Montabaur
Nr. 27/93
Tagesordnung:
I. Nichtöffentliche Sitzung
1. Unterrichtung über ein gewerbliches Bauvorhaben
2. Verschiedenes
II. Öffentliche Sitzung (ca. 20.00 Uhr)
1. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für den Ausbau der Kleringsfraße
2. Beratung und Beschlüßfassung über einen Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Altegarten«
3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Rauenstück, Teil I«
4. Beratung und Beschlußfassung über die Einleitung des Baulandumlegungsverfahrens für den Bereich des Bebauungsplanes »Im Rauenstück, Teil I« nach § 47 BauGB
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes »Siebenborn« im Bereich
a) der Parzelle 26 und 27 und
b) der Parzelle 47/4
6. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für den Äusbau von Feldwegen
7. Beratung und Beschlußfassung über die Mittelfreigabe für Investitionen für den Kindergartenzweckverband
8. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe
9. Verschiedenes
56337 Simmern, 06.07.1993
gez. Bertram, I. Ortsbeigeordneter
Tagesfahrt der FFw Simmern nach Heidelberg/Speyer
Die Feuerwehrkameradschaft der FFw Simmern führt am 18.09.1993 eine Tagesfahrt nach Heidelberg/Speyer durch. Eingeladen sind alle aktiven und inaktiven Feuerwehrkameraden der FFw Simmern mit Frau oder Freundin. Der Unkostenbeitrag beträgt 10,— DM pro Person. Zum Abschluß der Fahrt wird in einem Weinort am Rhein eingekehrt. Telefonische Anmeldung erbeten bis zum 25.07.1993 unter folgenden Rufnummern: 02620/8940 oder 02620/8187
“BUCHFINKENLAND”
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Jahr 1993 vom 30.06.1993
I.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 7 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach vom 28.07.1992 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 25.06.1993 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 103.000,— DM
in der Ausgabe auf 103.000,— DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 0,— DM
in der Ausgabe auf 0,— DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 28.219,— DM. Die Umlage 1993 ist nach Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln:
Danach haben zu zahlen:
> ' . Umlage
Kinder _ DM
Ortsgemeinde Gackenbach 17 10.207,—
Ortsgemeinde Horbach 30_ 18.012,—
47 28.219,—
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach.für das Haushaltsjahr 1993 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 25.06.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10
Im Aufträge gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 12.07.1993 biS-21.07.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Gackenbach, 30.06.1993
gez. Weidenfeller Der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmung über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb, eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Vorsitzenden des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
SPD-Bürgerforam »Verkehrsberuhigte Schulstraße«
Der SPD-Ortsverein Buchfinkenland lädt zu einem öffentlichen Bürgerforum ein. Hierzu sind alle Interessenten willkommen am Dienstag, 20. Juli, 19.30 Uhr, im Gasthaus »Zum grünen Baum« in Horbach. Vertreter der beteiligten Behörden wurden um Teilnahme gebeten.
Pirmandendisco 1
Am Samstag, 10. Juli 1993,19.30 Uhr, findet eine Firmandendisco im Pfarrheim Holler statt. Um eine Spende von 0,99 DM wird gebeten. Unser »Saft-Laden« kann gegen Entgelt besucht werden 1 . CD’s, Kassetten oder Schallplatten bitte kennzeichnen und mitbringen. Ende der Veranstaltung 23.00 Uhr.
Gackenbach
Achtung, Hundehalter!!
In letzter Zeit ist festzustellen, daß Hundehalter im Bereich ortsnaher Ruhebänke ihre Vierbeiner kämmen oder gar scheren.
Die Hundehaare werden dann achtlos liegengelassen oder in die vorhandenen Abfallgefäße geworfen.
Es ist den Gemeindebediensteten, die für die Reinigung und Sauberkeit der Ruhebänke und Abfallkörbe verantwortlich sind, nicht zuzumuten, die Haarknäuel dann einzusammeln oder mit den Händen aus den Abfallkörben herauszuholen. Ich fordere daher die entsprechenden Hundehalter dringend auf, diese Unsitte zu unterlassen.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister

