Montabaur
Nr. 19/93
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Natur- und Umwelt-Info
Thermoselect in der Diskussion
Die Aufarbeitung von Restmüll in einer Thermoselect-Anlage nach einer mechanisch-biologischen Vorbehandlung stellt nach Ansicht des Freiburger Instituts für Umweltchemie ' (FIUC) eine “interessante Perspektive” dar. Die vom BUND in Auftrag gegebene Einschätzung attestiert Thermoselect “ganz erhebliche Vorteile” gegenüber der Müllverbrennung klassischer Art, weist aber gleichzeitig darauf hin, daß die “Datenlage zum Teil noch sehr zu wünschen übrig läßt”.-So bemängelt FIUC vor allem das Fehlen eines diskussionsfähigen Verfahrensschemas. Allerdings seien die Werbemethoden “abstoßend perfekt”. Die herausgestellte Rückgewin-' nung von Wertstoffen sei "marginar. Aus diesem Grund könne auch nicht“auf getrenntes Sammeln, Sortieren, Kompostieren, Verkleinern, und Vorbehandeln”- verzichtet werden, wie es der Prospekt verspreche.
Bei Thermoselect verdichtet zuerst eine Schrottpresse unter Luftabschluß den Müll, der dann mit Hilfe einer externen Heizung auf rund 400 bis 600°C erhitzt und dabei pyrolytisch zersetzt wird. Zusammen mit dem Pyrolysegas gelangt der Feststoff dann in einen Hochtemperaturreaktor, wo die Weiterreaktion zusammen mit dem festen Kohlenstoff zu einem Kohlenstoff-AVasserstoffgemisch stattfindet. Die verbliebenen Feststoffe werden anschließend mit reinem Sauerstoff bei angeblich 2000°C nachverbrannt. Die dabei entstandene Schmelze wird dann in eine mineralische und metallische Fraktion aufgetrennt (daher der Name) und mit Wasser abgeschreckt. Die bislang einzige Thermoselect-Anlage befindet sich in Fondo Toce, in der Nähe des Lago Maggiore.
Die 25-seitige Einschätzung des “Thermoselect-Verfahrens” aus umweittechnischer Sicht (Februar 1993} gibt es für 10 DM. incl. Porto beim BUND, Dun- antstraße 16,7800 Freiburg, Tel. 0761/88595-0, Fax 88590-90. Für Rückfragen: FIUC, Dipl.-Chem. H.-D. Stürmer, Wilhelmstraße 24a, Tel. 0761/286982, Fax 280513.
Neue Bienenschutzverordnung
Zum Schutz der Bienen ist die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel seit dem 5. August 1992 in Deutschland auch während der Nichtblüte von Pflanzen verboten, wenn sie von Bienen angeflogen werden, Bislang war es zum Beispiel verboten, während der Rapsblüte bienengefährdende Pflanzenschutzmittel in die Blüte zu spritzen. Mit der neuen Vorschrift soll die Biene auch dann geschützt sein, wenn sie an Pflanzen von Blattläusen produzierten “Honigtau" als Nahrung aufnimmt, unabhängig von der Blütezeit. Hopfen und Kartoffeln sind von dieser Verordnung weiterhin ausgenommen, wenn der Landwirt gewährleisten kann, daß bienengefährliche Pflanzenschutzmittel nicht durch Abdrift Pflanzen beeinflussen, die unter die Schutzregelung fallen. Fachleute gehen davon aus, daß durch die Erweiterung der Anwendungsbeschränkung neben der Honigbiene auch viele wildlebenden Solitärbienen und Hummeln von dieser neuen Verordung profitieren.
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Postfach 140270,5300 Bonn 1, TeL 0228/529-1, Fax 529-4262.
Mehrkosten Niedrigenergiehäuser
Ein Haus in Niedrigenergiebauweise kostet nur drei bis acht Prozent mehr als ein Haus, das nach herkömmlichem Standard erstellt wurde. Das Institut für Wohnen und Umwelt (IWU) in Darmstadt hat dies im Auftrag des Hessischen Umweltministeriums ermittelt. Die Experten des IWU stützten sich auf die Auswertung von 30 Einfamilienhäusern, die in verschiedenen Bauweisen in Hessen und Schleswig-Holstein gäbaut wurden. Das Ministerium möchte damit die Ansicht zurückweisen, durch die neue Wärmeschutzverordnung würde Bauen um bis zu 25 Prozent teurer. Über die Lebensdauer des Hauses würden die Mehrkosten fast vollständig durch die Energieeinsparung amortisiert, wobei ein Niedrigenergiehaus zusätzlich eine erhebliche Komfortsteigerung mit sich bringe.
Informationsservice Energiesparendes Bauen beim Hessischen Umweltministerium, Postfach 3109, 6200 Wiesbaden, Tel. 0611/815-1604, Fax 815- 1666. Die Broschüre “Investive Mehrkosten der Niedrigenergiebauweise” ist beim Institut Wohnen und Umwelt, Annastr. 15, 6100 Darmstadt, Tel. 06151/29040 zum Preis von 5 DM zu beziehen.
Mehrweg-Pool für Miich
Im August 1991 haben die Staatliche Molkerei Weihenstephan und die Stuttgarter Südmilch AG den Milch-Mehrweg- Pool (MMP) gegründet. Der inzwischen auf neun Mitglieder aus ganz Deutschland gewachsene Pool hat sich verpflichtet, einheitliche Gläser, Flaschen und Kästen zu benutzen und die der anderen Pool-Mitglieder zurückzunehmen. Damit soll dem Handel die Sorge um die Rücknahme leerer Flaschen und Gläser abgenommen werden. Der Verbraucher scheint die Mehrweg-Milch anzunehmen. So kauften nach einer Untersuchung der Hamburger Panel-Forschung GmbH die Bundesbürger 1992 163 Millionen Liter Milch in Mehrwegflaschen genüber 120 Millionen im Jahr zuvor. Damit stieg der Marktanteil der Mehrwegflasche innerhalb eines Jahres von 23,5 auf 29,7 Prozent. Im gleichen Zeitraum sank der Marktanteil der Kartonverpackungen von 73,6 auf 66,1 Prozent. Nach den Angaben der Kartonhersteller liegt er dagegen immer noch bei 77 Prozent (siehe auch UK178). Nicht nur mit dem Mehrweg-Pool, auch mit dezentralen Abfüllstationen versuchen die Mehrweg-Molkereien den Kartonherstellern Paroli zu bieten. Je kürzer die Transportwege, desto besser die Öko-Bilanz. So besitzt die Südmilch AG zehn über ganz Deutschland verteilte Abfüllstationen. Die maximale Distanz über die eine Mehrwegflasche noch bis zum Händler transportiert werden muß liegt nach Firmenangaben bei derzeit 114 Kilometer. Ob und wie die in Kürze erscheinende Öko-Bilanz des Fraunhofer-Instituts den Mehrweg- Pool und die dezentralen Abfüllstationen beim Vergleich Mehrweg-/Kartonmilch berücksichtigt hat, ist den Pool-Mitgliedern nicht bekannt.
Eine kostenlose Liste der Pool-Mitglieder und weitere Informationen zur dezentralen Abfüllung gibt es beim MMP, Südmilch. AG, Abt. Öko, Rosensteinstraße 20,7000 Stuttgart 1, Tel. 0711/2508-750, Fax 2508-586.
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Hälefax 02624/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.
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