Montabaur
Wir werden einen Film über die Turnfeststadt vorführen und Informationsmaterial verteilen. Es besteht die Möglichkeit zur Anmeldung.
Wir würden uns über eine rege Teilnahme sehr freuen, und bitten Sie, diesen Termin vorzumerken.
Kadenbach
Alte Herren Kadenbach
Unser nächstes Spiel bestreiten wir am Samstag, dem 02.10.1993, gegen die Alte Herren von Hillscheid.
Spielort: Hillscheid
Spielbeginn: 15.30 Uhr
Treffpunkt: 15.00 Uhr Sportplatz Hillscheid
Neuhäusei
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel am 16.09.1993
Arbeiten zum Ausbau des Verbindungsweges B 49 - Simmerner Straße vergeben
Nachdem der Ortsgemeinderat bereits in früheren Sitzungen den Ausbau des Verbindungsweges zwischen B 49 und Simmerner Straße und die Ausschreibung der Arbeiten beschlossen hatte, war nun vom Rat nach dem Ergebnis der Submission über die Vergabe der Ausbauarbeiten zu entscheiden. Den Ratsmitgliedern lag eine Sitzungsvorlage mit den Ergebnissen der Ausschreibung vor. Nach Erörterung beschloß der Ortsgemeinderat, die Arbeiten an die Firma mit dem kostengünstigsten Angebot zu vergeben. Mit gleichem Beschluß übertrug der Rat die Entscheidung über die Form des Ausbaues des Verbindungsweges nahe der Einmündung zur B 49 und die Auswahl des zu verwendenden Verbundpflasters dem Bauausschuß.
Anbindung der Industriestraße an die B 49 und Schließung der Simmerner Straße
Zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse war vom Rat Ende vergangenen Jahres beschlossen worden, die durch Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht gedeckten Ausbaukosten der Anbindung der Industriestraße an die B 49 und der Schließung der Simmerner Straße von der Gemeinde zu übernehmen. Nach Anrechnung von Entschädigungen und bereits finanzierter Aufwendungen für Grunderwerb sollte es sich dabei um einen Betrag von ca. 125.000,- DM handeln. Zwischenzeitlich trat eine Verschlechterung der Zuschußsätze ein, die die durch Zuschüsse nicht gedeckten Kosten um weitere 203.000,- DM erhöhte. Im Interesse der Sache erklärte sich der Rat auch zur Übernahme dieses Mehrbetrages durch die Gemeinde einverstanden.
Nach den der Gemeinde nunmehr zugegangenen Schreiben der Straßen Verwaltung Rheinland-Pfalz und des Westerwaldkreises war der Rat vor die bedauerliche Tatsache gestellt, daß eine Förderungszusage für das 1.238.000,- DM umfassende Bauvorhaben seitens der Straßenverwaltung nicht erteilt werden konnte. Es blieb der Gemeinde anheimgestellt, das Vorhaben vorzufinanzieren, wobei sich der Westerwaldkreis verpflichten wollte, für den Fall, daß später Fördermittel fließen, diese in vollem Umfange an die Ortsgemeinde weiterzuleiten.
In der Diskussion über diese unerwartete Entwicklung brachte der Ortsgemeinderat seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, daß nach optimistischer Darstellung über die Bezuschussung der Baumaßnahme noch zu Beginn dieses Jahres nunmehr die ernüchternden Stellungnahmen der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz und des Westerwaldkreises zur Kenntnis genommen werden müssen, wonach mit einer Zuschußgewährung für das Bauvorhaben in den nächsten Jahren nicht zu rechnen ist.
Der Ortsgemeinderat war sich in der weiteren Aussprache darin einig, daß die Gemeinde den zur Durchführung des Bauvorhabens erforderlichen Kostenbetrag von 1.238.000,-- DM nicht aufzubringen vermag. Der Rat faßte deshalb den Beschluß, daß sich die Gemeinde wegen fehlender Mittel außerstande sieht, das Bauvorhaben vorzufinanzieren.
Planung für PKW-Stellplätze abgelehnt
Im Zusammenhang mit der Errichtung von Wohngebäuden im Bereich Westerwaldstraße/Taunusstraße lag dem Ortsgemeinderat eine Planung der Bauherrin über die Einrichtung und Anordnung von Pkw-Parkplätzen außerhalb der vorgesehenen Tiefgarage vor. In der Beratung über diese Planung wurde im
_ Nr. 39/93
Rat darauf verwiesen, daß nach dem von Bauherrin und Planer in einer früheren Sitzung vorgelegten und vorgetragenen Expose als Bebauungsvorschlag ausdrücklich zugesichert und zugesagt wurde, daß die notwendigen Pkw-Stellplätze in der Tiefgarage angeboten werden. In seinem Beschluß brachte deshalb der Ortsgemeinderät zum Ausdruck, daß er die Anordnung von Pkw-Stellplätzen außerhalb der Tiefgarage nicht akzeptiert und verlangt, daß die in dem in der Sitzung am 07.11.1991 vorgelegten und vorgetragenen Expose als Bebauungsvorschlag gegebene Zusage auf Unterbringung der notwendigen Pkw- Stellplätze in der Tiefgarage von der Bauherrin eingehalten wird. Außerdem wünschte der Rat - wie ursprünglich vorgesehen - die Ausfahrt der Tiefgarage in die Westerwaldstraße.
Befreiung von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes erteilt
Gegenstand weiterer Beratung war ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« wegen Überschreitung der zulässigen Dachneigung von 30 auf 38 Grad. Der Rat erteilte in seinem Beschluß seitens der Ortsgemeinde das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« gemäß § 31 Abs. 2 BauGB insoweit, als die Überschreitung der zulässigen Dachneigung von 30 auf 38 Grad unter der Bedingung zugeläs- sen wird, daß die nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässige Firsthöhe nicht überschritten wird. Bei seinem Beschluß ließ sich der Rat davon leiten, daß durch die Genehmigung des Antrages nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Friedhofsangelegenheiten
In der voraufgegangenen Sitzung war aus dem Rat der Wunsch vorgetragen worden, in einer der kommenden Sitzungen die Anlage einer weiteren Grabreihe sowie die Entfernung des Bewuchses am Friedhofsrand an der Hillscheider Straße zu beraten. Der Vorsitzende trug zu Beginn der Erörterungen über diesen Tagesordnungspunkt die Empfehlung der Gemeindearbeiter vor, die zwischen altem und neuem Friedhofsteil bestehende Hecke zu entfernen und durch eine Thuja- Hecke zu ersetzen. Der Rat kam am Ende der Aussprache zu dem Ergebnis, daß der Bauausschuß zunächst zusammen mit dem vom Rat benannten Garten- und Landschaftsplaner die angesprochenen Punkte in einer Ortsbesichtigung prüfen und dem Rat eine Empfehlung unterbreiten soll.
Bestellung von Wappenfahnen der Ortsgemeinde
Der Ortsbürgermeister informierte den Rat über das Ergebnis der Sammelbestellung für die Wappenfahnen der Gemeinde und teilte mit, daß die Fahnenfabrik auf der Grundlage von ca. 75 bestellten Ortsfahnen ein separates Preisangebot unterbreiten wird. Der Rat vertrat in der Diskussion die Meinung, daß für die Ortsgemeinde zum eigenen Gebrauch 5 Wappenfahnen bestellt werden sollen. Außerdem soll von den privaten BesteUern der Preis für die besteUten Fahnen bei Abholung entrichtet werden.
Innerörtliche Verkehrsmaßnahmen
Vor einiger Zeit hatte der Ortsgemeinderat die Verkehrssituation in verschiedenen Ortsstraßen erörtert und beschlossen, vor einer Entscheidung über die Inangriffnahme von Verkehrsmaßnahmen an bestimmten Tagen während der Hauptverkehrszeit Verkehrszählungen mit Geschwindigkeitsmessungen durchführen zu lassen. Der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde nach dem vom Rat gefaßten Beschluß ein entsprechender Auftrag erteüt mit der Bitte, auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Verkehrszählungen dem Rat Ent- scheidüngsvorschläge zu unterbreiten.
Nach Abschluß der mit Geschwindigkeitsmessungen verbundenen Verkehrszählungen in 6 Ortsstraßen lag dem Rat nunmehr in der Sitzung das ermittelte Ergebnis mit einer sehr ausführlichen und umfangreichen Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung vor. Die zu den einzelnen Ortsstraßen sehr ins Detail gehenden Auswertungen der Verkehrszählung fanden im Fat allgemeine Anerkennung. Nach ausgiebiger Beratung schloß sich der Rat dem Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an, in der Gartenstraße und Kadenbacher Straße Fahrgassenversätze durch gezielte Ausweisung von markierten Parkplätzen zu schaffen, die eine Absenkung der Fahrtgeschwindigkeit bewirken sollen. Der Bauausschuß erhielt den Auftrag, mit der Ortspolizeibehörde die Situation an Ort und Stelle zu prüfen und dem Rat Standorte für die markierten Parkplätze vorzuschlagen.
Bestellung von Ortsfahnen
Auf die von der Gemeinde veranlaßte Sammelbestellung von Wappenfahnen der Ortsgemeinde gingen rd. 75 Bestellungen ein, Die Fahnenfabrik hat auf der Grundlage dieser Bestellungen ein besonderes Preisangebot unterbreitet. Der Preis pro Ortsfahne beläuft sich demnach einschließlich der gesetzli-
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