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Montabaur

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Nr. 43/93

Über die Ortsgrenze hinaus...

Gemäldeausstellung in Stahlhofen im Saalbau »Wester wälder Hof«

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Am Samstag, 30. Oktober, Sonn­tag, 31. Oktober und Montag, 01. November (Allerheiligen) 1993 fin­det eine Gemäldeausstellung über Landschaftsmalen in Öl und Aqua­relle statt.

- Darunter unter anderem auch Bilder aus Stahlhofen -

Öffnungszeiten:

an den genannten Tagen von 10.30 bis 17.30 Uhr

Eingang:

Saaleingang im Hinterhof

Nähere Informationen: siehe Ortsgemeinde Stahlhofen

Schloß-Garde Mons Tabor 1986 e.V.

Auftakt zur Session 1994

Der Auftakt zur närrischen Session 94 mit Vorstellung des Prinzen-Karneval und tänzerischen Darbietungen ist am Donnerstag, 11.11.1993 ab 18.11 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses der Stadt Montabaur.

Eine Veranstaltung für jedermann; bei freiem Eintritt.

Spitzenspiel der Damenfußball-Bimdesliga

Gruppe Süd

TuS Niederkirchen - TuS Ahrbach

Sonntag, 31.10.1993, 11.00 Uhr, Spielort: VfB-Sportanlage in 67459 Iggelheim.

Der amtierende Deutsche Meister TuS Niederkirchen führt z. Zt. mit 11:1 Punkten die Tabelle an. Auf Platz drei rangiert der TuS Ahrbach mit 10 : 2 Punkten.

MONTABAUR

Bericht über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 16.09.1993

Bauanfragen/Bauanträge;

Anfragen der Firma Weisbender auf Erweiterung der Zu­fahrt zum Betriebsgelände im Bereich des Flurstückes 2054

Wegen unterschiedlicher Beschlußfassung im Haupt- und Fi­nanzausschuß und Bauausschuß war eine Entscheidung des Stadtrates in der Bausache notwendig. Dieser entschied, der geplanten Erweiterung der Firmenzufahrt zunächst nicht zu­zustimmen. Die Verwaltung erhielt hingegen den Auftrag, die Firma Weisbender aufzufordern, die durch vorab durchgeführ­te Erdarbeiten unterbrochenen Wege wiederherzustellen und die Abgrabungsflächen zu begrünen. Der Rat stellte in Aus­sicht, unverzüglich nach Erledigung der geforderten Maßnah­men über die Frage der Erweiterung der geplanten Zufahrt zu beschließen.

Dem Beschluß war eine kontroverse Diskussion vorangegan­gen zu der Problematik, ob und ggf. unter welchen Vorausset­zungen der Rat bereits geschaffenen Fakten im Nachhinein genehmigen soll.

Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf einem Grundstück in der Rheinstraße ; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Große Alberthö- he« wegen Überschreitens der Baugrenze

Wegen unterschiedlicher Beschlußfassung im Haupt- und Fi­nanzausschuß und Bauausschuß war eine Entscheidung des Stadtrates notwendig. Dieser lehnte mehrheitlich den vorlie­genden Antrag ab, nach dem die Baugrenze im nordwestlichen Grundstücksbereich bis auf ca. 6 m an die Rheinstraße her­angeführt werden sollte. Der Bebauungsplan sieht hier eine Baugrenze von lim vor. Diese soll aus Gründen der Gleichbe­

handlung im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken einge­halten werden.

Änderung des Bebauungsplanes »Große Alberthöhe IV« für die Flurstücke Nr. 410/20 und 410/13 zwischen Saar- und Neißestraße

Der Stadtrat nahm Kenntnis von den im Rahmen der öffentli­chen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgebrachten Bedenken und Anregungen. Er wies die Bedenken zurück. Die Anregungen wurden nicht berücksichtigt.

Daneben stimmte der Rat der für die Flurstücke Nr. 410/20 und 410/13 beschlossenen Änderung des Bebauungsplan »Große Alberthöhe IV« (einschließlich Begründung) in der Form zu, wie sie dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat. Bestandteile dieser Planänderung waren das Deckblatt zur Bebauungs­planänderung mit Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Flä­chen für Nebenanlagen (Stellplätze, Tiefgarage) sowie die Begründung. Der Stadtrat beschloß die Bebauungsplanände­rung als Satzung gemäß §§ 10 Baugesetzbuch, 24 Gemeinde­ordnung. Diese wird separat öffentlich bekanntgemacht.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist, die in dem Bereich einge­leitete und bis auf das Grundstück 410/20 zwischen Neiße- und Saarstraße sowie das Eckgrundstück Warthe-/Saarstraße be­reits vollzogene verdichtete Wohnhausbebauung auch auf dem zur Planänderung anstehenden Grundstück fortzuführen. Gerade hier könne die Zielsetzung des Baugesetzbuches nach einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden verwirklicht und auch dem steigenden Wohnraumhedarf in der Stadt Mon­tabaur Rechnung getragen werden - hierin stimmten die Frak­tionen in ihrer Meinung überein. Im übrigen sei ein Einfügen der neuen Baukörper in die Umgebung sichergestellt durch die Festsetzungen zur Geschossigkeit und den Höhenbegrenzun­gen.

Erweiterung des Sanierungsgebietes »Altstadt« der Stadt Montabaur im Bereich »Kino Schmidt«

Der Stadtrat beschloß die 5. - einfache - Änderung des Sanie­rungsgebietes in der von der Verwaltung vorgelegten Form im