Montabaur
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Nr. 43/93
“Über die Ortsgrenze hinaus...”
Gemäldeausstellung in Stahlhofen im Saalbau »Wester wälder Hof«
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Am Samstag, 30. Oktober, Sonntag, 31. Oktober und Montag, 01. November (Allerheiligen) 1993 findet eine Gemäldeausstellung über Landschaftsmalen in Öl und Aquarelle statt.
- Darunter unter anderem auch Bilder aus Stahlhofen -
Öffnungszeiten:
an den genannten Tagen von 10.30 bis 17.30 Uhr
Eingang:
Saaleingang im Hinterhof
Nähere Informationen: siehe Ortsgemeinde Stahlhofen
Schloß-Garde Mons Tabor 1986 e.V.
Auftakt zur Session 1994
Der Auftakt zur närrischen Session 94 mit Vorstellung des Prinzen-Karneval und tänzerischen Darbietungen ist am Donnerstag, 11.11.1993 ab 18.11 Uhr in der Bürgerhalle des Rathauses der Stadt Montabaur.
Eine Veranstaltung für jedermann; bei freiem Eintritt.
Spitzenspiel der Damenfußball-Bimdesliga
Gruppe Süd
TuS Niederkirchen - TuS Ahrbach
Sonntag, 31.10.1993, 11.00 Uhr, Spielort: VfB-Sportanlage in 67459 Iggelheim.
Der amtierende Deutsche Meister TuS Niederkirchen führt z. Zt. mit 11:1 Punkten die Tabelle an. Auf Platz drei rangiert der TuS Ahrbach mit 10 : 2 Punkten.
“MONTABAUR”
Bericht über die Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur vom 16.09.1993
Bauanfragen/Bauanträge;
Anfragen der Firma Weisbender auf Erweiterung der Zufahrt zum Betriebsgelände im Bereich des Flurstückes 2054
Wegen unterschiedlicher Beschlußfassung im Haupt- und Finanzausschuß und Bauausschuß war eine Entscheidung des Stadtrates in der Bausache notwendig. Dieser entschied, der geplanten Erweiterung der Firmenzufahrt zunächst nicht zuzustimmen. Die Verwaltung erhielt hingegen den Auftrag, die Firma Weisbender aufzufordern, die durch vorab durchgeführte Erdarbeiten unterbrochenen Wege wiederherzustellen und die Abgrabungsflächen zu begrünen. Der Rat stellte in Aussicht, unverzüglich nach Erledigung der geforderten Maßnahmen über die Frage der Erweiterung der geplanten Zufahrt zu beschließen.
Dem Beschluß war eine kontroverse Diskussion vorangegangen zu der Problematik, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Rat bereits geschaffenen Fakten im Nachhinein genehmigen soll.
Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf einem Grundstück in der Rheinstraße ; Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Große Alberthö- he« wegen Überschreitens der Baugrenze
Wegen unterschiedlicher Beschlußfassung im Haupt- und Finanzausschuß und Bauausschuß war eine Entscheidung des Stadtrates notwendig. Dieser lehnte mehrheitlich den vorliegenden Antrag ab, nach dem die Baugrenze im nordwestlichen Grundstücksbereich bis auf ca. 6 m an die Rheinstraße herangeführt werden sollte. Der Bebauungsplan sieht hier eine Baugrenze von lim vor. Diese soll aus Gründen der Gleichbe
handlung im Verhältnis zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden.
Änderung des Bebauungsplanes »Große Alberthöhe IV« für die Flurstücke Nr. 410/20 und 410/13 zwischen Saar- und Neißestraße
Der Stadtrat nahm Kenntnis von den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgebrachten Bedenken und Anregungen. Er wies die Bedenken zurück. Die Anregungen wurden nicht berücksichtigt.
Daneben stimmte der Rat der für die Flurstücke Nr. 410/20 und 410/13 beschlossenen Änderung des Bebauungsplan »Große Alberthöhe IV« (einschließlich Begründung) in der Form zu, wie sie dem Rat in der Sitzung Vorgelegen hat. Bestandteile dieser Planänderung waren das Deckblatt zur Bebauungsplanänderung mit Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Flächen für Nebenanlagen (Stellplätze, Tiefgarage) sowie die Begründung. Der Stadtrat beschloß die Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß §§ 10 Baugesetzbuch, 24 Gemeindeordnung. Diese wird separat öffentlich bekanntgemacht.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist, die in dem Bereich eingeleitete und bis auf das Grundstück 410/20 zwischen Neiße- und Saarstraße sowie das Eckgrundstück Warthe-/Saarstraße bereits vollzogene verdichtete Wohnhausbebauung auch auf dem zur Planänderung anstehenden Grundstück fortzuführen. Gerade hier könne die Zielsetzung des Baugesetzbuches nach einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden verwirklicht und auch dem steigenden Wohnraumhedarf in der Stadt Montabaur Rechnung getragen werden - hierin stimmten die Fraktionen in ihrer Meinung überein. Im übrigen sei ein Einfügen der neuen Baukörper in die Umgebung sichergestellt durch die Festsetzungen zur Geschossigkeit und den Höhenbegrenzungen.
Erweiterung des Sanierungsgebietes »Altstadt« der Stadt Montabaur im Bereich »Kino Schmidt«
Der Stadtrat beschloß die 5. - einfache - Änderung des Sanierungsgebietes in der von der Verwaltung vorgelegten Form im

