Einzelbild herunterladen

Montabaur

15

Nr. 18/93

Für die Busbestellung und die Reservierung zum Mittagessen in einem dortigen Lokal bitte anmelden bis Dienstag, 11. Mai, bei Adelheid Lehmler, Tbl. 7220.

Busabfahrtszeiten:

Untershausen: Haltestelle. 5.50 Uhr

Horbach: Haltestelle. 6.00 Uhr

Gackenbach: Kirche. 6.05 Uhr

Hübingen: Kapelle. 6.10 Uhr

Dies: Haltestelle. 6.15 Uhr

"Einen Wochenendausflug in den Wildpark nach Gackenbach?" " Harun nicht !"

Denn AST bringt Sie sicher und bequem nach Gackenbach und zurück.

Tel. 06485 - 300

_ Horbach _

MGV »Cacilia« Horbach

Die nächste Chorprobe ist am Samstag, 8. Mai 1993,17.00 Uhr. Anschließend singen wir um 18.30 in der Brüderkirche in Montabaur (dunkler Anzug und schwarze Fliege).

TV HUbingen

Die Wettkampfsaison beginnt!

Nachdem in den letzten Wochen schon eifrig trainiert wurde, wird es für unsere 4 Mannschaften an diesem Wochenende ernst. Die ersten Spiele stehen auf dem Programm und die Spieler und Spielerinnen haben sich sicher einiges vorgenommen.

Die Spielpaarungen im einzelnen:

Jugend männlich I:

Spiel in Freiendiez, Samstag, 8. Mai, 15.00 Uhr.

Jugend männlich II:

Spiel in Hübingen gegen Wirges, Samstag, 8. Mai, 15.00 Uhr Damen:

Spiel in Kaub, Sonntag, 9. Mai, 9.00 Uhr.

Herren:

Spiel in Hübingen gegen Simmern, Sonntag, 9. Mai, 9.00 Uhr. Zuschauer sind zu allen Begegnungen herzlich eingeladen.

TM Hübingen

Spiel gegen Heilberscheid am Samstag, 8. Mai, um 15.00 Uhr. TVeff ist um 14.00 Uhr, an der Gaststätte Panorama.

Eisbachgemeinden

_ Großholbach - Heilberscheid _

Überwachung der Feuerungsanlage für Gas und flüssige Brennstoffe

Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes vom 28. September 1974 (BGBL) sind Eigentümer und Betreiber von Ölfeuerungsanlagen ver­pflichtet, durch eine Messung des zuständigen Bezirksschorn­steinfegermeisters feststellen zu lassen, ob die Abgabe den nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes zulässigen Werten ent­sprechend. Bezirksschornsteinfegermeister Groß wird ab Mai 1993 mit den Messungen beginnen.

Da die Messungen und evtl. Nachmessungen gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reinigen und ggf. für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen.

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:

Samstag, 8. Mai 1993:

AH Heilberscheid - AH Horbach um 16.30 Uhr Sonntag, 9. Mai 1993:

Horbach/Winden II - Dreikirchen II um 13.00 Uhr in Winden Horbach/Winden I - Staudt I um 15.00 Uhr in Winden

JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach Freitag, 7. Mai 1993:

Selters - FII um 17.30 Uhr

Samstag, 8. Mai 1993:

Weidenhahn - Dil um 14.00 Uhr Haiderbach - D 7 um 14.00 Uhr Herschbach - Eil um 15.00 Uhr

__ Hübingen _

Kath. Bildungswerk Westerwald Thema: Lob des Alters

Wie Menschen mit Alter und Alten um­gehen. Eine »Reise« rund um den Glo­bus durch Kulturen und Epochen und Zeit - Bedenkenswertes und Nachden­kenswertes

Tfermin:

Ort:

Leitung:

Donnerstag, 13. Mai 1993,16.00 Uhr Hübingen, Familienferiendorf

Dr. Jürgen Bohl, Neuropathologe an der Universität Mainz

* Nähere Auskünfte: Kath. Bildungswerk Westerwald, Auf dem Kalk 11, 5430 Montabaur, IfeL 02602/680230.

_ Girod _

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 20. April 1993

Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1993 bis 1997 beschlossen

Für den Planungszeitraum 1993 bis 1997 sind folgende Maß­nahmen vorgesehen:

a) Ausbau des Kapellenweges

b) Ausbau der Straße »Vor den Gärten«

c) Erschließung des Baugebietes »Auf der Nörr«

d) Erschließung der Straße »Am Händelgraben«

Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemarkungsbereich »Hinterste Schlehwiese« beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß im Bereich des Gemarkungs­teils »Hinterste Schlehwiese« einen Bebauungsplan aufzustel­len. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung »Hinterste Schlehwiese«.

Die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - erhielt den Auf­trag, die Planungsarbeiten zur Erstellung des Bebauungspla­nes durchzuführen. Mit der Erstellung des Landschaftsplanes und des landespflegerischen Planungsbeitrages wurde ein Landschaftsarchitekturbüro beauftragt.

Änderung der Richtlinien der Jugendfahrten beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß die Richtlinien über die Gewäh­rung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten dergestalt zu ändern, daß

a) bei Fahrten der Werkstatt für Behinderte von einer Alters­begrenzung abgesehen wird.

b) Fahrten von Schulklassen bereits bei einer Fahrtdauer von drei Thgen bezuschußt werden.