Montabaur
Beginn: Mittwoch, 8. September 1993, 19.00 Uhr
Dauer: 15 Abende
Ort: Augstschule, Neuhäusel
Leitung: Ilse Flüteotte
Gebühren: 75,-- DM
Französisch
07351 Französisch für Fortgeschrittene I
Lehrmittel: »A bientot 1«, KLett-Verlag (ab Lektion 7/8)
Beginn: Dienstag, 7. September 1993, 18.00 Uhr
Dauer: 15 Abende
Ort: Augstschule, Neuhäusel
Leitung: Francoise Andersen
Gebühren: 75,- DM
07352 66. Französisch für Fortgeschrittene II
Lehrmittel: »A bientot 2«, Klett-Verlag
Beginn: Dienstag, 7. September 1993, 19.30 Uhr
Dauer: 15 Abende
Ort: Augstschule, Neuhäusel
Nr. 35/93
Leitung: Francoise Andersen
Gebühren: 75,- DM
08251 Schweizer Stoffpuppen
Die Puppen werden von Hand genäht, gestopft und bemalt. Beginn: Donnerstag, 16. September 1993, 18.45 Uhr
Dauer: 4 Abende (2 Zeitstunden)
Ort: Augstschule, Neuhäusel
Leitung: Gudrun Höhn
Gebühren: 30,- DM
Anmeldung und nähere Information während den Geschäftszeiten:
Mittwoch: 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 bis 12.30 Uhr
13.30 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.30 Uhr
VHS Montabaur, Rathaus, Konrad-Adenauer-Platz, Tel.: 02602/ 126105.
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Eitelborn
Öffentliche Bekanntmachung
über die Nachricht zum Abmarkungstermin und die Offenlegung des Abmarkungsergebnisses
1. Terminnachricht
Am Donnerstag, dem 09. September 1993 findet um 14.00 Uhr in der Gemeinde Eitelborn (Treffpunkt: im Baugebiet »Wässer«, Trafostation/Kegelbahn) ein Abmarkungstermin statt, zu dem hiermit öffentlich benachrichtigt wird (siehe § 10 des Landesgesetzes über die Abmarkung der Grundstücke vom 07.12.1959 (GVB1.S. 240, BS 219-2) in der Fassung vom 07.02.1983 (GVB1.S. 17). Betroffen sind die unter Nr. 3 aufgeführten, außerhalb der Verfahrensgrenze der Baulandumlegung »Wässer« liegenden Flurstücke. Der Abmarkungstermin findet statt aufgrund der Festlegung und Abmarkung der Verfahrensgrenze zur Baulandumlegung »Wässer« der Gemeinde Eitelborn.
Während des Abmarkungstermines wird den betroffenen Grundstückseigentümern Gelegenheit gegeben, sich mit der Abmarkung einverstanden zu erklären. Es wird jedoch ausdrücklich daraufhingewiesen, daß ein Nichterscheinen nicht ein Unterlassen der Abmarkung zur Folge hat. Die Wahrnehmung des Termines geschieht auf eigene Kosten und im eigenen Interesse. Die Beteiligten können einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter entsenden.
2. Offenlegung des Abmarkungsergebnisses
Grundstückseigentümer, die an dem oben genannten Abmarkungstermin nicht anwesend sind, können sich über die erfolgten Abmarkungsmaßnahmen im Einzelnen anhand der Abmarkungsniederschrift unterrichten, die in der Zeit von Montag, dem 13. September 1993 bis Dienstag, den 12. Oktober 1993 in den Diensträumen des Katasteramtes Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, Zimmer 135, Tel.: 02602/923155, montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr offenliegt (siehe § 14 Abs. 1 des Abmarkungsgesetzes).
Gegen die offengelegten Abmarkungsergebnisse kann innerhalb von drei Wochen nach Ablauf der Offenlegungsfrist eine Nachprüfung der Abmarkung bei dem Katasteramt beantragt werden. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Antragsteller zur Last, wenn sich die Richtigkeit der Abmarkung bestätigt (§ 14 Abs. 2 bis 7 des Abmarkungsgesetzes).
3. Betroffene Flurstücke
Die folgenden Flurstücke der Gemarkung Eitelborn sind betroffen:
Flur 5, Flurstücke Nr. 15/3, 16/3, 22/3, 41, 43/3, 44/5, 45/2, 46/2, 57/2, 57/3, 61, 62/3, 62/5,142/6,142/7,143,151/2,154/5 Flur 6, Flurstücke Nr. 76, 78,83/3,88/4, 88/10, 88/14, 88/15, 94, 97, 98/1, 116/5, 117/2
Flur 7, Flurstücke Nr. 273,274,275,276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 310, 311, 312, 313, 314, 337/4, 349/1, 351/10, 351/8, 352/1, 355/1, 377 Die aufgeführten Flurstücke sind in der nachfolgenden Skizze dargestellt. Montabaur, den 20. August 1993 Katasteramt Montabaur
Reichling, Vermessungsdirektor
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Gemeindewappenfahnen/Banner können nachbestellt werden
Verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger
Auf vielfachen Wunsch habe ich ein neues Angebot über die Lieferung von Gemeindefahnen, bzw. Banner (mit Wappen) eingeholt. Danach besteht die Möglichkeit für Sie zum Erwerb einer Gemeindewappenfahne/eines Banners, wie vielfach im Ort schon vorhanden.
Die Kosten belaufen sich für eine/ein Gemeindewappenfahne auf rd. 60,- DM,
Banner m. Wappen u. Querstab auf rd. 65,- DM.
Dieser Betrag ist jedoch nur haltbar bei einer Sammelbestellung von 50 Stück.
Bei einer Bestellmenge von 40 Stück erhöht sich der Einzelbetrag um jeweils 5,- DM (rd.) /Fahne/Banner.
Eine geringere Anzahl ist zu diesen Preisen nicht erhältlich, eine Bestellung unter einer Anzahl v. 40 Stück lohnt nicht.

