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Montabaur

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Nr. 28/93

c) Satzungsbeschluß

3. Bestätigung einer Eilentscheidung

- Einbau eines Sonnenschutzes am Kindergarten -

4. Errichtung einer Urnenmauer auf dem Friedhof in Eitel­born

5. Genehmigung und Kenntnisnahme von über- und außer­planmäßigen Ausgaben 1992

6. Kirchweihfest 1994

a) Termin

b) Gestaltung

7. Errichtung eines Pfadfinderturmes auf dem Gemeinde- Jugend- und -Zeltplatz

8. Verschiedenes, Bekanntgaben usw.

B. nichtöffentlicher Teil:

1. Bauanträge / Bauanfragen

2. Erschließungsangelegenheiten

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, etc.

Eitelborn, 12.07.1993

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

/ SGEitelbom/Neuhäusel

Nachdem die 1. Mannschaft bereits 6 Trainingseinheiten mit der neu formierten Mannschaft aufgenommen hat, findet am Samstag, 17.07., 16.00 Uhr auf dem Nörrberg das 1. Heimspiel statt.

Zum Spiel gegen den SV Untermosel wird sich die 1. Mann­schaft mit allen Neuzugängen vorstellen.

Zu diesem Spiel sind alle Fans der SG Eitelborn/Neuhäusel herzlich eingeladen.

Am 24. und 25.07. spielt die Mannschaft beim Raiffeisentur­nier in Simmern. Von Donnerstag, 29.07. bis Sonntag, 31.07., nimmt die 1. und 2. Mannschaft der SG Eitelborn/Neuhäusel am Verbandsgemeindeturnier in Kadenbach teil.

Kadenbach

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« der Ortsge­meinde Kadenbach

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 05.07.1993 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortsla­ge« wie folgt zu ändern:

Für einen Teilbereich des gemeindlichen Grundstückes Flur 19, Flurstück 3 (Kirmesplatz) wird eine Fläche als Spielplatz gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB ausgewiesen.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Kadenbach, 06.07.1993

Dombo, Ortsbürgermeister

Änderung des Bebtuungspl

:r- SpielplotsflScha

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« der Ortsgemeinde Kadenbach

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 05.07.1993 die Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage« (Flur 19, Flurstück 3) beschlossen (siehe vorstehende öffentli­che Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

26.07. bis 26.08.1993 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von8.00bis 12.30Uhrund 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr).

Kadenbach, 06.07.1993

Dombo, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Am Krämer I - IV -1. Erweiterung« der Ortsgemeinde Kadenbach

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 05.07.1993 den Beschluß gefaßt, für den Bereich Flur 16, Parzellen 177 und 101/4 (tlw.) einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Am Krämer I-IV -1. Erweiterung« aufzustellen. Der Geltungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Ortsgemeinderates wird hier­mit gemäß § 2 Äbs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Kadenbach, 06.07.1993

Dombo, Ortsbürgermeister

. Flur 16

Krä.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Am Krämer I-IV -1. Erweiterung« der Ortsgemeinde Kadenbach

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Kadenbach hat in seiner Sitzung am 05.07.1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Am Krämer I-IV -1. Erweiterung« beschlossen (siehe vorstehende öffentli­che Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit