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Montabaur

Nr. 19/93

M.

Görgeshausen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 29. April 1993

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 93 mehrheitlich verabschiedet In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 817.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 1.648.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer.^. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt

für den 1. Hund ... 50,00 DM

für den 2. Hund... 75,00 DM

für jeden weiteren Hund. 100,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Die Ortsgemeinde Görgeshausen verfügt zum 31. Dezember 1992 über Rücklagemittel in Höhe von 466.439,11 DM. Diese konkrete Aussage basiert auf der bereits vorliegenden Jahres­rechnung 1992.

Einsparungen bei den Planungskosten, Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B, bei der Gewerbesteuer und dem Einkommen­steueranteil sowie Investitionsverlagerungen zeichnen für diese positive Entwicklung verantwortlich. . '

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde beläuft sich zum Jahresabschluß 1992 auf 176.007,13 DM. Hieraus errechnet sich eine Pro-Kopf-Verschuldung von 252,15 DM. Sie liegt damit deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 386,00 DM.

Zusammenfassend darf festgestellt werden, daß solide finan­zielle Verhältnisse die Grundlage zur Aufstellung des Haushal­tes 1993 bilden.

Haushalt 1993

Das Gesamtvolumen des Etats 1993 beläuft sich auf 2.465.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 817.000,00 DM und auf den ausgegliche­nen Vermögenshaushalt 1.648.000,00 DM.

Da die Ortsgemeinde Verpflichtungen für kommende Haus­haltsjahre eingehen möchte, sind Verpflichtungsermächtigun­genin Höhe von 321.420,00 DM festzusetzen. Trotz des enormen Ausgabenunmfanges des Vermögenshaushaltes werden keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben benötigt. Gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Steuerhebesätze nicht.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 736.000,00 DM um 81.000,00 DM auf 817.000,00 DM. Mehrein­nahmen im Wirtschaftsbetrieb Forst gegenüber dem Vorjahr sowie deutliche Einnahmesteigerungen im UA 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - zeichnen für diese Entwicklung verantwortlich.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und auslaufende Grund­steuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B deutlich, während die Einnahmen aus der Grundsteuer A stagnieren. Das Gewerbesteueraufkommen des J ahres 1993beruhtauf demErgebnisdes Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen. Außerdem sind die nega­tiven Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes (Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag) berücksichtigt worden.

Die feste Einnahmengröße der Ortsgemeinde ist der Gemeinde­anteil an der Einkommensteuer. Der Zuwachs gegenüber dem Vorjahr beruht auf einer größeren Verteilungsmasse, an der auch die Ortsgemeinde partizipiert.

Infolge des Rückganges der örtlichen Steuerkraft erhält die Ortsgemeinde Görgeshausen im Haushaltsjahr 1993 wieder Schlüsselzuweisungen.

Das Gesamteinnahme-Soll des zuvor erläuterten Unterab­schnittes in Höhe von 617.392,00 DM ist mit 75,59 v. H. die Haupteinnahme des Verwaltungshaushaltes.

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:

Erstattungen... 8,58 v.H.

Gebühren.. 0,75 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,

Pachten, und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen. 7,72 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen. 7,36 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)

Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes 1993 wird ge­kennzeichnet durch einen Zuführungsbetrag zum Vermögens­haushalt in Höhe von 15.000,00 DM. Hiermit wird deutlich, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nicht wie in 1992 durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt erfolgt. Diese Tatsache ist Folge einer positiven Entwicklung des Verwal­tungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr.

Drei Aufgabenbereiche sind besonders hervorzuheben:

1. Unterabschnitt 6100 - Orts- und Regionalplanung

Durch die B ereitstellung von Haushaltsmitteln für Aufstellung von Bebauungsplänen und für anstehende Umlegungs- und Grenzregelungsverfahren erhöht sich der Ausgabebedarf ge­genüber dem Vorjahr um 10.000,00 DM. Es stehen also insge­samt 101.100,00 DM für die vorgenannten Zwecke bereit.

2. Unterabschnitt 8550 - Forst

Der Forsthaushalt der Ortsgemeinde erhöht sein Ausgabevolu­men gegenüber 1992 um 54.766,00 DM. Mithin können 121.456,00 DM für forstliche Zwecke verausgabt werden.

3. Unterabschnitt 9000 - Umlagen

Die folgende Übersicht veranschaulicht die Entwicklung der Umlagen, die von der Ortsgemeinde zu zahlen sind:

1992 1993

Gewerbesteuer- 28.500,00 DM 17.500,00 DM ./. 11.000,00 DM

Umlage

Umlage 3.700,00 DM 2.875,00 DM ./. 825,00 DM

an das Land

Kreisumlage 174.500,00 DM 182.040,00 DM + 7.540,00 DM

Verbandsge- 185.300,00 DM 182.040,00 DM ./. 3.260,00 DM

meindeumlage '-

392.000,00 DM 384.455,00 DM ./. 7.545,00 DM

Bei gleichem Aufkommen verringert sich die Gewerbesteue­rumlage durch Senkung des Umlagesatzes als positive Auswir­kung des Steueränderungsgesetzes.

Infolge einer sich negativ verändernden Umlagegrundlage ver­mindert sich die Umlage an das Land »Fonds Deutsche Ein­heit«,

Eine gegenüber dem Vorjahr niedrigere Umlagegrundlage ist UrsachedesRückgangesbeiderVerbandsgemeindeumlagaDie ' Erhöhung bei der Kreisumlage ist ausschließlich Folge der An­hebung des Umlagesatzes von 32 v. H. auf 34 v.H.

Für die kommenden Jahre zeichnet sich eine positive Entwick­lung bei der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit (freie Finanzspitze) ab. Diese Aussage war dem Vorbericht zum Haushaltsplan 1992 zu entnehmen. Sie wird bestätigt durch die echte freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1993 mit Ü 73.000,00 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet nach wie vor die Grundlage für die Aufstellung des Vermö­genshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Maßnahmen bestimmen daher das Volumen. Insgesamt sind 1.648.000,00 DM bereitgestellt, um die nachfolgenden Investi­tionen und Ausgaben realisieren zu können:

1. Neugestaltung des Kinderspielplatzes . 50.000,00 DM

2. Erweiterung des Kindergartens . 300.000,00 DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe vorge­nommen werden kann, sind Verpflich­tungsermächtigungen in Höhe von 173.420,00 DM veranschlagt.