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Montabaur

Nr. 32/93

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentlich Bekanntmachung

Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das III. Quartal sind fällig

Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufineeksasi, daß am 15. August 1993 die Abschläge für Wassergeld und laufende Abwasserentgelte zu zahlen sind.

Wie bitten höflich die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugsverfahren entscheiden konnten, die fälligen Ab­schläge zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die 3. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.

56410 Montabaur, 09.08.1993 Verbandsgemeindewerke Montabaur,

Piwowarsky, Werkleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Wehrbereichsverwaltung IV 65189 Wiesbaden, 22.07.1993

- Schutzbereichbehörde - Moltkering 9

Tel.: (0611) 799-0 App.: 2455

Bundesministerium

der Verteidigung 53003 Bonn, 16.07.1993

UI 5 - Anordnung- App.: 3170

Nr. IV/116/GE/2

Anordnung

Aufhebung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung (Erklärung eines Gebietes zum Schutzbereich) vom 13.11.1984, UI 5 - Anordnung-Nr.: IV/116/GE wurde ein Gebiet in

der Stadt Montabaur/W esterwaldkreis und

der Verbandsgemeinde Wirges/Westerwaldkreis, Ortsgemeinden Wirges und Dernbach,

Land Rheinland-Pfalz,

das in dem der Anordnung beigefügten Plan des Schutzberei­ches (Schutzbereichplan) für die Verteidigungsanlage Koppel vom 13.11.84 durch eine ununterbrochene schwarze Linie (in roter Farbe nachgezogen) abgegrenzt ist, zum Schutzbereich erklärt.

Diese Anordnung wird aufgrund des § 2 Abs. 5 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militäri­sche Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 899), zuletzt geändert durch das Bundesna­turschutzgesetz vom 20. Dezember 1976 (BGBl IS. 3574), mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Im Auftrag

gez. Zaun

Hinweis:

Die Schutzbereichanordnung vom 13.11.1984 für die Verteidi­gungsanlage Koppel wurde bekanntgemacht:

- In der Westerwälder Zeitung Nr. 22 vom 26727.01.1986 Im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Wirges, 22. Jahrgang (55), Nr. 5 vom 30.01.1985

Im Auftrag

Hausbalk

Die Verwaltung informiert

Fahren Sie mit zum»Spass auf der Gass« nach Ingelheim

Im Südwestfunk-Städtespiel stehen sich Montabaur und Ingelheim gegenüber

Viel Spaß, Unterhaltung und ein attraktives Programm erwar­tet die Gäste beim »Spass auf der Gass«-Spiel am 29. August 1993 in der Rotweinstadt Ingelheim. Der Sieger dieser Paa­rung nimmt am 26. September 1993 am Endspiel in Ludwigs­hafen teil.

Für die Fans der Montabaurer Mannschaft setzt die Stadt Montabaur wieder einen Bus ein. Alle Mitfahrer erhalten neben einer »freien F ahrt« ein »Spass auf der Gass«-T-Shirt der Nassauischen Sparkasse Montabaur. Der Bus fährt am

0

I 29.08.1993 um 14.00 Uhr in Montabaur ab, zurück geht's ab Ingelheim um 19.00 Uhr.

| Wer mitfahren möchte, meldet sich im Rathaus (Altbau), III. Stock, Tel. 02602/126.192. Für unsere Fans stehen in Ingel­heim entsprechende Tribünenplätze zur Verfügung.

Lern Schwimmen

Neue Schwknmkurse im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur

Die Vefbandsgemeinde Montabaur bietet ab dem 20.09.1993 wieder Schwimmkurse im Hallenbad Montabaur für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an.

Folgende Kurse werden durchgeführt:

1. Kurs 1 und 2 (jeweils 8 Teilnehmer):

Kinderkurs ah 6 Jahre, 14.00 bis 15.00 Uhr

2. Kurs 3 und 4 (jeweils 8 Teilnehmer):

Kiaderkurs ab 6 Jahre, 15.30 bis 16.30 Uhr

3. Iws i und 6 (jeweils 8 Teilnehmer):

Kinderkurs ab 7 Jahre, 17.00 bis 18.00 Uhr

4. Kurs 7 (8 Teilnehmer):

Jugendliche und Erwachsene (Männer und Frauen), 18.00 big 19.00 Uhr

Sämtliche Kurse finden montags zur gleichen angegebenen Uhrzeit statt.

Eia Schwimmkurs umfaßt 10 Übungsstunden.

Die Kursgebühr beträgt für - Kinder und Jugendliche 40,- DM

- Erwachsene 60,- DM

Die Benutzungsgebühr für das Bad während des Kurses be­trägt für

- Kinder und Jugendliche 15,- DM

- Erwachsene 30,- DM Der Erwerb von 12er-Karten wird empfohlen.

Anmeldungen ab dem 16.08.1993 bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Zimmer 208, Herr Kamith Telefon 02602-126-217

Anmeldungen von Kindern unter 6 Jahren werden nicht ange­nommen. Wegen der großen Nachfrage und des begrenzten Angebotes an Plätzen empfehlen wir die rechtzeitige Anmel­dung.

Weitere Fragen beantworten gern die angegebenen Stellen.

Natur und Umwelt

Für unser Verständnis der Natur ist es auch hilfreich, etwas über einhei­mische Tiere und Pflanzen zu wissen.

In lockerer Reihenfolge soll deshalb hier immer mal über verschiedene Themen in diesem Zusammenhang berichtet werden.

Heimische Pflanzen

Als echte einheimische Arten gelten Pflanzen, die seit der letzten Eiszeit in Mitteleuropa heimisch sind. Sie machen etwa 84 Prozent unserer Pflanzen aus. Als Beispiel kann man die große Brennessel und das Schöllkraut anführen. Jedoch gibt es eine große Anzahl von Arten, die uns zwar vertraut und heimisch sind, jedoch bei uns in Mitteleuropa erst über ver­schiedene Wege eingeführt wurden. Manche dieser ein­geschleppten Arten konnten sich in Mitteleuropa behaupten (z.B. Kanadische Goldrute, Indisches Springkraut oder Her­kulesstaude) und haben sich stellenweise auch schon deutlich aüsgebreitet, andere hingegen findet man auch weiterhin nur angepflanzt als Kulturpflanzen oder in Gärten. Wichtig ist jedoch, daß die Arten in einer Nahrungskette bzw. -netz veran­kert sind und als Lebensraum und Nahrungsquelle für ver­schiedene Tiere in Frage kommen.

Es gibt Pflanzen, die können auf jedem Standort mehr oder minder gut gedeihen. Es gibt aber auch eine ganze Reihe von