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Montabaur

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Nr. 40/93

wir brauchbare Bettwäsche injeder Farbe. Das Haus»Marcscri« sorgt sich um fast 400 Menschen: Findelkinder, schwerstbe- hinderte Kinder und Erwachsene, alte Menschen und Sterben­de. Der Unterhalt des Hauses ist völlig von Spenden abhängig. Rita, die ceylonesische Gründerin und Leiterin, schafft es aber seit 10 Jahren immer wieder mit ihrem großen Gottvertrauen. Stöbern Sie in Ihrem Wäscheschrank. Wenn Sie für Rita etwas brauchbares gefunden haben, bringen Sie es bis Ende Oktober von Montag bis Samstag, in der Zeit von 17.00 bis 20.00 Uhr zu Evi Reimann, Oberdorfstraße 14 a, Nentershausen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie auch anrufen: 06485/1618 Josef Rohe, Limburg/Evi Reimann, Nentershausen.

Niedererbach

Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Vereinsmeisterschaff:

Am 24. Öktober 1993 findet unsere diesjährige Vereinsmei-' sterschaft statt.

Startzeiten:

- Luftpistole 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr

es kann bis spätestens 11.30 Uhr gestartet werden

- Luftgewehr 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

es kann bis spätestens 17.00 Uhr gestartet werden.

Die Auswertung der beschossenen Scheiben beginnt für beide Disziplinen um 15.00 Uhr.

Verschönerungsverein 1936 e.V.

. Aktion »Saubere Umwelt«

Der Verschönerungsverein beteiligt sich auch in diesem Jahr an der Aktion »Saubere Umwelt«. Wir bitten alle Mitglieder, sich am Samstag, 09.10.1993, zu der von der Ortsgemeinde bekanntgegebenen Uhrzeit am Kirmesplatz einzufinden. Ar­beitskleidung ist erforderlich. Geräte sind mitzubringen.

Umwelttag

Alle Ortsvereine und alle Bürger, die sich am Umwelttag beteiligen wollen, sind am Samstag, dem 09. Oktober 1993 ab 09.00 Uhr herzlich eingeladen.

gez. Butzbach, Erster Ortsbeigeordneter

Nomborn

Bericht über die Ortsgemeinderatssitzung vom 02. September 1993

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lager, -freizeiten und Studienfahrten

Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen wie folgt abzuändern:

1. bei Fahrten der Werkstatt für Behinderte wird von einer Altersbegrenzung abgesehen.

2. Fahrten von Schulklassen werden bereits bei einer Fahrt­dauer von 3 Tagen bezuschußt.

Beteiligung an den Kosten für die Anschaffung eines Schredders Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, sich an den Kosten für die Anschaffung eines Schredders durch die Behinderten- Werkstatt in Höhe von DM 500,00 zu beteiligen.

Neugestaltung der Spielgeräte auf dem Kinderspielplatz

Die Ratsmitglieder haben einstimmig beschlossen, die Spielge­räte auf dem Kinderspielplatz neu zu gestalten, bzw. zu erneu­ern.

Freiwillige Feuerwehr Nomborn

Das geplante Backesfest am 09.10. findet in diesem Jahr nicht statt...

Eine Übung für die Männer der Gruppe 2 ist am Samstag, dem 69. Oktober, um 16.30 Uhr.

VfR Nombom 1920 e.V.

Am Sonntag, dem 10. Oktober, 15.00 Uhr, spielt der VfR Nomborn gegen den SV Staudt. Vereinsheimdienst ab 15.00 Uhr: Armin Heibel, Peter Oeske, Wolfgang Reckeikamm.

ELBERTGEMEINDEN

Sportverein Oberelbert - Fußball

SG Elbert, JSG Elbert/W/H, Alte Herren Freitag, 08.10.1993

JSG Elbert/W/H FII - Niederahr I, Niederahr 17.30 Uhr JSG Elbert/W/H FI - Ransbach, Niederelbert 17.30 Uhr

Samstag, 09.10.1993

AH Oberelbert - Stahlhofen, Stahlhofen 16.30 Uhr JSG Elbert/W/H E II - Steinefrenz I, Niedererb. 14.00 Uhr JSG Elbert/W/H E I - Eisbachtal, Oberelbert 14.00 Uhr JSG Elbert/W/H DU - Saynbachtal, Selters 14.00 Uhr JSG Elbert/W/H C 11 - Holzbachtal, Daufenbach 15.30 Uhr JSG Elbert/W/H C 7 - Heimb.-Weis, Niederelb. 15.30 Uhr JSG Elbert/W/H B 7 - Ingelbach/B, Welschneud. 15.30 Uhr

Sonntag, 10.10.1993

SG Elbert II - Horressen III, Horressen 13.00 Uhr

Mittwoch, 13.10.1993

JSG Elbert/W/H FII - Eisbachtal, Horbach 17.30 Uhr

Niederelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Stockland«

der Ortsgemeinde Niederelbert gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 30.09.1993 die vereinfachte Änderung des Bebauungspla­nes »Stockland« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Die Erschließungsstraße zwischen Parzellen 47/1 und 50 entfallt.

2. Die beidseitig dieser Erschließungsstraße vorgesehene Bö­schungsfläche entfallt.

Der/Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 07.30 bis 12.45 Ühr und 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 07.30 bis 12.45 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 07.30 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingese­hen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungs­planes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Aus­kunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den § § 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.