Montabaur
Nr. 34/93
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“Öffentl. Bekanntmachungen’
“Die Verwaltung informiert”
Öffentliche Bekanntmachung
Übertragung von Prämienansprüchen für Mutterkuhhalter
In der Zeit vom 01. September 1993 bis zum 15. Oktober 1993 besteht für Mutterkuhhalter die Möglichkeit, Prämienansprüche zu übertragen.
Nach der entsprechenden EG-Verordnung können Prämienansprüche im Rahmen der individuellen Höchstgrenze unter bestimmten Bedingungen von einem Erzeuger auf einen anderen auf Dauer oder befristet zur Nutzung (Leasing) übertragen werden. Erzeuger, die jedoch Prämienansprüche aus der nationalen Reserve erhalten haben oder denen aufgrund der Antragstellung im Mai 1993 (Kleine Milcherzeuger) Prämienansprüche zugewiesen wurden, dürfen ihre Ansprüche während der drei folgenden Kalenderjahre nicht übertragen oder zeitlich abtreten. Bei der dauerhaften Übertragung ist zwischen Fällen mit gleichzeitigem Übergang des gesamten Unternehmens und denen ohne gleichzeitigen Übergang des gesamten Unternehmens zu unterscheiden.
Übertragung von Prämienansprüchen mit Übergang des gesamten Unternehmens
Bei Verkauf, Verpachtung und sonstiger Übergabe eines Unternehmens kann der Erzeuger alle ihm zustehenden Prämienansprüche an den Übernehmer des Unternehmens übertragen.
Übertragung von Prämienansprüchen ohne Übergang des gesamten Unternehmens ..
Werden Prämienansprüche ohne Überlassung des Unternehmens übertragen, sind von den Prämienansprüchen 15 Prozent ohne Gegenleistung (Bezahlung) der nationalen Reserve zuzuführen.
Zeitlich begrenzte Abtretung von Prämienansprüchen (Leasing)
Erzeuger können die gesamten Prämienansprüche oder einen Teil davon zeitlich begrenzt an einen anderen Erzeuger übertragen. Die zeitlich begrenzte Abtretung ist nur für volle Kalenderjahre möglich.
Prämienansprüche können auf Antrag von einem Erzeuger auf einen anderen auf Dauer oder zur befristeten Nutzung (Leasing) durch Zuteilungsbescheid übertragen werden. Die Übertragungen gelten für das volle Kalenderjahr, d. h., sie wirken sich erst auf die Prämienbeantragung im Jahre 1994 aus. Entsprechende Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung Landwirtschaft und Umweltschutz, Peter-Altmeier-Platz 1,56410Montabaur, Zim- mer-Nr. N 156, Telefon-Nr. 02602/124271 oder 124371 angefordert werden.
Die Anträge auf Übertragung von Prämienansprüchen müssen bis spätestens 15. Oktober 1993 bei der Kreisverwaltung eingegangen sein (Ausschlußfrist).
Abt. 7/73 - Az.: 760-17 56410 Montabaur, 18.08.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
In Vertretung: Dr. Stadtfeld
Öffentliche Bekanntmachung
Übertragung von Prämienansprüchen für Schaffleischerzeuger
In der Zeit vom 01. September 1993 bis zum 15. Oktober 1993 besteht für Schaffleischerzeuger die Möglichkeit, Prämienansprüche zu übertragen.
Bei der Übertragung von Prämienansprüchen ohne Überlassung des Unternehmens werden 15 Prozent ohne Gegenleistung (Bezahlung) zugunsten der nationalen Reserve freigesetzt. Die Prämienansprüche, die der Übertragung zugrunde hegen, kann der Übernehmer im Jahre 1994 erstmalig nutzen. Entsprechende Antragsvordrucke können bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abteilung Landwirtschaft und Umweltschutz, Peter-Altmeier-Platz 1,56410 Montabaur, Zim- mer-Nr. N156, Telefon-Nr. 02602/124271 oder 124371 angefordert werden.
Die Anträge auf Übertragung von Prämienansprüchen müssen bis spätestens 15. Oktober 1993 bei der Kreisverwaltung eingegangen sein (Ausschlußfrist).
Abt. 7/73-Az.: 760-17 56410 Montabaur, 18.08.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
In Vertretung: Dr. Stadtfeld
»Blumenschmuck an Häuserfassaden« - 19 Bewerber nahmen teil
Vom Stadtrat initi-iert wurde ein Wettbewerb, der den schönsten Blumenschmuck an Häuserfassaden ermitteln sollte.
Im Sommer 1993 fand dieser Wettbewerb das erste Mal statt. Hierbei waren Teilnehmer aus der Stadt und den Stadtteilen zugelassen.
Die
Bewertungskommission, bei der Arbeit
19 Bewerber galt es schließlich von einer sechsköpfigen Bewertungskommission aus Mitgliedern des Stadtrates und Vertretern der Parteien zu beurteilen - eine Aufgabe, die nicht einfach war, zeigten sich doch die Häuser in einer oftmals üppigen Blumenpracht. Die Bewertung umfaßte die Qualität des Blu-
Ein Beispiel aus den Teilnehmern
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menschmuckes sowie den Umfang und die Anpassung an die jeweilige Häuserfassade. Die Auswertung der Bewertungsbögen, die nach einem Punktesystem erstellt worden sind, erfolgt in den nächsten Tagen. Dann stehen die ersten drei Preisträger, die mit Geldprämien honoriert werden, fest.
Der Wettbewerb soll von nun an jährlich stattfinden, wobei er die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Montabaur dazu anregen soll, ihre Häuserfassaden mit Blumen zu schmücken, um damit für sich und andere dem Stadtbild ein freundliches Äußeres zu verleihen. Welche Wirkung ein gut gemachter Blumenschmuck für eine Häuserfassade haben kann, kann man dieses Jahr besonders am Altbau des Rathauses feststellen. Vielleicht kann dies auch für andere Hausbesitzer ein Beispiel zum Nachahmen geben.
Die Gewinner des Wettbewerbes werden von der Verbandsgemeinde benachrichtigt und in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes veröffentlicht;

