Montabaur
“AUGST”
»Die Augst« - Heft 3 erschienen
Die neueste Ausgabe der Schriftenreihe »Die Augst - Geschichte und Gegenwart« ist ab sofort in den Augstgemeinden erhältlich.
Wie in den Vorjahren befaßt sich auch die aktuelle Nummer mitThemen aus Vergangenheit und Gegenwart der fünf Augstgemeinden Arzbach, Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern.
Das diesjährige Schwerpunktthema behandelt den Eitelbor- ner Ortsteil Denzerheide. Hierzu haben fachkompetente Autoren Abhandlungen zu verschiedenen Einzelthemen verfaßt: Funde aus der Steinzeit, Geschichte der Denzerheide vom frühen Mittelalter bis zur Neuzeit, das »Vorwerk« Denzerheide, Fauna und Flora der Denzerheide.
Neben dem Schwerpunktthema werden weitere interessante Aspekte aus allen Augstgemeinden dargestellt: Augster Persönlichkeiten, Unternehmen und Vereine, Geschicbte(n) aus dem Forstamt Neuhäusel, Bergbau um Arzbach, Lebensverhältnisse und Erwerbstätigkeit in Arzbach Anfang des vorigen Jahrhunderts, Hofgüter zu Simmern, Neuhäuseler Gemeinderatssitzungen 1849 bis 1903, die Glocken von Kadenbach u.v.m.
Den Herausgebern (»Arbeitskreis Augst«) ist es wiederum gelungen, eine umfangreiche, informative und gleichzeitig unterhaltsame Schrift in hervorragender Druckqualität zu erstellen.
Das Heft kostet 12,- DM und ist in verschiedenen Augster Geschäften, Gaststätten und Gemeindeverwaltungen erhältlich.
Wer von der Vorjahresausgabe (Heft 2) noch Exemplare erwerben möchte, kann diese unter der Tel. Nr. 02603/8762 bestellen. Die Erstausgabe (Heft 1, 1991) ist bereits ausverkauft.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister (Eitelborn)
Eitelborn
Aus der Arbeit des Rates
Planungsrechtliche Voraussetzungen für den Bau des Pfarrheimes auf dem Kinderspielplatz am Erlenweg geschaffen.
Keine Bedenken bestehen seitens der Ortsgemeinde Eitelborn gegen die Errichtung des Pfarrheimes auf dem Kinderspielplatz am Erlenweg.
Diese Aussage konnte der Rat einstimmig machen, nachdem der Bauherr - Kirchengemeinde - eine Umplanung des Gebäudes dergestalt vorgenommen hat, die allen Beteiligten, der Gemeinde, der Anheger, die diese Umplanung letztlich vorgeschlagen hatten und der Kirchengemeinde selbst, gerecht wird. Dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung des Hauses stehen demnach Hinderungsgründe nicht mehr im Wege.
Bebauungsplanänderung »Wässer« beschlossen.
Nachdem im Laufe des Planungsänderungs- und des Baulandumlegungsverfahrens die eingegangenen Bedenken und Anregungen weitestgehend ausgeräumt werden konnten, war es geboten, der Änderung des Bebauungsplanes »Wässer« die Zustimmung zu geben und den Plan als Satzung zu beschließen.
Nach Rechtskrafterlangung dieses Planes kann auch das Umlegungsverfahren abgeschlossen werden und die Baugrundstückszuteilung erfolgen.
Eilentscheidung zur Beschaffung eines Sonnenschutzes für den Kindergarten genehmigt.
Durch Eilentscheidung hatte die Verwaltung den dringend notwendigen Sonnenschutz an der Unterseite des Kindergartengebäudes bewilligt.
Diese Eilentscheidung war wegen der starken Sonnenstrahlen unbedingt erforderlich, damit unnötige Zeitverzögerungen vermieden wurden. -
Der Rat stimmte dieser Entscheidung nachträglich einstimmig zu.
Urnenmauer wird errichtet.
Die immer häufiger werdenden Feuerbestattungen Verstorbener auch in unserer Gemeinde läßt den Bau einer Urnenmauer auf unserem Friedhof nicht länger hinausschieben.
Hierzu faßte der Rat die Beschlüsse in der Weise, als
Nr. 30/93
a) die Mauer auf dem neuen Teil des Friedhofes - eingangs links errichtet wird,
b) ein Planer mit der Erstellung eines Vorentwurfes beauftragt wird, über den alsdann abschliessend entschieden werden soll.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für 1992 genehmigt
Über- und außerplanmäßige Ausgaben von mehr als 73.000,- DM waren in 1992 - vorwiegend durch nachträgliche Ratsentscheidungen oder zu geringen Ansatzes bei verschiedenen Haushaltsstellen notwendig geworden.
Diese Mehrausgaben wurden bei anderen Haushaltsstellen eingespart bzw. durch Mehreinnahmen in verschiedenen Bereichen gedeckt.
Der Rat stimmte diesen über- und außerplanmäßigen Ausgaben nachträglich zu.
Kirmes 1994
Vom 20. bis 22.08. ist in Eitelborn Kirmes!
Diesem Terminvorschlag stimmte der Rat zu. Gleichfalls wurde den Räten aufgegeben, sich Gedanken über eine attraktivere Gestaltung der Festtage zu machen, über die in einer der nächsten Sitzungen weiter beraten werden soll.
Bei dieser Gelegenheit wird auch darauf verwiesen, daß Rat und Verwaltung für jeden guten Vorschlag zur Gestaltung des Kirchweihfestes aus den Reihen unserer Bevölkerung dankbar sind.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Kadenbach
So geht es Umweltsündem
Kürzlich hatte ein Mann mit einem PKW und Anhänger (Limburger Kennzeichen) im Binnbachtal unberechtigt Bauschutt abgelagert. Die zuständige Behörde reagierte unverzüglich:
1. Ein Bußgeldbescheid sah eine empfindliche Strafe vor.
2. In einem zweiten Bescheid wurde angeordnet, die'Ablagerungen sofort zu entfernen und einen Nachweis vorzulegen, auf welcher Deponie dieser Müll abgeliefert wurde.
Lehre:
Der Weg zur Mülldeponie kostet nur wenige Mark; der ungesetzliche Weg wird sehr teuer.
Dombo, Ortsbürgermeister
Neuhäusel
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am
Donnerstag, dem 05. August 1993, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates am 19.05.1993 und 09.06.1993
2. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates am 23.06.1993
3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Zusammenhang mit der Erschließung und Bebauung von Baulandflächen an der Montabaurer Straße
4. Beratung und Beschlußfassung über einen Ausgleich mit der Ortsgemeinde Kadenbach wegen zu Unrecht erhaltener Konzessionsabgaben
5. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Verlegung eines Wasseranschlusses im Bereich einer gemeindlichen Wegeparzelle
6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Lampertsloch« gemäß § 32 Abs. 2 BauGB im Zuge des Dachgeschoßausbaues bei dem Wohngebäude Lamperts- weg 19, Flur 3, Flurstück Nr. 199
7. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« gemäß § 32 Abs. 2 BauGB im Zuge der Bebauung des Grundstückes Westerwaldstraße 32, Flur 10, Flurstück Nr. 158
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