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Montabaur

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Nr. 23/93

nicht gedeckte Kostenanteil der Gemeinde um ca. 203.000,- - DM auf etwa 328.000,- - DM stellt. Der Ortsbürgermeister verwies dann auf die zu der Angelegenheit erstellte Beratungs­vorlage der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und den in ihr enthaltenen Finanzierungsvorschlag.

In der sehr ausgiebigen Beratung über die neue Situation beschäftigte sich der Rat über das Problem der Finanzierung der anstehenden Bauvorhaben, wobei die Befürchtung im Vordergrund stand, daß die Landesmittel künftig noch mehr beschnitten, wenn nicht gar ganz gestrichen werden. In der Diskussion setzte sich die Auffassung durch, daß sich die Chance einer Bezuschussung der Baumaßnahme durch das Land mit 55% wohl in naher Zukunft nicht mehr bietet und man im Interesse einer Realisierung des Vorhabens, von dem man sich für den Bereich' der Simmerner Straße und ihrer Nebenstraßen eine erhebliche Verkehrsentlastung verspricht, die durch die Senkung des Zuschußsatzes anfallenden Mehrko­sten für die Gemeinde übernehmen soll. Am Ende der Beratung beschloß der Ortsgemeinderat, daß er sich für die Durchfüh­rung des Bauvorhabens - Anbindung der Industriestraße an die B 49 bei gleichzeitiger Schließung der Simmerner Straße - ausspricht und die Gemeinde auch die durch die Senkung des Zuschußsatzes anfallenden Mehrkosten übernimmt.

Fortschreibung des Investitionsprogrammes Der Ortsgemeinderat erörterte die für die kommenden Jahre geplanten Maßnahmen und Vorhaben und beschloß einstim­mig das folgende Investitionsprogramm:

1994

Errichtung eines Kindergartens

Vorfinanzierung des Zuschusses für das Feuerwehrgeräte­haus

Anbindung der Industriestraße an die B 49 und Schließung der

Simmerner Straße einschließlich Ausbau der Gehwege im

Bereich Industriestraße/B 49

Errichtung eines Gemeindehauses

Anlage neuer Grabfelder auf dem Friedhof

Dorfverschönerungsmaßnahmen

Ausbau des Bürgersteiges an der Hauptstraße zwischen Haskenstraße und Tannenweg

Ausbau des Weges zwischen Gartenstraße und dem Kirchweg Planungskosten für den Bebauungsplan unterhalb des Eiseköppels

1995

Errichtung eines Gemeindehauses Erweiterung des Friedhofes Dorfverschönerungsmaßnahmen

Zuschußrichtlinien geändert

Nach den bisher geltenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten wurden Zuschüsse nur für Jugendliche bis zu einem Alter von 21 Jahren sowie bei einer Fahrtdauer von mindestens 4 Tagen gewährt. Auf Vorlage der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur beschloß der Ortsgemeinderat zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des Zuschußverfah­rens, daß

a) bei Fährten der Werkstatt für Behinderte von einer Alters­begrenzung abgesehen wird,

b) Fährten von Schulklassen bereits bei einer Fahrtdauer von 3 Tagen bezuschußt werden.

Anträgen auf Vornahme von Teilungsmessungen entspro­chen

Nach Beratung beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde zu der Teilung des Grundstückes Am Wäldchen 5, Flur 10, Flurstück Nr. 153. Zur Vermeidung von Erschließungsschwierigkeiten soll ein Leitungsrecht für das Abwasser vereinbart werden. In einem weiteren Beschluß erteilte der Rat das Einvernehmen der Ortsgemeinde zu der Teilung des Grundstückes Lampertsweg 25, Flur 3, Flurstück Nr. 201.

Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt

Gegenstand weiterer Beratungen waren 2 Anträge auf Befrei­ung von den Festsetzungen des Bebauungsplanesauf der Haid. In beiden Fällen handelte es sich um die Errichtung von Garagen. Nachdem die Nachbarn ihre Zustimmung zu den Bauvorhaben bereits erteilt hatten, erklärte der Rat einstim­mig das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzun­gen des BebauungsplanesAuf der Haid insoweit, als die Errichtung einer Doppelgarage an der Grenze zur Nachbarp ar- zelle bzw. die Überschreitung der hinteren Bebauungslinie zugelassen wurde.

Wappenfahnen der Ortsgemeinde

Der Ortsbürgermeister hatte im Vollzug früherer Erörterun­

gen im Rat bei verschiedenen Fahnenfabriken Angebote über die Kosten von Wappenfahnen der Gemeinde bei Vornahme einer Sammelbestellung eingeholt. Das Ergebnis dieser Anfra­gen lag dem Ortsgemeinderat nun vor. Der Rat entschied sich nach Sichtung der Angebote, eine Sammelbestellung bei einer der Anbieterfirmen zu tätigen. Zuvor soll mittels einer Beilage zum Wochenblatt interessierten Einwohnern die Gelegenheit gegeben werden, sich an der Sammelbestellung zu beteiligen.

Arbeiten zum Ausbau neuer Grabfelder auf dem Friedhof vergeben

Der Rat befaßte sich mit dem Ergebnis der Ausschreibung der Arbeiten zum Ausbau von zwei weiteren Grabfeldern auf dem Friedhof. Er beschloß, die Arbeiten an die Firma mit dem kostengünstigsten Angebot zu vergeben.

Bauvorhaben Westerwaldstraße/Taunusstraße Gegenstand längerer Erörterungen war die Parkplatzsituati­on im Bereich der geplanten Wohnbebauung Westerwaldstra­ße/Taunusstraße. Im Verlauf der Diskussion verwies der Orts­bürgermeister darauf, daß in einer früheren Besprechung Übereinstimmung mit dem Bauträger erzielt worden war, daß dieser eine Planung über die Anordnung der Parkplätze vor­legt. Nachdem die Planung bisher nicht eingegangen sei, habe der Anfang des Monats den Bauträger schriftlich um umgehen­de Vorlage dieser Planung gebeten mit dem Hinweis, daß bei der Standortwahl für die Parkplätze außerhalb der Tiefgarage darauf geachtet werden soll, daß der zwischen Bürgersteig und Fahrbahn der Westerwaldstraße bestehende Grünstreifen so­wie die in der Taunusstraße entlang des Baugrundstücks ausgewiesenen Parkplätze nichttangiertwerden. Die erbetene Planung liege aber immer noch nicht vor.

Am Ende der Aussprache machte der Rat in dem einstimmig, gefaßten Beschluß deutlich, daß Parkplatzanordnungen, die den gemeindlichen Grünstreifen zwischen Bürgersteig und Fahrbahn der Westerwaldstraße sowie die Stellplätze und Baumscheiben in der Taunusstraße tangieren, nicht die Zu­stimmung des Rates finden. Der Rat forderte außerdem eine umgehende Vorlage einer Planung der Stell- und Parkplätze, die diesem Standpunkt des Rates Rechnung trägt.

Nichtöffentliche Sitzung

Langwierige Diskussionen erforderte die Behandlung eines Antrages auf Vornahme einer Teilungsmessung. Der Rat faßte hier letztlich einen einstimmigen Beschluß. In einem weiteren Tagesordnungspunkt sah sich der Rat außerstande, einem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu entsprechen. Au­ßerdem sprach sich der Rat dafür aus, in Fällen verspäteter Entrichtung von Kaufpreiszahlungen die gesetzlichen Ver­zugszinsen sowie den weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.

Ortsbesichtigung in Neuhäusel

der SPD-Verbandsgemeinderatsfraktion am Montag, dem 14.06.1993, ab 19.30 Uhr vor dem Gemeindehaus. Anschlie­ßend Bürgersprechstunde und Fraktionssitzung zur Vorberei­tung der Verbandsgemeinderatssitzung am 17.06.1993.

120-jähriges Bestehen des MGVConstantia 1873 Neuhäusel e.V.

Voranzeige!

Mit der Gestaltung des Festgottesdienstes für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder des MGVConstantia 1873 Neu­häusel e.V. am Samstag, dem 19. Juni 1993 - 18.00 Uhr in der Augsthalle beginnen die Festtage aus Anlaß des 120-jährigen Bestehens derConstantia. Es wäre wünschenswert, wenn die Festmesse in der Halle gut besucht wäre, Platz ist jedenfalls ausreichend vorhanden. Der Jubelverein führt erstmals die MesseO bone Jesu von C. Allmendinger, auf. Für ältere Mitbürger wird bei Bedarf ein Fahrdienst eingerichtet. Mel­dungen hierfür bei dem I. Vorsitzenden, Fred Sabel, Tel. 602 oder beim II. Vorsitzenden Josef Prothmann, Tel. 2174. Am Sonntag, dem 20.06.1993 -10.30 Uhr - findet die Totenehrung mit Kranzniederlegung, umrahmt von Liedvorträgen, auf dem Friedhof statt.

Der weitere Festverlauf beginnt mit dem Festabend am Frei­tag, dem 25.06.1993 und nimmt seinen Fortgang mit Freund­schaftssingen am Samstag, 26.06. und Sonntag, 27.06.1993. Nähere Einzelheiten hierzu erfahren Sie in der Ausgabe des Mitteilungsblattes vom 25.06.1993.

Frauenkreis Neuhäusel

BastelkursePorzellanpuppen

Die Teilnehmerinnen der beiden Kurse stellen ihre gut­gelungenen Puppen in der Kreissparkasse Neuhäusel aus. Träger der Kurse war das Kath. Bildungswerk Westerwald.