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Montabaur

Schützenverein Punkt 12 e.V. Kleinholbach

Der Schützenverein lädt zu seinem diesjährigen Schützenfest am 21. und 22. August 1993 recht herzlich ein.

Folgendes Programm ist für die beiden Tage vorgesehen:

Samstag, 21.08.1993

14.00 Uhr Königsschiessen der Jugend

16.00 Uhr Königsschiessen der Schützenklasse

20.00 Uhr Proklamation der Schützenkönige und Ehrun­gen, anschließend Tanz.

Sonntag, 22.08.1993

10.00 Uhr Frühschoppen

14.00 Uhr Kaffee und Kuchen

Görgeshausen

Gymnastik-und Freizeitsportverein e.V., Görgeshausen

Die erste Frauenturnstunde nach den Sommerferien ist am Montag, dem 23.08.1993, zur gewohnten Zeit in der Löwen­steinhalle. Die Mutter-Kind-Gruppe trifft sich am Mittwoch, dem 25.08.1993 wieder.

Für die Kinder beginnt die Turnstunde wieder am Donnerstag, dem 26.08.1993.

Nr. 33/93

Großholbach

MGV »Cäcilia« 1903 Großholbach

Die erste Gesangsstunde nach der Sommerpause findet am Dienstag, dem 24.08.1993 um 18.30 Uhr, statt. Da wir an diesem Abend Vereinsbilder herstellen wollen, bitten wir alle aktiven Sänger im Anzug zu erscheinen.

Heilberscheid

Kirmes in Heilberscheid

Am kommenden Wochenende vom 21.08. bis 23.08.1993 feiern wir unsere »Berscheder Kirmes«.

Diese lange dörfliche Tradition sollten wir zum Anlaß nehmen, um ein paar frohe Stunden im Rahmen der Dorfgemeinschaft zu verbringen. Der Kirmesgesellschaft, die sich schon seit Monaten für die Vorbereitung der Kirmes einsetzt, sei hiermit recht herzlich gedankt.

Alle Heilberscheider, ihre Freunde und Bekannte heiße ich herzlich willkommen und wünsche für die Kirmestage Freude und Geselligkeit.

Die Gaststätte und die Schausteller freuen sich auf Ihren Besuch.

Die Ortsgemeinde lädt - wie schon in den letzten Jahren - alle Heilberscheider Kinder am Kirmesmontag von 13.30 bis 14.00 Uhr zur kostenlosen Karusellfahrt ein.

Alle Bürgerinnen und Bürger möchte ich bitten, an den Kir­mestagen ihre Häuser mit Fahnen zu schmücken.

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister

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Nentershausen

Bekanntmachimg gemäß § 50 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

I. Umlegungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat von Nentershausen faßte in seiner Sitzung am 18.06.1993 folgenden Be­schluß:

Gemäß § 47 BauGB vom 08. Dezember 1986 (BGBL. I. S. 2253) in Verbindung mit der jeweils gültigen Landes verordnung über die Umlegungs­ausschüsse wird für das Baugebiet des Bebau­ungsplanes »Wiesenmorgen« die Umlegung ein­geleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die Bezeichnung »Wiesenmorgen II«.

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch den Graben 5435 und die nördliche Grenze des Flurstücks 1067; im Osten durch den Weg 5376; im Süden durch den Weg 5284, die südliche Grenze der Flurstücke 1052, 42/2, 81 und 82 und im Westen durch die west­liche Grenze der Flurstücke 83, 82, 81, 42/2 und die östliche Grenze der Flurstücke 1055/3 und 1057/1.

Die Abgrenzung des Umlegungsgebietes ist zu­sätzlich in dem beigefügten Kartenauszug dar­gestellt.

Eine Bestandskarte in der alle von der Umle­gung betroffenen Flurstücke nachgewiesen sind, wird öffentlich ausgelegt (siehe Abschnitt V die­ser Bekanntmachung).

In das Umlegungsverfahren sind folgende Flur­stücke bzw. Flurstücksteile einbezogen: Gemarkung: Nentershausen Grundbuchhezirk: Nentershausen Flur 10:

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Flur 6:

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Flurstücke: 1036,1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045,1046, 1047,1048, 1049, 1050, 1051, 1052, 1057/5, 1067, 1068, 1069, 1070, 1071, 1072, 1073, 1074, 1075, 1076, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1083, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088 Flur 61:

Flurstücke: 42/2, 42/3, 81, 82 und 83.

II. Beteiligte am Umlegungsverfahren und Aufforderung zur Anmeldung von Rechten Nach § 48 BauGB sind am Umlegungsverfahren Beteiligte:

1. die Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke,

2. die Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen oder durch Eintragung gesicherten Rechts an einem im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht,

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