Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 26/93

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur

Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am

Donnerstag, dem 08. Juli 1993 nichtöffentliche Sitzung um 18.00 Uhr öffentliche Sitzung um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung

I. Nichtöffentliche Sitzung

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Erwerb von Teileigentum für die Stadtbücherei und das Stadtarchiv

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Öffentliche Sitzung - Beginn: 18.30 Uhr

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Errichtung eines Kinderspielplatzes in'Elgendorf - Antrag der CDU-Fraktion vom 06.03.1993-

3. Fortführung des Bebauungsplanverfahrens »Alter Galgen - Erweiterung«

4. Fortführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens »Himmelfeld« für das Flurstück Nr. 115/1 am Sonnenring (Kindergarten, Spielplatz »Vorbehaltsfläche«)

5. Aufstellung des Bebauungsplanes »Rathauspassage«

6. Nachwahl von Ausschußmitgliedern

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis auf Fraktionssitzungen Zur Vorbereitung der o.g. Sitzung finden folgende Fraktions­sitzungen statt:

SPD: Montag, den 5. Juli 1993,18.30 Uhr im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Tely: 02602/126.188. CDU: Montag, den 5. Juli 1993, 18.30 Uhr im Sitzungssaal Rathaus (Altbau), Tel.: 02602/157.

FWG: Dienstag, 6. Juli 1993, 20.00 Uhr im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Tel.: 02602/126.188.

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Stahlhofen Los 1: die Instandset­zung und verkehrsberuhigende Maßnahme der Straße »Flachsbruch« und Los 2: den Ausbau des Wirtschafts­weges vom Friedhof in Richtung Sportplatz öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Los 1: ca. 350 m 2 Verbundsteinpflaster ca. 100 m Bordsteine regulieren ca. 20 to Bit: Mischgut einbauen Los 2: ca. 700 m 2 bit. Wirtschaftswegebau

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 12.07.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 15, DM je Los ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforde­rung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Donnerstag, 19. August 1993 Los 1: 10.30 Uhr Los 2: 11.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, ; Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Monta­baur, einzureichen.

Montabaur, 25. Juni 1993

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Zustellung

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwal­tung (LVwZG) und § 15 Abs. 1 Nr. a) und Abs. 2 des Verwal­tungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung wird/werden hiermit der Grundsteuer/- bescheid für das Haushaltsjahr 1993 für nachstehende^) Steuerpflichtige^) öffentlich zugestellt: zuletzt bekannte Anschrift:

Herren

Günther und Lothar Josef Ulschmidt Sportfeld Bahnhaus 1 6000 Frankfurt

Der/Die o.a. Steuerbescheid^) sowie deren/dessen Begrün­dung kann/können während der Dienststunden bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neu­bau), Zimmer 108, von den/dem Steuerpflichtige^) eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese(n) Bescheid(e) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der/die Widerspruch/Widersprüche ist/sihd bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Hinweis:

Der/Die Steuerbescheid(e) gilt/gelten zwei Wochen nach dem Tag dieser Bekanntmachung als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 4 Satz 3 AO).

5430 Montabaur, den 28.06.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Steuer amt-

Teilnahme am Wettbewerb »Blumenschmuck an Häuserfassaden 1993« der Stadt Montabaur einschließlich Stadtteile

Im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur vom 04.06.1993 hat die Stadt Montabaur zur Teilnahme am Wett­bewerb »Blumenschmuck an Häuserfassaden 1993« aufgeru­fen. Da bis zum jetzigen Zeitpunkt mm wenige Anmeldungen vorliegen, möchten wir hiermit nochmals zur Teilnahme an diesem Wettbewerb aufrufen.

Wir erbitten Ihre Anmeldung bis zum 15. Juli 1993. Nochmals weisen wir darauf hin, daß sowohl Eigentümer als auch Mieter von Gebäuden der Stadt einschließlich Stadt­teile teilnahmeberechtigt sind.

Nähere Informationen können bei der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, Bauamt, Telefon: 126.216 (Herr Göbel) eingeholt werden.

Bewertet und prämiiert wird der Blumenschmuck an Gebäu­den nach Umfang, Qualität in Bezug auf Farbenwahl und Blumensorten sowie Anpassung des Blumenschmuckes an die jeweilige Häuserfassade.

Prämiierung:

Die Sieger des Wettbewerbes erhalten folgende Geldprämien: 1. Preis = 300, DM - 2. Preis = 200,DM - 3. Preis = 100,DM Montabaur, 24.06.1993

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Sitzung der SPD-Fraktion des Verbandsgemeinderates

Die Sitzung der SPD-Fraktion des Verbandsgemeinderates zur Vorbereitung der Werksausschuß- und der Haupt- und Finanz­ausschußsitzung am 06.07. und 07.07.1993findetam 05.07.1993 um 19.30 Uhr im Trau- und Besprechungszimmer der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur (Zi.-Nr. 214) statt.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 56195 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Telefon 02624/106-0. Telefax 02624/6170. Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil. Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung. Im Einzelversand durch den Verlag DM 0,90 + Versandkosten.

dt tq/"ie ,d r 7'R , T r PT TNTf* Wochenblatt mit öffentlichen x> U xtVjüjxtZiüil 1 UiNVjr Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungenu. Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nicht­belieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.