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Montabaur

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Nr. 28/93

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Öffentl. Bekanntmachungen

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Öffentliche Bekanntmachung Satzung

zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom 07. Juli 1993

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemein­deordnung (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1), des § 2 des Landesgesetzes über die Ermächtigung der Gemeinden zur Erhebung von Hundesteuer und Vergnügungs­steuer vom 02. März 1993 (GVB1. S. 169) und des § 3Äbs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes vom 5. Mai 1986 (GVB1. S. 103), BS 610-10, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1

§ 4 der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhebung der Vergnügungssteuer vom 08.01.1988 wird wie folgt neu gefaßt:

§4

Pauschsteuer nach festen Sätzen Für den Betrieb von Apparaten und Automaten nach § 1 Nr. 1 beträgt die Steuer für jeden angefangenen Monat

I. In Spielhallen und ähnlichen Unternehmen

1. für Geräte mit Gewinnmöglichkeit

a) 1994: 1. und 2. Gerät

50, DM

jedes weitere Gerät

100, DM

b) 1995: 1. und 2. Gerät

95, DM

jedes weitere Gerät

180, DM

c) ab 1996: je Gerät

180,DM

2. für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit

a) 1994: 1. Gerät

18, DM

jedes weitere Gerät

35,DM

b) 1995: 1. Gerät

35, DM

jedes weitere Gerät

60,DM

c) ab 1996: je Gerät

60,DM

II. In Gast- oder Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten 1. für Geräte mit Gewinnmöglichkeit

a) 1994: 1. und 2. Gerät

45,DM

jedes weitere Gerät

60,DM

b) ab 1995: je Gerät

für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit

60,DM

a) 1994: 1. Gerät

18, DM

jedes weitere Gerät

25,DM

b) ab 1995: je Gerät

25, DM

III. In unter I. und II. bezeichneten Bereichen für Geräte zur

Wiedergabe von Musikdarbietungen

ab 1994 20, DM

§2

Inkrafttreten

Diese Anderungssatzung tritt am 01.01.1994 in Kraft. Montabaur, den 07. Juli 1993

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur die Teilerschließung des Baugebietes »In den Fichten - Auf der Trift« in Montabaur-Elgendorf öffentlich aus. Leistungsumfang:

250 m Wasserleitung GGG-Rohr 0 100 mm 250 m Entwässerungsrohr 0 300 - 500 mm 1.500 m 2 Baustraße mit wassergebundener Decke

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 23. Juli 1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bau­amt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufor­dern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20, DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 beider Kreis­sparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Freitag, 13. August 1993,10.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 08. Juli 1993

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen die Umgestaltung der Einmündung Hauptstraße/K 103 und Außenanlagen am Ge­meindehaus öffentlich aus.

Planung und Bauleitung: Planungsbüro Redlin

Hauptstraße 27,56414Dreikirchen Tel. 06435/8674, Fax 06435/7517

Los A:

Leistungsumfang ca.: 150 m 3 Bodenaushub

240 m 3 Frostschutzmaterial 500 m 2 Betonpflaster 65 lfdm Naturbordsteine 50 lfdm Natursteinrinne

Los B:

Leistungsumfang ca.: Vegetationstechnische Arbeiten,

Pflanzenheferung und Ausstattun­gen

180 m 2 Raseneinsaat 440 m 2 Pflanzfläche

Ausführungszeit: Herbst 1993

Ausschlußfrist für die Anfor­derung der Angebote: 19. Juli 1993

Submission: Donnerstag, 12. August 1993

Los A: 10.00 Uhr Los B: 10.15 Uhr

bei: Verbandsgemeindeverwaltung

Montabaur, Zimmer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8,

56410 Montabaur

Bindefrist: 10. September 1993

Schutzgebühr: Los A: 40, DM, Los B: 30, DM

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1) wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Rückerstattung der Schutzgebühr ist ausgeschlossen. Die Angebote können beim Planungsbüro Redlin, Haupt­straße 27, 56414 Dreikirchen, gegen Verrechnungsscheck schriftlich angefordert werden.

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Verbandsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 56410 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Angebote können nur an Bewerber abgegeben werden, die gemäß § 8, Teil A, VOB die entsprechenden Nachweise ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Anfra­ge erbringen.

Vorbehalten wird die Anforderung der Nachweise nach § 8, 5, 1 d gemäß § 8, 5, 2 der VOB, Teil A, bei Abgabe des Angebotes. Die Öffnung der Angebote findet in Gegenwart etwa erschiene­ner Bieter statt.

56410 Montabaur, 07. Juli 1993

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister