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Montabaur

Nr. 34/93

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Öffentl. Bekanntmachungen

Die Verwaltung informiert

Öffentliche Bekanntmachung

Übertragung von Prämienansprüchen für Mutterkuhhalter

In der Zeit vom 01. September 1993 bis zum 15. Oktober 1993 besteht für Mutterkuhhalter die Möglichkeit, Prämienansprü­che zu übertragen.

Nach der entsprechenden EG-Verordnung können Prämienan­sprüche im Rahmen der individuellen Höchstgrenze unter bestimmten Bedingungen von einem Erzeuger auf einen ande­ren auf Dauer oder befristet zur Nutzung (Leasing) übertragen werden. Erzeuger, die jedoch Prämienansprüche aus der natio­nalen Reserve erhalten haben oder denen aufgrund der An­tragstellung im Mai 1993 (Kleine Milcherzeuger) Prämienan­sprüche zugewiesen wurden, dürfen ihre Ansprüche während der drei folgenden Kalenderjahre nicht übertragen oder zeit­lich abtreten. Bei der dauerhaften Übertragung ist zwischen Fällen mit gleichzeitigem Übergang des gesamten Unterneh­mens und denen ohne gleichzeitigen Übergang des gesamten Unternehmens zu unterscheiden.

Übertragung von Prämienansprüchen mit Übergang des gesamten Unternehmens

Bei Verkauf, Verpachtung und sonstiger Übergabe eines Un­ternehmens kann der Erzeuger alle ihm zustehenden Prä­mienansprüche an den Übernehmer des Unternehmens über­tragen.

Übertragung von Prämienansprüchen ohne Übergang des gesamten Unternehmens ..

Werden Prämienansprüche ohne Überlassung des Unterneh­mens übertragen, sind von den Prämienansprüchen 15 Prozent ohne Gegenleistung (Bezahlung) der nationalen Reserve zuzu­führen.

Zeitlich begrenzte Abtretung von Prämienansprüchen (Leasing)

Erzeuger können die gesamten Prämienansprüche oder einen Teil davon zeitlich begrenzt an einen anderen Erzeuger über­tragen. Die zeitlich begrenzte Abtretung ist nur für volle Kalenderjahre möglich.

Prämienansprüche können auf Antrag von einem Erzeuger auf einen anderen auf Dauer oder zur befristeten Nutzung (Lea­sing) durch Zuteilungsbescheid übertragen werden. Die Über­tragungen gelten für das volle Kalenderjahr, d. h., sie wirken sich erst auf die Prämienbeantragung im Jahre 1994 aus. Entsprechende Antragsvordrucke können bei der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises, Abteilung Landwirtschaft und Umweltschutz, Peter-Altmeier-Platz 1,56410Montabaur, Zim- mer-Nr. N 156, Telefon-Nr. 02602/124271 oder 124371 ange­fordert werden.

Die Anträge auf Übertragung von Prämienansprüchen müssen bis spätestens 15. Oktober 1993 bei der Kreisverwaltung ein­gegangen sein (Ausschlußfrist).

Abt. 7/73 - Az.: 760-17 56410 Montabaur, 18.08.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

In Vertretung: Dr. Stadtfeld

Öffentliche Bekanntmachung

Übertragung von Prämienansprüchen für Schaffleischerzeuger

In der Zeit vom 01. September 1993 bis zum 15. Oktober 1993 besteht für Schaffleischerzeuger die Möglichkeit, Prämienan­sprüche zu übertragen.

Bei der Übertragung von Prämienansprüchen ohne Überlas­sung des Unternehmens werden 15 Prozent ohne Gegenlei­stung (Bezahlung) zugunsten der nationalen Reserve freige­setzt. Die Prämienansprüche, die der Übertragung zugrunde hegen, kann der Übernehmer im Jahre 1994 erstmalig nutzen. Entsprechende Antragsvordrucke können bei der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises, Abteilung Landwirtschaft und Umweltschutz, Peter-Altmeier-Platz 1,56410 Montabaur, Zim- mer-Nr. N156, Telefon-Nr. 02602/124271 oder 124371 angefor­dert werden.

Die Anträge auf Übertragung von Prämienansprüchen müssen bis spätestens 15. Oktober 1993 bei der Kreisverwaltung einge­gangen sein (Ausschlußfrist).

Abt. 7/73-Az.: 760-17 56410 Montabaur, 18.08.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

In Vertretung: Dr. Stadtfeld

»Blumenschmuck an Häuserfassaden« - 19 Bewerber nahmen teil

Vom Stadtrat initi-iert wurde ein Wettbewerb, der den schön­sten Blumenschmuck an Häuserfassaden ermitteln sollte.

Im Sommer 1993 fand dieser Wettbewerb das erste Mal statt. Hierbei waren Teilnehmer aus der Stadt und den Stadtteilen zugelassen.

Die

Bewertungskommission, bei der Arbeit

19 Bewerber galt es schließlich von einer sechsköpfigen Bewer­tungskommission aus Mitgliedern des Stadtrates und Vertre­tern der Parteien zu beurteilen - eine Aufgabe, die nicht einfach war, zeigten sich doch die Häuser in einer oftmals üppigen Blumenpracht. Die Bewertung umfaßte die Qualität des Blu-

Ein Beispiel aus den Teilnehmern

ammtmms

menschmuckes sowie den Umfang und die Anpassung an die jeweilige Häuserfassade. Die Auswertung der Bewertungsbö­gen, die nach einem Punktesystem erstellt worden sind, erfolgt in den nächsten Tagen. Dann stehen die ersten drei Preisträ­ger, die mit Geldprämien honoriert werden, fest.

Der Wettbewerb soll von nun an jährlich stattfinden, wobei er die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Montabaur dazu anre­gen soll, ihre Häuserfassaden mit Blumen zu schmücken, um damit für sich und andere dem Stadtbild ein freundliches Äußeres zu verleihen. Welche Wirkung ein gut gemachter Blumenschmuck für eine Häuserfassade haben kann, kann man dieses Jahr besonders am Altbau des Rathauses feststel­len. Vielleicht kann dies auch für andere Hausbesitzer ein Beispiel zum Nachahmen geben.

Die Gewinner des Wettbewerbes werden von der Verbandsge­meinde benachrichtigt und in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes veröffentlicht;