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Montabaur

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GELBACHHOHEN

Westerwald-Verein Daubach

Der Westerwald-Verein Daubach fährt am 25.4.93 mit eigenen Pkws zu einer interessanten Besichtigung des Besucherberg­werkes »Grube Fortuna« bei Solms-Oberbiel mit anschließen­der Kurzwanderung von 3,5 km zum Kloster Altenberg (leichte Wanderstrecke). Lampen und Helme werden gestellt. Es ist rat­sam, gutes Schuhwerk und für die 150 m-Sohle evtl, eigene Ta­schenlampen mitzunehmen. Am Ende der Wanderung besteht die Möglichkeit der Einkehr im gutbürgerlichen renovierten »Forsthaus Altenberg«.

Die Tfeilnehmerzahl ist wegen der Grubeneinfahrt auf 20 be­grenzt. Wir bitten daher um vorherige Anmeldung bei Eberhard Gaebler, Welschneudorfer Weg 10, 5431 Daubach, Tfel. 02602/5541.

Wir treffen uns zur gemeinsamen Abfahrt am Sonntag, 25. April 1993, um 13.00 Uhr an der Tfelefonzelle in Daubach-Ortsmitte, Einfahrt »Grube Fortuna« um 14.00 Uhr.

Mutter-Kind-Spielkreis

Ab sofort verlängern wir unsere Spielzeit. Wir treffen uns wie immer jeden Montag im Pfarrhaus in Stahlhofen. Von nun an wollen wir von 9.45 bis 11.5 Uhr spielen, singen, basteln.

_ Holler _

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1993 vom 13.04.1993 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 06.04.1993 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

1.044.000,-DM

in der Ausgabe auf im VERMÖGENSHAUSHALT

1.044.000,- DM

in der Einnahme auf

717.000,- DM

in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

717.000,- DM

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der

7.000,-DM

Verpflichtungsermächtigungen auf

991.000,-DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 50,00 DM

für den zweiten Hund 100,00 DM

für jeden weiteren Hund 150,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. SL 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hol­ler für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen in Höhe von 150.000 DM.

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von 7.000 DM.

5430 Montabaur, 06.04.1993

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt 1 Az. 029/901-10 i.A. gez. Meckel

Nr. 16/93

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.4.1993 bis 5.5.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fi­nanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr so­wie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich.aus.

Holler, 13.4.1993

Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.) Molsberger

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. dieEinberufungund die Tagesordnung vonSitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Holler oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBL S. 104).

Öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Holler Margarethe Flosdorf hat ihr Mandat als Mitglied des Ortsge­meinderates Holler niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes für die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hier­mit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl

Bruno Friedrich, Moselstraße 6,5431 Holler in den Ortsgemeinderat berufen.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunal­wahlordnung öffentlich bekanntgemacht.

5431 Holler, 20. April 1993 Molsberger

als Gemeindewahlleiter

Holler/U ntershausen

Kath. Pfarramt St. Margaretha, 5431 Holler, Tbl. 02602/3495. Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11 -13 Uhr Freitag 17-19 Uhr.

Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.30 bis 13.00 Uhr.

Mutter-Kind-Kreis

Der Mutter-Kind-Kreis trifft sich am Dienstag, 27.4.93,15.00 Uhr im Pfarrheim.

Firmunterricht:

Firmgruppe I: Mittwoch, 28.4.93,17.00 Uhr Firmgruppe II: Mittwoch, 28.4.93, Uhrzeit wird noch abgespro­chen.

Wortgottesdienst für Kinder:

Zum nächsten Wortgottesdienst sind die Kinder am Sonntag, 02. Mai 1993,10.30 Uhr ins Pfarrheim eingeladen, (bitte geän­derte Zeit beachten)

Verkauf von Dritte-Welt-Artikeln

Am Sonntag, 2. Mai 1993, findet nach dem 10.30 Uhr-Gottes­dienst wieder ein Verkauf von Dritte-Welt-Artikeln statt.

Frauengemeinschaft Holler-Untershausen Am 12. Mai 1993 starten wir zu unserer diesjährigen Wallfahrt nach Speyer, Burgalben/Fischbach und Winningen/Mosel.

Zu dieser Fahrt sind auch alle Frauen des Pfarreienverbandes herzlich eingeladen.

Nach Abfahrt in Holler ist unser erstes Ziel Speyer. Dort werden wir gegen 9.45 Uhr sein. Nach einer heiligen Messe im Dom, En­de ca. 11.00 Uhr, ist Gelegenheit zum Essen, Stadtbummel etc. Gegen 14.00 Uhr geht es weiter nach Burgalben/Fischbach. Hier gibt es Kaffee und Kuchen. D anach halten wir eine Andacht. Ge­gen 18.00 Uhr steuern wir unser letztes Ziel, Winningen/Mosel an, Ankunft ca. 20.00 Uhr. In einem gemütlichen Lokal an der Mosel findet der Abschluß statt. Die Heimfahrt wird so angetre­ten, daß alle gegen 24.00 Uhr zu Hause sind. 1 Der Fahrpreis beträgt ca. 20.00 Uhr.

Abfahrtzeiten:

Gackenbach 6.30 Uhr, Horbach 6.40 Uhr, Daubach 6.45 Uhr, Stahlhofen 6.50 Uhr, Untershausen 6.55 Uhr, Holler 7.00 Uhr.