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Montabaur

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Nr. 48/93

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

Herren, Sonntag 05. Dezember 1993 18.30 Uhr: TuS Abrbach - TV Welling III Spielort: Neue Kreissporthalle, Montabaur

Treffpunkt: Neue Kreissporthalle Montabaur um 17.45 Uhr Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen.

Trainingszeiten:

Damen: montags.18.30 bis 20.00 Uhr

Neue Kreissporthalle, Montabaur

Herren: montags.18.30 bis 20.00 Uhr

Neue Kreissporthalle, Montabaur

mittwochs.18.30 bis 20.00 Uhr

Turnhalle, Ruppach-Goldhausen

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AUGST

Kath. Kirchengemeinde »Maria Himmelfahrt« Eitelbom

Advents-Feier für Senioren

Alle Seniorinnen und Senioren aus Eitelborn sind herzlich zu einem Adventlichen Nachmittag eingeladen.

Mittwoch, den 08. Dezember 1993, 14.30 Uhr im Gaststätten­raum der Augsthalle.

Wer eine Fahrgelegenheit bin oder zurück benötigt, möge sich bitte im Pfarrbüro, Tel. 8696, melden.

Wehrdienst oder Ersatzdienst

Warum bin ich im DRK-Ortsverein Augst e.V.?

Weil ich auch dort meinen Ersatzdienst leisten kann.

Willst Du auch dabei sein?

Wir brauchen ehrenamtliche Mitarbeit.

Unser Gruppenraum befindet sich in der Augst-Halle Neuhäu­sel.

Alle 14 Tage, montags um 20.00 Uhr können Sie sich unver­bindlich über die vielfachen Leistungen und Möglichkeiten informieren. Der nächste Gruppenabend ist am 06.12.1993.

Eitelborn

Öffentliche Bekanntmachung

Ratssitzung

Die nächste Ratssitzung findet am

Donnerstag, dem 09. Dezember 1993,19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses

statt.

Tagesordnung:

A) Öffentlicher Teil:

1. Maßnahmen zur Parkverhinderung am ehern. Rathaus,

2. Jugendgemeinderat in Eitelborn

3. Verschiedenes, Bekanntgaben etc.

B.) nichtöffentlicher Teil:

1. Bauanträge/Bauanfragen

2. Vergabe der Straßenplanung »Wässer«

3. Verschiedenes, Bekanntgaben etc.

Eitelbom, den 26.11.1993

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Fraktionssitzungen:

FWG: Donnerstag, 02.12.1993, 19.30 Uhr Gemeindehaus CDU: Donnerstag, 02.12.1993, 19.30 Uhr kl. Sitzungssaal

Gemeindeverwaltung Eitelborn - Umlegungsausschuß -

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Wässer« der Ortsgemeinde Eitelborn ist am 29.11.1993 unanfechtbar ge­worden.

Von der Unanfechtbarkeit ausgenommen sind die Flurstücke Nr. 424 und 425 der Ordn. Nr. 1,2 (neuer Bestand), die Zu­

teilung für die Ordn. Nr. 42 im neuen Bestand und die Ordn. Nr. 49 gänzlich.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Eitelborn schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur ge­wahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 30. November 1993

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel)

Reichling

Freiwillige Feuerwehr Eitelbom

Am Samstag, dem 11.12.1993 findet die Hauptversammlung in der

Gaststätte »Zur Krone« um 20.00 Uhr statt.

Wir laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder der Freiwilli­gen Feuerwehr Eitelborn hierzu recht herzlich ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Jahresbericht

4. Kassenbericht

5. Entlastung des Kassierers durch die Kassenprüfer

6. Diskussion über die Arbeit des Vorstandes

7. Entlastung des Vorstandes

8. Neuwahlen

9. Verschiedenes -

Kirchenchor Cäcilia Eitelbom

Am Samstag, 18.12.1993 um 19.30 Uhr treffen sich die Mitglie­der mit ihren Ehepartner zur diesjährigen vorweihnachtlichen Feier im Yereinslokal »Westerwälder Hof«.

Um eine Übersicht zu bekommen, mit wieviel Teilnehmern zu rechnen ist, bitten wir um Anmeldung bei Wilma Vogt, Tel.: 8119 bis zum 10.12.1993.

MGV Eitelbom 1866

Am Freitag, dem 10. Dezember 1993, 20.00 Uhr, findet die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversamm­lung) des MGVEitelborn 1866 im Vereinslokal »Nassauer Hof« statt. Alle Mitglieder - singende und fördernde - sind hiermit zu der Versammlung recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2. Totengedenken

3. Vereinstätigkeit 1993

4. Kassenbericht

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Kassierers

7. Entlastung des Vorstandes

8. Wahl der 2 Kassenprüfer für 1994

9. Festsetzung der Mitgliederbeiträge

10. Jahresprogramm 1994

11.130-Jahrfeier im Jahre 1996 12. Anträge und Verschiedenes