Montabaur
Schützenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach
Der Schützenverein lädt zu seinem diesjährigen Schützenfest am 21. und 22. August 1993 recht herzlich ein.
Folgendes Programm ist für die beiden Tage vorgesehen:
Samstag, 21.08.1993
14.00 Uhr Königsschiessen der Jugend
16.00 Uhr Königsschiessen der Schützenklasse
20.00 Uhr Proklamation der Schützenkönige und Ehrungen, anschließend Tanz.
Sonntag, 22.08.1993
10.00 Uhr Frühschoppen
14.00 Uhr Kaffee und Kuchen
Görgeshausen
Gymnastik-und Freizeitsportverein e.V., Görgeshausen
Die erste Frauenturnstunde nach den Sommerferien ist am Montag, dem 23.08.1993, zur gewohnten Zeit in der Löwensteinhalle. Die Mutter-Kind-Gruppe trifft sich am Mittwoch, dem 25.08.1993 wieder.
Für die Kinder beginnt die Turnstunde wieder am Donnerstag, dem 26.08.1993.
Nr. 33/93
Großholbach
MGV »Cäcilia« 1903 Großholbach
Die erste Gesangsstunde nach der Sommerpause findet am Dienstag, dem 24.08.1993 um 18.30 Uhr, statt. Da wir an diesem Abend Vereinsbilder herstellen wollen, bitten wir alle aktiven Sänger im Anzug zu erscheinen.
Heilberscheid
Kirmes in Heilberscheid
Am kommenden Wochenende vom 21.08. bis 23.08.1993 feiern wir unsere »Berscheder Kirmes«.
Diese lange dörfliche Tradition sollten wir zum Anlaß nehmen, um ein paar frohe Stunden im Rahmen der Dorfgemeinschaft zu verbringen. Der Kirmesgesellschaft, die sich schon seit Monaten für die Vorbereitung der Kirmes einsetzt, sei hiermit recht herzlich gedankt.
Alle Heilberscheider, ihre Freunde und Bekannte heiße ich herzlich willkommen und wünsche für die Kirmestage Freude und Geselligkeit.
Die Gaststätte und die Schausteller freuen sich auf Ihren Besuch.
Die Ortsgemeinde lädt - wie schon in den letzten Jahren - alle Heilberscheider Kinder am Kirmesmontag von 13.30 bis 14.00 Uhr zur kostenlosen Karusellfahrt ein.
Alle Bürgerinnen und Bürger möchte ich bitten, an den Kirmestagen ihre Häuser mit Fahnen zu schmücken.
gez. Reichwein, Ortsbürgermeister
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Nentershausen
Bekanntmachimg gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
I. Umlegungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat von Nentershausen faßte in seiner Sitzung am 18.06.1993 folgenden Beschluß:
Gemäß § 47 BauGB vom 08. Dezember 1986 (BGBL. I. S. 2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landes verordnung über die Umlegungsausschüsse wird für das Baugebiet des Bebauungsplanes »Wiesenmorgen« die Umlegung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Wiesenmorgen II«.
Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch den Graben 5435 und die nördliche Grenze des Flurstücks 1067; im Osten durch den Weg 5376; im Süden durch den Weg 5284, die südliche Grenze der Flurstücke 1052, 42/2, 81 und 82 und im Westen durch die westliche Grenze der Flurstücke 83, 82, 81, 42/2 und die östliche Grenze der Flurstücke 1055/3 und 1057/1.
Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zusätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dargestellt.
Eine Bestandskarte in der alle von der Umlegung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt V dieser Bekanntmachung).
In das Umlegungsverfahren sind folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteile einbezogen: Gemarkung: Nentershausen Grundbuchhezirk: Nentershausen Flur 10:
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Flur 6:
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Flurstücke: 1036,1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045,1046, 1047,1048, 1049, 1050, 1051, 1052, 1057/5, 1067, 1068, 1069, 1070, 1071, 1072, 1073, 1074, 1075, 1076, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1083, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088 Flur 61:
Flurstücke: 42/2, 42/3, 81, 82 und 83.
II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:
1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,
2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,
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