Montabaur
Natur & Umwelt
Im Wochenblatt Heft 29/93 wurde das Sammeln von-Wildge- müse empfohlen. Hierbei wurde auch der »Gute Heinrich« (Chenopodium Bonus-Henricus) aufgefuhrt. Dieser steht jedoch auf der Roten Liste für Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz, Stand: 31.12.1985. Deshalb soll hier an dieser Stelle diese Empfehlung zurückgenommen werden. Gleichzeitig soll dieser Hinweis zum Anlaß genommen werden, über die sogenannten Roten Listen zu informieren.
Was sind Rote Listen?
Rote Listen nennen Tier- und Pflanzenarten, die im Bestand gefährdet sind und deshalb besonderen Schutz brauchen. Die gefährdeten Arten werden erfaßt und sind in unterschiedlichen Gefährdungskategorien eingestuft. Diese Kategorien geben die Stärke des Gefährdungsgrades wieder. Vorrangig dienen die Roten Listen der praktischen Naturschutzarbeit. Anhand dieser Listen läßt sich, unter den jeweils gegebenen Verhältnissen, feststellen, welchen Stellenwert eine Vorgefundene Art im Beobachtungsraum besitzt. Rote Listen werden für bestimmte Gebiete, d. h. für die einzelnen Bundesländer, aber auch für die gesamte Bundesrepublik erstellt. Zu beachten ist allerdings, daß es bspw. spezialisierte Pflanzen- und Tierarten gibt, die teilweise regional sehr selten und anderweitig regional verhältnismäßig häufig Vorkommen können. Das bedeutet, daß man ein wenig Kenntnis von den jeweiligen Ansprüchen der einzelnen Arten haben muß, um ihre Gefährdung richtig einzuschätzen.
In der Regel haben die Fachbehörden für Naturschutz in den einzelnen Bundesländern die Federführung bei der Erstellung der Roten Listen. Bei entsprechender Qualifikation und fachlicher Reputation können sie aber auch von Naturschutzverbänden oder Privatleuten erstellt werden. Auch sind die Fach- behörden durchaus auf die Mithilfe kompetenter Naturschützer angewiesen, da sonst eine flächendeckende Erfassung fast unmöglich ist. Wie bereits erwähnt, dienen Rote Listen als Informationsquelle für die praktische Naturschutzarbeit. Hierbei sind sie sowohl Informationsquelle für die Öffentlichkeit sowie der Behörden, sind aber auch Entscheidungshilfe für Landespflegebehörden bei der Unterschutzstellung von Lebensräumen gefährdeter Arten und zur Beurteilung von Eingriffen in bedrohte Biotope. Rote Listen werden bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten herangezogen und sind Grundlage für Schutzmaßnahmen und Hilfeprogramme.
Anhand der Roten Listen kann die Veränderung der einzelnen Bestände, sowie deren Rückgang nachvollzogen werden. Obwohl es auch auf natürliche Weise zum Verschwinden und zum Rückgang heimischer Tier- und Pflanzenarten kommt, sind die in den letzten Jahren gravierend festgestellten Rückgänge der einzelnen Pflanzen- und Tierarten fast ausschließlich auf anthropogene Ursachen, wie Eingriffe in Population und Biozönosen, sowie Veränderung von Standortbedingungen oder Zerstörung von Standorten zurückzuführen. Dies gilt besonders für die Pflanzenarten. Hier hat auch das Sammeln besonders attraktiver Pflanzenarten, wie Pflücken, Ausgraben und Verpflanzen in Gärten oder das Sammeln für pharmazeutische Zwecke zu einem starken Rückgang geführt. Auch der Rückgang sogenannter Ödlandflächen und die Pflege bis in den letzten Winkel vernichten oftmals notwendige Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten.
Die Aufstellung dieser Roten Listen sind keine staatliche Aufgabe und sind auch nicht rechtsverbindlich. Sie dienen lediglich als Entscheidungshilfe.
Rechtsverbindlich jedoch ist die »Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten« (Bundesartenschutzverordnung), in der die gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in Listen aufgeführt sind.
Die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, Tel: 02602/126196.
“Erwachsenenbildung”
Semesterbeginn bei der VHS Montabaur
Ein vielfältiges Angebot wartet auf Sie: auf folgende Kurse möchten wir Sie besonders hinweisen:
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Nr. 35/93
06301 Kurzschrift für Anfänger (Verkehrsschrift) Lehrmittel: »Kurzer Lehrgang der deutschen Einheitskurzschrift«, Winklers Verlag
Beginn: Montag, 20. September 1993, 18.00 Uhr
Dauer: 25 Abende
Ort: Hauptschule Montabaur
Leitung: Gabi Girmann
Gebühren: 125,- DM
Dieser Kurs wird gemeinsam mit der VHS Wirges und der VHS Höhr-Grenzhausen durchgeführt.
01101 Welt der Antike
Behandelt werden Fragen der Geschichte, Politik und Literatur der Griechen und Römer.
Beginn: Donnerstag, 9. September 1993, 19.30 Uhr
Dauer: 8 Abende
Ort: Hauptschule Montabaur
Leitung: Dr. Hartmut Allmann
Gebühren: 40,- DM
03101 Musik und Literatur im Gespräch Schwerpunkt ist die Aufklärungsepoche. Nach Absprache werden repräsentative Werke gelesen und gemeinsam besprochen; Vorkenntnisse werden nicht erwartet. (Treffen jeden 2. Dienstag im Monat).
Beginn: Dienstag, 14. September 1993, 19.30 Uhr
Dauer: ganzjährig (mit Ausnahme der Schulferien)
Ort: (zu erfragen bei der Geschäftsstelle)
Leitung: Helmut Schlotter
Gebühren: 75,- DM
03401 Collegium musicum
Musizierende Interessenten sind jederzeit herzlich willkommen. Das Collegium musicum wirkt bei Veranstaltungen der VHS und in der Reihe der Schloßkonzerte mit.
Termine: Übungsabende des Orchesters sind donnerstags
um 20.00 Uhr.
Ort: Peter-Altmeier-Gymnasium, Montabaur
Leitung: Reinhard Hobelt
07121 Latein Lehrmittel: Beginn: Dauer:
Ort:
Leitung:
Gebühren:
für Anfänger (mit geringen Vorkenntnissen) Lingua Latina »ex efef«, Klett-Verlag (ab Lekt. 7) Dienstag, 7. September 1993, 19.30 Uhr 15 Abende
Hauptschule Montabaur Dr. Hartmut Allmann 75,- DM
Möchten Sie neue Sprachkenntnisse erwerben oder vielleicht sogar vorhandene Kenntnisse aufirischen?
Evtl, in den Vormittagsstunden?
Informieren Sie sich unverbindlich bei Ihrer Tel. 02602/126105
Kräuterwanderung
Am Donnerstag, dem 16. September 1993, wird Frau Else Wagner bei einem Spaziergang die heimischen Kräuter, deren Wirkung und Nutzen erklären.
Alle interessierten Personen sind hierzu herzlich eingeladen! Wir treffen uns um 17.00 Uhr am Schwimmbad Montabaur. Die Veranstaltung ist kostenlos.
Arbeitsrecht für Frauen
in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle
Westerwaldkreis. Am Dienstag, dem 7.9.93 beginnt um 19.00 Uhr in der Berufebildenden Schule Montabaur ein Kurs der Kreis-VHS in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Kreisverwaltung speziell für Frauen, der die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, die sich aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergeben können, behandelt.
Die Einzel-Themen: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Job- Sharing, Teilzeitbeschäftigung, Freistellung bei der Pflege kranker Kinder, Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung und ihre Auswirkungen, Kündigung wegen Krankheit, Schlechtleistung oder betrieblichen Gründen, Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrates.
Der Kurs, der insgesamt 8 Unterrichtsstunden umfaßt, wird von RAin Armgard Zimmermann (Schwerpunkt: Arbeitsrecht) geleitet.
Nähere Informationen erteilt die Gleichstellungsstelle, Tel.: 02602/124301 oder der Kreis-VHS, Tel.: 02602/124420 oder 124429.
Schriftliche Anmeldung an die Kreis-VHS Westerwald e.V., Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur.

