diesen Sammlungen nur Prob­lemabfälle aus Haushalten angenommen werden können. Ge­werbetreibende mögen sich hinsichtlich der Beseitigung von Sonderabfällen direkt mit der GBS in Gerolsheim (Tel.: 06233/ 77060) oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282 in Verbindung setzen.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsam­melfahrzeuge zu unterlassen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegen­heit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis donnerstags im Fuhrparkgebäude in Moschheim in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr kostenlos abzulie­fern.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Am Krämer I-IV - 1. Erweiterung« der Ortsgemeinde Kadenbach;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen ge­mäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 05.07.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Am Krämer I-IV, 1. Erweiterung« aufzustellen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes (einschließlich Textfestset­zungen und Begründung) Hegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

27.12.1993 bis 27.01.1994 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie nachrichtfich beim Ortsbürgermei­ster während der ortsübfichen Dienststunden zur Einsicht­nahme öffentfich aus,

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Kadenbach schriftlich oder mündfich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtfich.

Kadenbach, 13.12.1993

Dombo, Ortsbürgermeister

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