Montabaur
6
Nr. 28/93
CC
Öffentl. Bekanntmachungen
33
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 07. Juli 1993
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1), des § 2 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungssteuer vom 02. März 1993 (GVB1. S. 169) und des § 3Äbs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 5. Mai 1986 (GVB1. S. 103), BS 610-10, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
§ 4 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 08.01.1988 wird wie folgt neu gefaßt:
§4
Pauschsteuer nach festen Sätzen Für den Betrieb von Apparaten und Automaten nach § 1 Nr. 1 beträgt die Steuer für jeden angefangenen Monat
I. In Spielhallen und ähnlichen Unternehmen
1. für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
a) 1994: 1. und 2. Gerät
50,— DM
jedes weitere Gerät
100,— DM
b) 1995: 1. und 2. Gerät
95,— DM
jedes weitere Gerät
180,— DM
c) ab 1996: je Gerät
180,—DM
2. für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
a) 1994: 1. Gerät
18,— DM
jedes weitere Gerät
35,—DM
b) 1995: 1. Gerät
35,— DM
jedes weitere Gerät
60,—DM
c) ab 1996: je Gerät
60,—DM
II. In Gast- oder Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 1. für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
a) 1994: 1. und 2. Gerät
45,—DM
jedes weitere Gerät
60,—DM
b) ab 1995: je Gerät
für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
60,—DM
a) 1994: 1. Gerät
18,— DM
jedes weitere Gerät
25,—DM
b) ab 1995: je Gerät
25,— DM
III. In unter I. und II. bezeichneten Bereichen für Geräte zur
Wiedergabe von Musikdarbietungen
ab 1994 20,— DM
§2
Inkrafttreten
Diese Anderungssatzung tritt am 01.01.1994 in Kraft. Montabaur, den 07. Juli 1993
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die Teilerschließung des Baugebietes »In den Fichten - Auf der Trift« in Montabaur-Elgendorf öffentlich aus. Leistungsumfang:
250 m Wasserleitung GGG-Rohr 0 100 mm 250 m Entwässerungsrohr 0 300 - 500 mm 1.500 m 2 Baustraße mit wassergebundener Decke
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 23. Juli 1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,— DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 beider Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Freitag, 13. August 1993,10.00 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 08. Juli 1993
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen die Umgestaltung der Einmündung Hauptstraße/K 103 und Außenanlagen am Gemeindehaus öffentlich aus.
Planung und Bauleitung: Planungsbüro Redlin
Hauptstraße 27,56414Dreikirchen Tel. 06435/8674, Fax 06435/7517
Los A:
Leistungsumfang ca.: 150 m 3 Bodenaushub
240 m 3 Frostschutzmaterial 500 m 2 Betonpflaster 65 lfdm Naturbordsteine 50 lfdm Natursteinrinne
Los B:
Leistungsumfang ca.: Vegetationstechnische Arbeiten,
Pflanzenheferung und Ausstattungen
180 m 2 Raseneinsaat 440 m 2 Pflanzfläche
Ausführungszeit: Herbst 1993
Ausschlußfrist für die Anforderung der Angebote: 19. Juli 1993
Submission: Donnerstag, 12. August 1993
Los A: 10.00 Uhr Los B: 10.15 Uhr
bei: Verbandsgemeindeverwaltung
Montabaur, Zimmer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8,
56410 Montabaur
Bindefrist: 10. September 1993
Schutzgebühr: Los A: 40,— DM, Los B: 30,— DM
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Rückerstattung der Schutzgebühr ist ausgeschlossen. Die Angebote können beim Planungsbüro Redlin, Hauptstraße 27, 56414 Dreikirchen, gegen Verrechnungsscheck schriftlich angefordert werden.
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verbandsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 56410 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Angebote können nur an Bewerber abgegeben werden, die gemäß § 8, Teil A, VOB die entsprechenden Nachweise ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Anfrage erbringen.
Vorbehalten wird die Anforderung der Nachweise nach § 8, 5, 1 d gemäß § 8, 5, 2 der VOB, Teil A, bei Abgabe des Angebotes. Die Öffnung der Angebote findet in Gegenwart etwa erschienener Bieter statt.
56410 Montabaur, 07. Juli 1993
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

