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Montabaur

Natur & Umwelt

Im Wochenblatt Heft 29/93 wurde das Sammeln von-Wildge- müse empfohlen. Hierbei wurde auch der »Gute Heinrich« (Chenopodium Bonus-Henricus) aufgefuhrt. Dieser steht je­doch auf der Roten Liste für Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz, Stand: 31.12.1985. Deshalb soll hier an die­ser Stelle diese Empfehlung zurückgenommen werden. Gleich­zeitig soll dieser Hinweis zum Anlaß genommen werden, über die sogenannten Roten Listen zu informieren.

Was sind Rote Listen?

Rote Listen nennen Tier- und Pflanzenarten, die im Bestand gefährdet sind und deshalb besonderen Schutz brauchen. Die gefährdeten Arten werden erfaßt und sind in unterschiedli­chen Gefährdungskategorien eingestuft. Diese Kategorien ge­ben die Stärke des Gefährdungsgrades wieder. Vorrangig die­nen die Roten Listen der praktischen Naturschutzarbeit. An­hand dieser Listen läßt sich, unter den jeweils gegebenen Verhältnissen, feststellen, welchen Stellenwert eine Vorgefun­dene Art im Beobachtungsraum besitzt. Rote Listen werden für bestimmte Gebiete, d. h. für die einzelnen Bundesländer, aber auch für die gesamte Bundesrepublik erstellt. Zu beachten ist allerdings, daß es bspw. spezialisierte Pflanzen- und Tierarten gibt, die teilweise regional sehr selten und anderweitig regio­nal verhältnismäßig häufig Vorkommen können. Das bedeutet, daß man ein wenig Kenntnis von den jeweiligen Ansprüchen der einzelnen Arten haben muß, um ihre Gefährdung richtig einzuschätzen.

In der Regel haben die Fachbehörden für Naturschutz in den einzelnen Bundesländern die Federführung bei der Erstellung der Roten Listen. Bei entsprechender Qualifikation und fach­licher Reputation können sie aber auch von Naturschutzver­bänden oder Privatleuten erstellt werden. Auch sind die Fach- behörden durchaus auf die Mithilfe kompetenter Naturschüt­zer angewiesen, da sonst eine flächendeckende Erfassung fast unmöglich ist. Wie bereits erwähnt, dienen Rote Listen als Informationsquelle für die praktische Naturschutzarbeit. Hier­bei sind sie sowohl Informationsquelle für die Öffentlichkeit sowie der Behörden, sind aber auch Entscheidungshilfe für Landespflegebehörden bei der Unterschutzstellung von Le­bensräumen gefährdeter Arten und zur Beurteilung von Ein­griffen in bedrohte Biotope. Rote Listen werden bei der Ahn­dung von Ordnungswidrigkeiten herangezogen und sind Grund­lage für Schutzmaßnahmen und Hilfeprogramme.

Anhand der Roten Listen kann die Veränderung der einzelnen Bestände, sowie deren Rückgang nachvollzogen werden. Ob­wohl es auch auf natürliche Weise zum Verschwinden und zum Rückgang heimischer Tier- und Pflanzenarten kommt, sind die in den letzten Jahren gravierend festgestellten Rückgänge der einzelnen Pflanzen- und Tierarten fast ausschließlich auf anthropogene Ursachen, wie Eingriffe in Population und Bio­zönosen, sowie Veränderung von Standortbedingungen oder Zerstörung von Standorten zurückzuführen. Dies gilt beson­ders für die Pflanzenarten. Hier hat auch das Sammeln beson­ders attraktiver Pflanzenarten, wie Pflücken, Ausgraben und Verpflanzen in Gärten oder das Sammeln für pharmazeutische Zwecke zu einem starken Rückgang geführt. Auch der Rück­gang sogenannter Ödlandflächen und die Pflege bis in den letzten Winkel vernichten oftmals notwendige Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten.

Die Aufstellung dieser Roten Listen sind keine staatliche Aufgabe und sind auch nicht rechtsverbindlich. Sie dienen lediglich als Entscheidungshilfe.

Rechtsverbindlich jedoch ist die »Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten« (Bundesartenschutz­verordnung), in der die gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in Listen aufgeführt sind.

Die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, Tel: 02602/126196.

Erwachsenenbildung

Semesterbeginn bei der VHS Montabaur

Ein vielfältiges Angebot wartet auf Sie: auf folgende Kurse möchten wir Sie besonders hinweisen:

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Nr. 35/93

06301 Kurzschrift für Anfänger (Verkehrsschrift) Lehrmittel: »Kurzer Lehrgang der deutschen Einheitskurz­schrift«, Winklers Verlag

Beginn: Montag, 20. September 1993, 18.00 Uhr

Dauer: 25 Abende

Ort: Hauptschule Montabaur

Leitung: Gabi Girmann

Gebühren: 125,- DM

Dieser Kurs wird gemeinsam mit der VHS Wirges und der VHS Höhr-Grenzhausen durchgeführt.

01101 Welt der Antike

Behandelt werden Fragen der Geschichte, Politik und Litera­tur der Griechen und Römer.

Beginn: Donnerstag, 9. September 1993, 19.30 Uhr

Dauer: 8 Abende

Ort: Hauptschule Montabaur

Leitung: Dr. Hartmut Allmann

Gebühren: 40,- DM

03101 Musik und Literatur im Gespräch Schwerpunkt ist die Aufklärungsepoche. Nach Absprache wer­den repräsentative Werke gelesen und gemeinsam bespro­chen; Vorkenntnisse werden nicht erwartet. (Treffen jeden 2. Dienstag im Monat).

Beginn: Dienstag, 14. September 1993, 19.30 Uhr

Dauer: ganzjährig (mit Ausnahme der Schulferien)

Ort: (zu erfragen bei der Geschäftsstelle)

Leitung: Helmut Schlotter

Gebühren: 75,- DM

03401 Collegium musicum

Musizierende Interessenten sind jederzeit herzlich willkom­men. Das Collegium musicum wirkt bei Veranstaltungen der VHS und in der Reihe der Schloßkonzerte mit.

Termine: Übungsabende des Orchesters sind donnerstags

um 20.00 Uhr.

Ort: Peter-Altmeier-Gymnasium, Montabaur

Leitung: Reinhard Hobelt

07121 Latein Lehrmittel: Beginn: Dauer:

Ort:

Leitung:

Gebühren:

für Anfänger (mit geringen Vorkenntnissen) Lingua Latina »ex efef«, Klett-Verlag (ab Lekt. 7) Dienstag, 7. September 1993, 19.30 Uhr 15 Abende

Hauptschule Montabaur Dr. Hartmut Allmann 75,- DM

Möchten Sie neue Sprachkenntnisse erwerben oder vielleicht sogar vorhandene Kenntnisse aufirischen?

Evtl, in den Vormittagsstunden?

Informieren Sie sich unverbindlich bei Ihrer Tel. 02602/126105

Kräuterwanderung

Am Donnerstag, dem 16. September 1993, wird Frau Else Wagner bei einem Spaziergang die heimischen Kräuter, deren Wirkung und Nutzen erklären.

Alle interessierten Personen sind hierzu herzlich eingeladen! Wir treffen uns um 17.00 Uhr am Schwimmbad Montabaur. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Arbeitsrecht für Frauen

in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle

Westerwaldkreis. Am Dienstag, dem 7.9.93 beginnt um 19.00 Uhr in der Berufebildenden Schule Montabaur ein Kurs der Kreis-VHS in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsstelle der Kreisverwaltung speziell für Frauen, der die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, die sich aus der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ergeben können, behandelt.

Die Einzel-Themen: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Job- Sharing, Teilzeitbeschäftigung, Freistellung bei der Pflege kranker Kinder, Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit, geringfü­gige Beschäftigung und ihre Auswirkungen, Kündigung wegen Krankheit, Schlechtleistung oder betrieblichen Gründen, Rechte und Möglichkeiten des Betriebsrates.

Der Kurs, der insgesamt 8 Unterrichtsstunden umfaßt, wird von RAin Armgard Zimmermann (Schwerpunkt: Arbeitsrecht) geleitet.

Nähere Informationen erteilt die Gleichstellungsstelle, Tel.: 02602/124301 oder der Kreis-VHS, Tel.: 02602/124420 oder 124429.

Schriftliche Anmeldung an die Kreis-VHS Westerwald e.V., Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur.