Montabaur
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Nr. 18/93
Für die Busbestellung und die Reservierung zum Mittagessen in einem dortigen Lokal bitte anmelden bis Dienstag, 11. Mai, bei Adelheid Lehmler, Tbl. 7220.
Busabfahrtszeiten:
Untershausen: Haltestelle. 5.50 Uhr
Horbach: Haltestelle. 6.00 Uhr
Gackenbach: Kirche. 6.05 Uhr
Hübingen: Kapelle. 6.10 Uhr
Dies: Haltestelle. 6.15 Uhr
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Denn AST bringt Sie sicher und bequem nach Gackenbach und zurück.
Tel. 06485 - 300
_ Horbach _ •
MGV »Cacilia« Horbach
Die nächste Chorprobe ist am Samstag, 8. Mai 1993,17.00 Uhr. Anschließend singen wir um 18.30 UÜ in der Brüderkirche in Montabaur (dunkler Anzug und schwarze Fliege).
TV HUbingen
Die Wettkampfsaison beginnt!
Nachdem in den letzten Wochen schon eifrig trainiert wurde, wird es für unsere 4 Mannschaften an diesem Wochenende ernst. Die ersten Spiele stehen auf dem Programm und die Spieler und Spielerinnen haben sich sicher einiges vorgenommen.
Die Spielpaarungen im einzelnen:
Jugend männlich I:
Spiel in Freiendiez, Samstag, 8. Mai, 15.00 Uhr.
Jugend männlich II:
Spiel in Hübingen gegen Wirges, Samstag, 8. Mai, 15.00 Uhr Damen:
Spiel in Kaub, Sonntag, 9. Mai, 9.00 Uhr.
Herren:
Spiel in Hübingen gegen Simmern, Sonntag, 9. Mai, 9.00 Uhr. Zuschauer sind zu allen Begegnungen herzlich eingeladen.
TM Hübingen
Spiel gegen Heilberscheid am Samstag, 8. Mai, um 15.00 Uhr. TVeff ist um 14.00 Uhr, an der Gaststätte Panorama.
“Eisbachgemeinden”
_ Großholbach - Heilberscheid _
Überwachung der Feuerungsanlage für Gas und flüssige Brennstoffe
Gemäß der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes vom 28. September 1974 (BGBL) sind Eigentümer und Betreiber von Ölfeuerungsanlagen verpflichtet, durch eine Messung des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters feststellen zu lassen, ob die Abgabe den nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes zulässigen Werten entsprechend. Bezirksschornsteinfegermeister Groß wird ab Mai 1993 mit den Messungen beginnen.
Da die Messungen und evtl. Nachmessungen gebührenpflichtig sind, wird empfohlen, die Feuerstätten vorher zu reinigen und ggf. für eine einwandfreie Brennereinstellung zu sorgen.
Spvgg. Horbach
Folgende Spiele unserer Mannschaften finden am Wochenende statt:
Samstag, 8. Mai 1993:
AH Heilberscheid - AH Horbach um 16.30 Uhr Sonntag, 9. Mai 1993:
Horbach/Winden II - Dreikirchen II um 13.00 Uhr in Winden Horbach/Winden I - Staudt I um 15.00 Uhr in Winden
JSG Elbert/Welschneudorf/Horbach Freitag, 7. Mai 1993:
Selters - FII um 17.30 Uhr
Samstag, 8. Mai 1993:
Weidenhahn - Dil um 14.00 Uhr Haiderbach - D 7 um 14.00 Uhr Herschbach - Eil um 15.00 Uhr
__ Hübingen _
Kath. Bildungswerk Westerwald Thema: Lob des Alters
Wie Menschen mit Alter und Alten umgehen. Eine »Reise« rund um den Globus durch Kulturen und Epochen und Zeit - Bedenkenswertes und Nachdenkenswertes
Tfermin:
Ort:
Leitung:
Donnerstag, 13. Mai 1993,16.00 Uhr Hübingen, Familienferiendorf
Dr. Jürgen Bohl, Neuropathologe an der Universität Mainz
* Nähere Auskünfte: Kath. Bildungswerk Westerwald, Auf dem Kalk 11, 5430 Montabaur, IfeL 02602/680230.
_ Girod _
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 20. April 1993
Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1993 bis 1997 beschlossen
Für den Planungszeitraum 1993 bis 1997 sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
a) Ausbau des Kapellenweges
b) Ausbau der Straße »Vor den Gärten«
c) Erschließung des Baugebietes »Auf der Nörr«
d) Erschließung der Straße »Am Händelgraben«
Aufstellung eines Bebauungsplanes im Gemarkungsbereich »Hinterste Schlehwiese« beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß im Bereich des Gemarkungsteils »Hinterste Schlehwiese« einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung »Hinterste Schlehwiese«.
Die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - erhielt den Auftrag, die Planungsarbeiten zur Erstellung des Bebauungsplanes durchzuführen. Mit der Erstellung des Landschaftsplanes und des landespflegerischen Planungsbeitrages wurde ein Landschaftsarchitekturbüro beauftragt.
Änderung der Richtlinien der Jugendfahrten beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten dergestalt zu ändern, daß
a) bei Fahrten der Werkstatt für Behinderte von einer Altersbegrenzung abgesehen wird.
b) Fahrten von Schulklassen bereits bei einer Fahrtdauer von drei Thgen bezuschußt werden.

