Montabaur
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Nr. 28/93
c) Satzungsbeschluß
3. Bestätigung einer Eilentscheidung
- Einbau eines Sonnenschutzes am Kindergarten -
4. Errichtung einer Urnenmauer auf dem Friedhof in Eitelborn
5. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 1992
6. Kirchweihfest 1994
a) Termin
b) Gestaltung
7. Errichtung eines Pfadfinderturmes auf dem Gemeinde- Jugend- und -Zeltplatz
8. Verschiedenes, Bekanntgaben usw.
B. nichtöffentlicher Teil:
1. Bauanträge / Bauanfragen
2. Erschließungsangelegenheiten
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, etc.
Eitelborn, 12.07.1993
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
/ SGEitelbom/Neuhäusel
Nachdem die 1. Mannschaft bereits 6 Trainingseinheiten mit der neu formierten Mannschaft aufgenommen hat, findet am Samstag, 17.07., 16.00 Uhr auf dem Nörrberg das 1. Heimspiel statt.
Zum Spiel gegen den SV Untermosel wird sich die 1. Mannschaft mit allen Neuzugängen vorstellen.
Zu diesem Spiel sind alle Fans der SG Eitelborn/Neuhäusel herzlich eingeladen.
Am 24. und 25.07. spielt die Mannschaft beim Raiffeisenturnier in Simmern. Von Donnerstag, 29.07. bis Sonntag, 31.07., nimmt die 1. und 2. Mannschaft der SG Eitelborn/Neuhäusel am Verbandsgemeindeturnier in Kadenbach teil.
Kadenbach
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« der Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 05.07.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortslage« wie folgt zu ändern:
Für einen Teilbereich des gemeindlichen Grundstückes Flur 19, Flurstück 3 (Kirmesplatz) wird eine Fläche als Spielplatz gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB ausgewiesen.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Kadenbach, 06.07.1993
Dombo, Ortsbürgermeister
Änderung des Bebtuungspl
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Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« der Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 05.07.1993 die Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« (Flur 19, Flurstück 3) beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
26.07. bis 26.08.1993 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von8.00bis 12.30Uhrund 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr).
Kadenbach, 06.07.1993
Dombo, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Am Krämer I - IV -1. Erweiterung« der Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 05.07.1993 den Beschluß gefaßt, für den Bereich Flur 16, Parzellen 177 und 101/4 (tlw.) einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Am Krämer I-IV -1. Erweiterung« aufzustellen. Der Geltungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Äbs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Kadenbach, 06.07.1993
Dombo, Ortsbürgermeister
. Flur 16
Krä.
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Am Krämer I-IV -1. Erweiterung« der Ortsgemeinde Kadenbach
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 05.07.1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Am Krämer I-IV -1. Erweiterung« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

