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Montabaur

.0.

Nr. 30/93

Die Sprechstunden

sind von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr.

Für die Nachmittagssprechstunden ist für beide Sprech­tage eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Die Versicherten werden gebeten, ihre Rentenversicherungs­unterlagen, Nachweise über Krankheitszeiten, Zeiten der Ar­beitslosigkeit, militärischer Dienst, Zeiten der Schul-, Fach­schul- und Hochschulausbildung nach dem 16. Lebensjahr und ggf. den Flüchtlings- oder Vertriebenenausweis mitzubringen. Für die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ist die Vorla­ge der Geburtsurkunden oder des Familienbuches erforder­lich.

Unbeglaubigte Fotokopie genügen nicht!

Sollte ein Versicherter nicht selbst vorsprechen können, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Aus Gründen des Datenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage einer Vollmacht, der Personalausweis in allen Fällen, erforderlich. Das gilt auch für Ehegatten!

Die Beratungen werden bei der Verbandsgemeindever­waltung, 56410 Montabaur, Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 11, durchgeführt.

Telefonische Terminvereinbarungen unter Tel.: 02602/ 126154.

Einsammlung von Problemmüll aus Haushalten

in der Verbandsgemeinde Montabaur

Von Seiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird dar­auf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfallen aus Haushalten in der Verbandsgemeinde Montabaur am 07.08.1993 stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Mon­tabaur in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglich­keit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle um­weltgefährdende Problemabfalle abzuliefern und zwar in Mon­tabaur, Eichwiese.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort um­weltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos an­genommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farb- reste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medika­mente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren.

Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden. (Die Annahme gilt je­weils nur für haushaltsübliche Mengen!).

Altöl kann nur noch in begründeten Ausnahmefällen angenommen werden, weil die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme der entspre­chenden Menge Altöl gesetzlich verpflichtet sind.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle von der Gesellschaft zur Beseitigung von Sonderabfäl­len in Rheinland-Pfalz mbH, Gerolsheim, übernommen und ordnungsgemäß beseitigt bzw. der Wiederverwertung zugeführt. Besonders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Prob­lemabfälle aus Haushalten angenommen werden können. Ge­werbetreibende mögen sich hinsichtlich der Beseitigung von Sonderabfällen direkt mit der GBS in Gerolsheim (Tel.: 06233/ 77060) oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282 in Verbindung setzen.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsam­melfahrzeuge zu unterlassen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegen­heit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis donnerstags im Fuhrparkgebäude in Moschheim in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 14.30 Uhr kostenlos abzuliefern.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56196 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Telefon 02624/106-0. Telefax 02624/6170. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil. Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten. DfYprvc 1 t? r 7T?T r rTT7'.TO Wochenblatt mit öffentlichen B UxvOrlbitZiJlil 1 UINLr Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungenu. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nicht­belieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

Wildbret abzugeben

Beim Forstamt Montabaur besteht die Möglichkeit, bei Interesse zu bestimmten Zeiten Wildbret zu erwerben. Be- darfsanmeldungen/RückfragenbeimForstamtMontabaur, Tel. 02602/3003.

Arbeitsamt in Montabaur am Kirmesmontag nachmittags geschlossen

Das Arbeitsamt Montabaur ist am Montag, dem 09.08.1993, nachmittags geschlossen und auch telefonisch nicht erreich­bar.

Erwachsenenbildung

Sommerpause bei der VHS Montabaur!

In der Zeit vom 26.07.1993 bis 18.08.1993 ist die VHS-Ge- schäftsstelle geschlossen. Ab Mittwoch, 18. August 1993 sind wir wieder für Sie da!

Ab diesem Zeitpunkt nehmen wir gerne Ihre Kurs-Anmeldung für das Herbstsemester 1993 entgegen, denn der neue Arbeitsplan

Jl

Volkshochschule der Verbandsgemeinde Montabaur

Herbst/Winter 93/94

Anmeldung ab 18. August 1993

wartet mit einem interessanten und vielfältigen Angebot auf Sie!