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Montabaur

AUGST

»Die Augst« - Heft 3 erschienen

Die neueste Ausgabe der Schriftenreihe »Die Augst - Geschich­te und Gegenwart« ist ab sofort in den Augstgemeinden erhält­lich.

Wie in den Vorjahren befaßt sich auch die aktuelle Nummer mitThemen aus Vergangenheit und Gegenwart der fünf Augst­gemeinden Arzbach, Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel und Simmern.

Das diesjährige Schwerpunktthema behandelt den Eitelbor- ner Ortsteil Denzerheide. Hierzu haben fachkompetente Auto­ren Abhandlungen zu verschiedenen Einzelthemen verfaßt: Funde aus der Steinzeit, Geschichte der Denzerheide vom frühen Mittelalter bis zur Neuzeit, das »Vorwerk« Denzerhei­de, Fauna und Flora der Denzerheide.

Neben dem Schwerpunktthema werden weitere interessante Aspekte aus allen Augstgemeinden dargestellt: Augster Per­sönlichkeiten, Unternehmen und Vereine, Geschicbte(n) aus dem Forstamt Neuhäusel, Bergbau um Arzbach, Lebensver­hältnisse und Erwerbstätigkeit in Arzbach Anfang des vorigen Jahrhunderts, Hofgüter zu Simmern, Neuhäuseler Gemeinde­ratssitzungen 1849 bis 1903, die Glocken von Kadenbach u.v.m.

Den Herausgebern (»Arbeitskreis Augst«) ist es wiederum gelungen, eine umfangreiche, informative und gleichzeitig unterhaltsame Schrift in hervorragender Druckqualität zu erstellen.

Das Heft kostet 12,- DM und ist in verschiedenen Augster Geschäften, Gaststätten und Gemeindeverwaltungen erhält­lich.

Wer von der Vorjahresausgabe (Heft 2) noch Exemplare erwer­ben möchte, kann diese unter der Tel. Nr. 02603/8762 bestel­len. Die Erstausgabe (Heft 1, 1991) ist bereits ausverkauft.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister (Eitelborn)

Eitelborn

Aus der Arbeit des Rates

Planungsrechtliche Voraussetzungen für den Bau des Pfarrheimes auf dem Kinderspielplatz am Erlenweg geschaffen.

Keine Bedenken bestehen seitens der Ortsgemeinde Eitelborn gegen die Errichtung des Pfarrheimes auf dem Kinderspiel­platz am Erlenweg.

Diese Aussage konnte der Rat einstimmig machen, nachdem der Bauherr - Kirchengemeinde - eine Umplanung des Gebäu­des dergestalt vorgenommen hat, die allen Beteiligten, der Gemeinde, der Anheger, die diese Umplanung letztlich vorge­schlagen hatten und der Kirchengemeinde selbst, gerecht wird. Dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung zur Errichtung des Hauses stehen demnach Hinderungsgründe nicht mehr im Wege.

Bebauungsplanänderung »Wässer« beschlossen.

Nachdem im Laufe des Planungsänderungs- und des Bauland­umlegungsverfahrens die eingegangenen Bedenken und Anre­gungen weitestgehend ausgeräumt werden konnten, war es geboten, der Änderung des Bebauungsplanes »Wässer« die Zustimmung zu geben und den Plan als Satzung zu beschlie­ßen.

Nach Rechtskrafterlangung dieses Planes kann auch das Um­legungsverfahren abgeschlossen werden und die Baugrund­stückszuteilung erfolgen.

Eilentscheidung zur Beschaffung eines Sonnenschutzes für den Kindergarten genehmigt.

Durch Eilentscheidung hatte die Verwaltung den dringend notwendigen Sonnenschutz an der Unterseite des Kindergar­tengebäudes bewilligt.

Diese Eilentscheidung war wegen der starken Sonnenstrahlen unbedingt erforderlich, damit unnötige Zeitverzögerungen ver­mieden wurden. -

Der Rat stimmte dieser Entscheidung nachträglich einstim­mig zu.

Urnenmauer wird errichtet.

Die immer häufiger werdenden Feuerbestattungen Verstorbe­ner auch in unserer Gemeinde läßt den Bau einer Urnenmauer auf unserem Friedhof nicht länger hinausschieben.

Hierzu faßte der Rat die Beschlüsse in der Weise, als

Nr. 30/93

a) die Mauer auf dem neuen Teil des Friedhofes - eingangs links errichtet wird,

b) ein Planer mit der Erstellung eines Vorentwurfes beauf­tragt wird, über den alsdann abschliessend entschieden werden soll.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben für 1992 genehmigt

Über- und außerplanmäßige Ausgaben von mehr als 73.000,- DM waren in 1992 - vorwiegend durch nachträgliche Ratsent­scheidungen oder zu geringen Ansatzes bei verschiedenen Haushaltsstellen notwendig geworden.

Diese Mehrausgaben wurden bei anderen Haushaltsstellen eingespart bzw. durch Mehreinnahmen in verschiedenen Be­reichen gedeckt.

Der Rat stimmte diesen über- und außerplanmäßigen Ausga­ben nachträglich zu.

Kirmes 1994

Vom 20. bis 22.08. ist in Eitelborn Kirmes!

Diesem Terminvorschlag stimmte der Rat zu. Gleichfalls wur­de den Räten aufgegeben, sich Gedanken über eine attraktive­re Gestaltung der Festtage zu machen, über die in einer der nächsten Sitzungen weiter beraten werden soll.

Bei dieser Gelegenheit wird auch darauf verwiesen, daß Rat und Verwaltung für jeden guten Vorschlag zur Gestaltung des Kirchweihfestes aus den Reihen unserer Bevölkerung dankbar sind.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kadenbach

So geht es Umweltsündem

Kürzlich hatte ein Mann mit einem PKW und Anhänger (Limburger Kennzeichen) im Binnbachtal unberechtigt Bau­schutt abgelagert. Die zuständige Behörde reagierte unverzüg­lich:

1. Ein Bußgeldbescheid sah eine empfindliche Strafe vor.

2. In einem zweiten Bescheid wurde angeordnet, die'Ab­lagerungen sofort zu entfernen und einen Nachweis vorzu­legen, auf welcher Deponie dieser Müll abgeliefert wurde.

Lehre:

Der Weg zur Mülldeponie kostet nur wenige Mark; der unge­setzliche Weg wird sehr teuer.

Dombo, Ortsbürgermeister

Neuhäusel

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am

Donnerstag, dem 05. August 1993, um 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindehauses statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates am 19.05.1993 und 09.06.1993

2. Genehmigung der Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates am 23.06.1993

3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Zusammenhang mit der Erschließung und Bebauung von Baulandflächen an der Montabaurer Straße

4. Beratung und Beschlußfassung über einen Ausgleich mit der Ortsgemeinde Kadenbach wegen zu Unrecht erhalte­ner Konzessionsabgaben

5. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Verlegung eines Wasseranschlusses im Bereich einer ge­meindlichen Wegeparzelle

6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Lampertsloch« gemäß § 32 Abs. 2 BauGB im Zuge des Dachgeschoßausbaues bei dem Wohngebäude Lamperts- weg 19, Flur 3, Flurstück Nr. 199

7. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Haid« gemäß § 32 Abs. 2 BauGB im Zuge der Bebauung des Grundstückes Westerwaldstraße 32, Flur 10, Flurstück Nr. 158

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