Montabaur
Wortgottesdienst für Kinder /
Verkauf von 3.-Welt-Artikeln Zum nächsten Wortgottesdienst sind die Kinder am Samstag, 09.10.1993, 17.45 Uhr, wieder ins Pfarrheim Holler eingela- den.
Im Anschluß an den Gottesdienst können wieder Artikel wie Kaffee, Tee, Honig, Schreibwaren, Schmuck, etc. an unserem 3.-Welt-Stand erworben werden.
Flohmarkt für Kinder und Jugendliche Wie bereits 1992 wollen wir auch in diesem Jahr im Pfarrheim einen Flohmarkt durchführen, an dem Kinder und Jugendliche gegen ein Startgeld von 5,— DM Bücher, Cassetten und Spielsachen auf eigene Rechnung verkaufen können. Termin ist Sonntag, 07.11.1993. Interessenten können sich bei Edith Groß, Telefon 3913, anmelden. Nach den Erfahrungen des letztenJahresbitten wir um Verständnis, daß nur die ersten 12 Anmeldungen berücksichtigt werden können.
Herbstkonzert des MG - Vorankündigung
Am 30. Oktober 1993 veranstaltet der Männergesangverein Frohsinn Lyra Holler um 20.00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle sein diesjähriges Herbstkonzert.
Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger mögen sich bitte diesen Termin jetzt schon notieren. Nähere Informationen zum Programmablauf u. dgl. erhalten Sie noch im Laufe der nächsten Wochen.
Konzert 1993 des Musikvereins Holler
Samstag, 02.10.1993, 20.00 Uhr, Sport- und Kulturhalle Holler.
Gastvereine: Musikverein Niederfischbach e. V. Kartenvorverkauf: Telefon 02602/2630 sowie Gaststätte Heibel in Holler.
Frauengemeinschaft Holler/Untershausen
Zu unserer Fahrt nach Euskirchen am 13.10.1993 sind noch einige wenige Plätze frei. Kurzentschlossene mögen sich bitte schnellstens bei Edeltrud Molsberger, Telefon 02602/18296 anmelden!
Bitte beachten Sie die geänderten Abfahrtszeiten:
ab Untershausen 08.10 Uhr
ab Hofier 08.15 Uhr
S. V. Fortuna Holler
Abteilung Alte Herren
Am Samstag, dem 02.10.1993 - Alte Herren Holler - A.H. Salz - Anstoß in Holler um 16.00 Uhr.
Stahlhofen
FSV Gelbachtaler Spfr. Stahlhofen
Am Sonntag, dem 03,10.1993 trifft unsere 1. Mannschaft auf den Tabellenersten Ötzingen/Leuterod. Anstoß: 15.00 Uhr in Stahlhofen.
Freitag, den 01.10.1993:
F-Jugend I 17.30 Uhr in Stahlhofen gegen Ransbach-Baumbach
F-Jugend II 17.30 Uhr in Hundsangen Wir würden uns freuen zu den Spielen viele Zuschauer begrüßen zu dürfen.
Untershausen
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Untershausen vom 28. September 1993
Der Ortsgemeinderat von Untershausen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 42 Abs. 11,17 Abs. 3,18 Abs. 3 Satz 1 und 19 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit hekanntgemacht wird:
_ Nr. 39/93
§1
Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen
Die Gemeinde erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öffentlichen Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.
§2
Maßstab
1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 5 KAVO).
2. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 Prozent erhöht; das gleiche gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnlicher Weise genutzten Grundstücke (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grundmaßstabsdaten um 10 Prozent.
§3
Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksfläche
Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festgelegt.
§4
Inkrafttreten / Außerkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Ausbaubeiträgen vom 30.11.1984 außer Kraft.
Untershausen, den 28. September 1993 -S-
gez. Müller, Ortsbürgermeister Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)
und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Kinder trieben erneut ihr Unwesen an gemeindlichen Einrichtungen
In der Vergangenheit wurde mir berichtet, daß sich Kinder im Bereich des neu errichteten Dorfgemeinschaftshauses in einer Art und Weise benommen haben, die nicht gebilligt werden kann. Von einem Erwachsenen darauf angesprochen war die Antwort: »Du hast hier überhaupt nichts zu sagen«. Später flogen Steine in Richtung dieses Erwachsenen. Die erneute Beschwerde richtet sich gegen die mutwillige Verschmutzung im Inneren der Kapelle am Ehrenmal. Zur Säuberung dieses Bereiches ist eine Mitbürgerin unentgeltlich tätig. Nachdem die Genannte kürzlich eine Generalreinigung vorgenommen hatte, mußte sie danach noch am selben Tage feststellen, daß Fußboden und Altartisch mutwillig verschmutzt worden waren. Die ganze, ehrenamtliche Arbeit im Interesse der Allgemeinheit war praktisch kurzfristig umsonst gewesen. Es ist sicher nicht davon auszugehen, daß diese Unverschämtheit Kindergarte nkin dem oder gar Erwachsenen zuzuschreiben ist. Die Täter sind wahrscheinlich unter den älteren Schulkindern zu suchen. Egal, wer die Verursacher waren, stellt sich hier die Frage: Benimmt man sich zu Hause auch so? Was sagt die Mutter, wenn sie gerade geputzt hat und anschließend wird wieder sofort alles verdreckt? Ich bitte die Eltern der Kinder, die altersmäßig für die genannten Untaten in Frage kommen, mit diesen die oben genannten Dinge zu besprechen und sie dabei anzuhalten, sich auch außerhalb des Elternhauses ordentlich zu benehmen. Dabei wünsche ich, auch im Interesse von uns allen, viel Erfolg.
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Müller, Ortsbürgermeister

