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Wochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

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Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Ettelborn, Gackenbach, Girod, Götgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Helligenroih, Holler, Horbach, Hübirigen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Noraborn, Oberelbert, Ruppaeh-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Wefschneudorf

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gernemdeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI^

Jahrgang 21

Freitag, 01. Oktober 1993

Nummer 39

Lohnsteuerkarten 1992

Liebe Mitbürgerin, lieber Mitbürger,

sicherlich haben auch Sie Ihre Lohnsteuerkarte 1992 von Ihrem Arbeitgeber zurückerhalten. Wußten Sie schon, welch große Bedeutung diese Lohnsteuerkarte für Ihre Gemeinde hat? Lassen Sie mich hierzu einige Worte der Information an Sie richten, die ich mit einer herzlichen Bitte verbinde.

Städte und Gemeinden sind mit einem Anteil von 15 Prozent an der Lohn- und Einkommensteuer beteiligt. Einen entscheidenden Einfluß bei der Ermittlung des Verteilerschlüssels haben die an das Finanzamt zurückgegebenen Lohnsteuerkarten. Besondere Bedeutung ist dem Rücklauf der Lohnsteuerkarten 1992 beizumessen, da diese die Grundlage für die Berechnung der künftigen Schlüsselzahlen für die Jahre 1997 bis 1999 bilden.

Durch jede Lohnsteuerkarte 1992 wird die Verbesserung der Schlüsselzahlen erreicht.

Helfen Sie mit!

Das Einkommensteuergesetz verpflichtet sowohl Arbeitneh m er als auch Arbeitgeber, die Lohn­steuerkarte eines abgelaufenen Kalenderjahres dem Finanzamt zuzuleiten, auch dann, wenn kein Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich oder Einkommensteuerveranlagung gestellt wird. Ungeachtet dieser rechtlichen Verpflichtung sollte jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer bei Wissen um die Bedeutung seiner Lohnsteuerkarte gewissenhaft handeln und sie nicht etwa aus Gleichgültigkeit zurückbehalten. Sie tragen sonst dazu bei, daß Ihrer Stadt oder Gemeinde Steuerzuweisungen vorenthalten werden, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend benö­tigt.

Ich richte daher meine herzliche Bitte an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die noch im Besitz ihrer Lohnsteuerkarte 1992 sind und sie nicht für den Lohnsteuerjahresausgleich oder für die Veranlagung zur Einkommensteuer benötigen, diese doch umgehend zurückzugeben. Das kann dadurch geschehen, daß Sie diese dem Finanzamt oder der Verbandsgemeindeverwaltung übersenden oder auch Ihrem Ortsbürgermeister zur Weiterleitung übergeben.

Helfen Sie durch Ihren Beitrag mit, die Finanzkraft Ihrer Stadt bzw. Heimatgemeinde zu stärken. Sie dankt es Ihnen durch bessere Leistungsfähigkeit.

In diesem Sinne verbleibe ich Ihr

Heinz Reusch, I. Beigeordneter