Einzelbild herunterladen

Montabaur

Eitelborn

Kirchenchor Cäcilia Eitelbom

Die erste Chorprobe nach der Sommerpause findet am 10.08.1993 um 20.15 Uhr im Vereinslokal Westerwälder Hof statt.

Im Hinblick auf die bevorstehende Kirmes bitten wir um möglichst vollständiges Erscheinen und laden insbesondere auch interessierte Neubürger zu einem Probenbesuch ein.

Jugendfußball

Das Training der neuformierten E-Jugend beginnt am Mitt­woch, 11. August 1993 um 17.30 Uhr auf dem »Nörrberg in Eitelborn«.

Spielberechtigt sind alle Kinder, die zwischen dem 01.08.1983 bis 31.07.1985 geboren sind. Es sind auch Mädchen, Neuein­steiger und besonders auch ausländische Kinder recht herzlich eingeladen.

SG Eitelbom/Neuhäusel - TUS Koblenz

in einem sicherlich hochinteressanten Vergleich stehen sich am Samstag, 07.08.1993 um 16.00 Uhr, unser neuformiertes Team und der Verbandsligist TUS Koblenz gegenüber. Austragungsort ist das Augst-Stadion Eitelborn/Neuhäusel. Die Spielgemeinschaft würde sich über eine rege Zuschauerbe­teiligung sehr freuen.

Kadenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Auf der Höh - 2. Erweiterung« der Ortsgemeinde Kadenbach hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Ortsgemeinderat Kadenbach am 03.06.1993 als Sat­zung beschlossene Bebauungsplan »Auf der Höh - 2. Erweite­rung« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ge­mäß § 11 BauGB angezeigt.' Die Kreisverwaltung hat am 23.07.1993 (Az. 6/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeits­zeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanände- rung/-erweiterung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nr. 31/93

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachfol­gend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56337 Kadenbach, 30.07.1993

Dombo, Ortsbürgermeister

Fundsache

Gefunden wurde ein Schlüsselbund mit acht Schlüsseln. Fund­ort kann Kadenbach oder Neuhäusel sein. Abzuholen während der Dienstzeiten.

Dombo, Ortsbürgermeister

Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.

Abt.: Fußball

am 07.08.1993 bestreitet unsere Mannschaft ein Pokalspiel beim FC Urbar II. Anstoß ist um 16.00 Uhr in Urbar.

Abt.: Wandern

Im August haben wir bei nachfolgenden Vereinen gemeldet: 07./08. August in Ebernhahn mit Marathon 21./22. August in Lahnstein bei den Wanderfreunden »Nobody« Wer mitwandern möchte, meldet sich bitte bei Thomas Schlag­wein, Tel. 2264.

Ausflug des Jahrgangs 1938

Wie besprochen, führen wir am 14.08.1993 unseren diesjähri­gen Ausflug durch, Ziel ist das romantische Brohltal. Wir werden ab Brohl mit dem traditionsreichen Vulkan-Express sicherlich eine abwechslungsreiche Fahrt durch das gesamte Brohltal erleben. In Niederzissen ist ein gemütlicher Aufent­halt geplant, der Abschluß erfolgt in Koblenz. Treffpunkt ist der Parkplatz an der alten Schule, die Abfahrt erfolgt um 07.45 Uhr. Sollten noch 38-er unseres Dorfes Interesse haben, sich unserer Gemeinschaft anzuschliessen, möchten wir sie dazu herzlich einladen. Auskünfte erteilt Gerhard Mayr, Tel. 8339.

Neuhäusel

Sportgemeinschaft Neuhäusel

Dorfturnier mit Volkslauf Und Waldfest am 27. und 28. August am alten Neuhäuseler Sportplatz.

Dorfturnier: 27.08.1993 (Beginn 17.30 Uhr) mit 4 Mannschaf-