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Montabaur

Nr. 27/93

Tagesordnung:

I. Nichtöffentliche Sitzung

1. Unterrichtung über ein gewerbliches Bauvorhaben

2. Verschiedenes

II. Öffentliche Sitzung (ca. 20.00 Uhr)

1. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für den Ausbau der Kleringsfraße

2. Beratung und Beschlüßfassung über einen Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Altegarten«

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Rauenstück, Teil I«

4. Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für den Bereich des Bebau­ungsplanes »Im Rauenstück, Teil I« nach § 47 BauGB

5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Siebenborn« im Bereich

a) der Parzelle 26 und 27 und

b) der Parzelle 47/4

6. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für den Äusbau von Feldwegen

7. Beratung und Beschlußfassung über die Mittelfreigabe für Investitionen für den Kindergartenzweckverband

8. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

9. Verschiedenes

56337 Simmern, 06.07.1993

gez. Bertram, I. Ortsbeigeordneter

Tagesfahrt der FFw Simmern nach Heidelberg/Speyer

Die Feuerwehrkameradschaft der FFw Simmern führt am 18.09.1993 eine Tagesfahrt nach Heidelberg/Speyer durch. Eingeladen sind alle aktiven und inaktiven Feuerwehrkame­raden der FFw Simmern mit Frau oder Freundin. Der Unko­stenbeitrag beträgt 10, DM pro Person. Zum Abschluß der Fahrt wird in einem Weinort am Rhein eingekehrt. Telefonische Anmeldung erbeten bis zum 25.07.1993 unter folgenden Rufnummern: 02620/8940 oder 02620/8187

BUCHFINKENLAND

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Jahr 1993 vom 30.06.1993

I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 7 der Satzung zur Errichtung und Unterhal­tung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach vom 28.07.1992 folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25.06.1993 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 103.000, DM

in der Ausgabe auf 103.000, DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 0, DM

in der Ausgabe auf 0, DM

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 28.219, DM. Die Umlage 1993 ist nach Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln:

Danach haben zu zahlen:

> ' . Umlage

Kinder _ DM

Ortsgemeinde Gackenbach 17 10.207,

Ortsgemeinde Horbach 30_ 18.012,

47 28.219,

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverban­des Gackenbach/Horbach.für das Haushaltsjahr 1993 werden keine Bedenken erhoben.

Montabaur, 25.06.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10

Im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 12.07.1993 biS-21.07.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Gackenbach, 30.06.1993

gez. Weidenfeller Der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmung über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb, eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Vorsitzenden des Kindergarten­zweckverbandes Gackenbach/Horbach oder der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

SPD-Bürgerforam »Verkehrsberuhigte Schulstraße«

Der SPD-Ortsverein Buchfinkenland lädt zu einem öffentli­chen Bürgerforum ein. Hierzu sind alle Interessenten willkom­men am Dienstag, 20. Juli, 19.30 Uhr, im Gasthaus »Zum grünen Baum« in Horbach. Vertreter der beteiligten Behörden wurden um Teilnahme gebeten.

Pirmandendisco 1

Am Samstag, 10. Juli 1993,19.30 Uhr, findet eine Firmanden­disco im Pfarrheim Holler statt. Um eine Spende von 0,99 DM wird gebeten. Unser »Saft-Laden« kann gegen Entgelt besucht werden 1 . CDs, Kassetten oder Schallplatten bitte kennzeich­nen und mitbringen. Ende der Veranstaltung 23.00 Uhr.

Gackenbach

Achtung, Hundehalter!!

In letzter Zeit ist festzustellen, daß Hundehalter im Bereich ortsnaher Ruhebänke ihre Vierbeiner kämmen oder gar sche­ren.

Die Hundehaare werden dann achtlos liegengelassen oder in die vorhandenen Abfallgefäße geworfen.

Es ist den Gemeindebediensteten, die für die Reinigung und Sauberkeit der Ruhebänke und Abfallkörbe verantwortlich sind, nicht zuzumuten, die Haarknäuel dann einzusammeln oder mit den Händen aus den Abfallkörben herauszuholen. Ich fordere daher die entsprechenden Hundehalter dringend auf, diese Unsitte zu unterlassen.

Weidenfeller, Ortsbürgermeister