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Montabaur

Nr. 40/93

Öffentl. Bekanntmachungen

Natur & Umwelt

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Amtliche Bekanntmachung

Einziehung der Reihengrabstätten auf Block XV des Friedhofs an der Friedenstraße in Montabaur

Die Reihengrabstätten auf Block XV des Friedhofs an der Friedenstraße in Montabaur, Reihe Abis H, Grab-Nr. 1 bis 109 werden nach dem 31. Dezember 1993 eingezogen. Gemäß § 30 Abs. 3 der Satzung der Stadt Montabaur über das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 22. Juli 1983 wird hiermit die Räumung dieses Grabblocks ortsüblich bekanntgemacht. Grabsteine, Grabeinfassungen sowie Grabgegenstände (Am­peln, Vasen, Schalen), die bis zum 31. Dezember 1993 nicht abgeräumt sind, gehen entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Montabaur über.

Nachstehende drei Grabstätten sind hiervon nicht betroffen: Gr.-Nr. 95 a Alfred Eschenauer,

Gr.-Nr. 101 Lothar Boelke,

Gr.-Nr. 109 Robert Riegel.

Montabaur, 30. September 1993 Friedhofsverwaltung

Bekanntmachung

Aktualisierung der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz

In Bereichen der Verbandsgemeinde/Stadt wird im Jahr 1993 die Aktualisierung der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz durch­geführt. Im Rahmen des Projekts werden Kartierer im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht (Op­penheim) im Gelände tätig sein. Sie können sich mit einer Bescheinigung ausweisen. Die Kartierer sind nach § 36 Lan­despflegegesetz berechtigt, zu diesem Zweck Grundstücke zu betreten und Untersuchungen durchzuführen. Da diese eine Vielzahl von Grundstücken betreffen kann, werden hiermit durch öffentliche Bekanntmachung die Eigentümer von dem Vorhaben benachrichtigt.

Auszug aus § 36 des Landespflegegesetzes (LPflG) in der ab 01. Mai 1987 gültigen Fassung:

»§ 36 Landespflegerische Untersuchungen auf Grundstücken

(1) Eigentümer und Besitzer haben zu dulden, daß Beauftrag­te der Landespflegebehörde zur Vorbereitung der nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen sowie Bodenuntersuchungen und andere Untersuchungen ausführen.

(2) Eigentümer und Besitzer sind vor dem Betreten der Grund­stücke zu benachrichtigen, es sei denn, daß die Benachrich­tigung nur durch öffentliche Zustellung möglich wäre. Die

' Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekannt- i 1 machung in ortsüblicher Weise erfolgen, wenn die Arbeiten

nach Absatz 1 wegen der Besonderheiten des Vorhabens auf eine Vielzahl von Grundstücken erstreckt werden müs­sen.«

Info

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Zur Pflanzzeit sollte man sich auch Gedanken machen, welche Materialien sich zur Bodenverbesserung oder zum Abdecken frischbepflanzter Flächen eignen. Lange Zeit galt Torf als der ideale Bodenverbesserer und Dünger für den Garten. Jedoch sollte die Tatsache, daß durch den Torfabbau die letzten Hochmoore und damit die hier heimische seltene Tier- und Pflanzenwelt zerstört werden, zu einem Umdenken führen. Auch sollte man ein paar Fakten über das Material »Torf« haben, um seine Wirkung richtig einschätzen zu können. Reiner Torf hat z.B. keine Düngeeigenschaften. Er ist ein extrem nährstoffarmes, biologisch totes und saures Material. Seine Fähigkeit zur Wasserspeicherung verliert er im Lauf der Zersetzung. Dies wird oft nichtbeachtet bei seiner Anwendung. Nährstoffe enthält lediglich sog. Düngetorf. Diesem wurden die Nährstoffe jedoch künstlich in mineralischer Form zuge­fügt. Somit ist es falsche Kenntnis anzunehmen, mit Torf könne man seinen Garten düngen. Dies ist über andere Mittel, wie z.B. Komposte, verrotteten Mist oder natürliche Düngemit­tel, wie Horn- oder Blutmehl eher und wirkungsvoller zu erreichen.

Möchte man Torf zur Bodenverbesserung hinsichtlich einer Bodenlockerung einsetzen, ist man ebenfalls mit anderen Alternativen besser beraten. Unter Luft- und Wassereinwir­kung zersetzt sich Torfsehr rasch und die erwünschte Wirkung läßt damit wieder nach. Hier kann man durch das Untermi­schen von reinen Sanden eine dauerhaftere Lösung finden. Auch ist in diesem Bereich der im Handel ebenfalls erhältliche Rindenhumus oder -mulch dem Torf als gleichwertig zu setzen und ökologisch bedeutend vorteilhafter. Rindenmulch gibt es in verschiedenen Fraktionen, von grob bis fein und kann damit für jeden Zweck individuell gewählt werden. Außerdem hat er einen günstigeren pH-Wert (5,5 bis 7) und einen höheren Nährstoffgehalt als Torf.

Zur Abdeckung des Bodens ist neben dem bereits erwähnten Rindenmulch auch Strohmehl oder der ebenfalls bereits er­wähnte Kompost geeignet. Eine Abdeckung mit Strohmehl fördert insbesondere das Bodenleben, da es als organische Nahrung dient. Es trägt darüber hinaus auch zur Bodenlocke­rung bei und sichert eine ausgeglichene Humusbilanz. Auch der Kompost ist dem Bodenleben sehr förderlich.

Die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Con­stanze Wunderlich, Telefon 02602/126-196.

Kindergarten Horressen

Erfolgreiches Straßenfest

Zur Freude der Kindergartenkinder spendeten die Anwohner des Friedhofsweges in Horressen dem Kindergarten St. Johan­

nes Gymnastikreifen und passende Ständer im Wert v. 400,- DM. Die Spielgeräte wurden in der nächsten Bewegungserzie hungsstunde mit viel Spaß von den Kindern ausprobiert.

Weihnachtsmarkt in Montabaur Jährlich findet ab dem 1. verkaufsoffenen Samstag vor Weih-

Erwachsenenbildung

Die Verwaltung informiert 1

nachten, täglich bis zum 4. Advent, der traditionelle Weih­nachtsmarkt in der Fußgängerzone Montabaur statt.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Diskussionen bei der Vergabe von Standplätzen an Vereine, Schulen und sozia­len Verbänden, da das Warenangebot nur aus Holzhäuschen verkauft werden soll.

Die Stadt hat sich nun entschlossen, selbst ein Häuschen zu erwerben und dieses ano.a. Gruppen im Wechsel kostenlos zur Verfügung zu stellen. Sollten Vereine, Schulen oder soziale Verbände Interesse an einer Teilnahme am Weihnachtsmarkt haben, gibt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Telefon 02602/126209, gerne Auskunft über Ablauf, Warenver­kauf und Zulassungsbedingungen.

Die Anmeldefrist endet mit dem 29. Oktober 1993.

Badezeiten während der Herbstferien

(11.10. bis 24.10.1993)

Am 12.10.1993 (Dienstag) und am 19.10.1993 (Dienstag) ist das Hallenbad Montabaur bereits ab 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr zum Familienbad geöffnet.

Wochenendfahrt nach Thüringen und ins Coburger Land

mit der VHS Montabaur

Die VHS Montabaur plant eine Wochenendfahrt u.a. nach Coburg, Sonneberg, Lauscha und Neustadt in der Zeit vom 12. bis 14. November 1993.

Wir wollen die Spielzeugkunst dieser Gegend kennenlemen, eine ungewöhnliche Puppensammlung, eine ganze Puppen­stadt, besichtigen und die Thüringer Glaskunst bewundern. Programm:

Freitag, 12.11.1993

13.30 Uhr Abfahrt (ab Montabaur) nach Neustadt (Führt am Berg)

Samstag, 13.11.1993

09.30 Uhr Stadtführung in Coburg

12 k 00 Uhr ;Mittagsp,ause.

14.00 Uhr Dt. Spielzeugmuseum, Sonneberg .

16.00 Uhr Museum der df/Spielzeugihäüstrie/Neustädt