Montabaur
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Nr. 48/93
Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
Abteilung Handball
Herren, Sonntag 05. Dezember 1993 18.30 Uhr: TuS Abrbach - TV Welling III Spielort: Neue Kreissporthalle, Montabaur
Treffpunkt: Neue Kreissporthalle Montabaur um 17.45 Uhr Zuschauer sind wie immer herzlich willkommen.
Trainingszeiten:
Damen: montags.18.30 bis 20.00 Uhr
Neue Kreissporthalle, Montabaur
Herren: montags.18.30 bis 20.00 Uhr
Neue Kreissporthalle, Montabaur
mittwochs.18.30 bis 20.00 Uhr
Turnhalle, Ruppach-Goldhausen
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AUGST”
Kath. Kirchengemeinde »Maria Himmelfahrt« Eitelbom
Advents-Feier für Senioren
Alle Seniorinnen und Senioren aus Eitelborn sind herzlich zu einem Adventlichen Nachmittag eingeladen.
Mittwoch, den 08. Dezember 1993, 14.30 Uhr im Gaststättenraum der Augsthalle.
Wer eine Fahrgelegenheit bin oder zurück benötigt, möge sich bitte im Pfarrbüro, Tel. 8696, melden.
Wehrdienst oder Ersatzdienst
Warum bin ich im DRK-Ortsverein Augst e.V.?
Weil ich auch dort meinen Ersatzdienst leisten kann.
Willst Du auch dabei sein?
Wir brauchen ehrenamtliche Mitarbeit.
Unser Gruppenraum befindet sich in der Augst-Halle Neuhäusel.
Alle 14 Tage, montags um 20.00 Uhr können Sie sich unverbindlich über die vielfachen Leistungen und Möglichkeiten informieren. Der nächste Gruppenabend ist am 06.12.1993.
Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
Ratssitzung
Die nächste Ratssitzung findet am
Donnerstag, dem 09. Dezember 1993,19.30 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses
statt.
Tagesordnung:
A) Öffentlicher Teil:
1. Maßnahmen zur Parkverhinderung am ehern. Rathaus,
2. Jugendgemeinderat in Eitelborn
3. Verschiedenes, Bekanntgaben etc.
B.) nichtöffentlicher Teil:
1. Bauanträge/Bauanfragen
2. Vergabe der Straßenplanung »Wässer«
3. Verschiedenes, Bekanntgaben etc.
Eitelbom, den 26.11.1993
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Fraktionssitzungen:
FWG: Donnerstag, 02.12.1993, 19.30 Uhr Gemeindehaus CDU: Donnerstag, 02.12.1993, 19.30 Uhr kl. Sitzungssaal
Gemeindeverwaltung Eitelborn - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Wässer« der Ortsgemeinde Eitelborn ist am 29.11.1993 unanfechtbar geworden.
Von der Unanfechtbarkeit ausgenommen sind die Flurstücke Nr. 424 und 425 der Ordn. Nr. 1,2 (neuer Bestand), die Zu
teilung für die Ordn. Nr. 42 im neuen Bestand und die Ordn. Nr. 49 gänzlich.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Eitelborn schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 30. November 1993
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Siegel)
Reichling
Freiwillige Feuerwehr Eitelbom
Am Samstag, dem 11.12.1993 findet die Hauptversammlung in der
Gaststätte »Zur Krone« um 20.00 Uhr statt.
Wir laden alle aktiven und inaktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Eitelborn hierzu recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Jahresbericht
4. Kassenbericht
5. Entlastung des Kassierers durch die Kassenprüfer
6. Diskussion über die Arbeit des Vorstandes
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahlen
9. Verschiedenes -
Kirchenchor Cäcilia Eitelbom
Am Samstag, 18.12.1993 um 19.30 Uhr treffen sich die Mitglieder mit ihren Ehepartner zur diesjährigen vorweihnachtlichen Feier im Yereinslokal »Westerwälder Hof«.
Um eine Übersicht zu bekommen, mit wieviel Teilnehmern zu rechnen ist, bitten wir um Anmeldung bei Wilma Vogt, Tel.: 8119 bis zum 10.12.1993.
MGV Eitelbom 1866
Am Freitag, dem 10. Dezember 1993, 20.00 Uhr, findet die ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) des MGVEitelborn 1866 im Vereinslokal »Nassauer Hof« statt. Alle Mitglieder - singende und fördernde - sind hiermit zu der Versammlung recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Totengedenken
3. Vereinstätigkeit 1993
4. Kassenbericht
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Kassierers
7. Entlastung des Vorstandes
8. Wahl der 2 Kassenprüfer für 1994
9. Festsetzung der Mitgliederbeiträge
10. Jahresprogramm 1994
11.130-Jahrfeier im Jahre 1996 12. Anträge und Verschiedenes

