Montabaur
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“GELBACHHOHEN”
Westerwald-Verein Daubach
Der Westerwald-Verein Daubach fährt am 25.4.93 mit eigenen Pkws zu einer interessanten Besichtigung des Besucherbergwerkes »Grube Fortuna« bei Solms-Oberbiel mit anschließender Kurzwanderung von 3,5 km zum Kloster Altenberg (leichte Wanderstrecke). Lampen und Helme werden gestellt. Es ist ratsam, gutes Schuhwerk und für die 150 m-Sohle evtl, eigene Taschenlampen mitzunehmen. Am Ende der Wanderung besteht die Möglichkeit der Einkehr im gutbürgerlichen renovierten »Forsthaus Altenberg«.
Die Tfeilnehmerzahl ist wegen der Grubeneinfahrt auf 20 begrenzt. Wir bitten daher um vorherige Anmeldung bei Eberhard Gaebler, Welschneudorfer Weg 10, 5431 Daubach, Tfel. 02602/5541.
Wir treffen uns zur gemeinsamen Abfahrt am Sonntag, 25. April 1993, um 13.00 Uhr an der Tfelefonzelle in Daubach-Ortsmitte, Einfahrt »Grube Fortuna« um 14.00 Uhr.
Mutter-Kind-Spielkreis
Ab sofort verlängern wir unsere Spielzeit. Wir treffen uns wie immer jeden Montag im Pfarrhaus in Stahlhofen. Von nun an wollen wir von 9.45 bis 11.5 Uhr spielen, singen, basteln.
_ Holler _
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1993 vom 13.04.1993 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 06.04.1993 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
1.044.000,-DM
in der Ausgabe auf im VERMÖGENSHAUSHALT
1.044.000,- DM
in der Einnahme auf
717.000,- DM
in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
717.000,- DM
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der
7.000,-DM
Verpflichtungsermächtigungen auf
991.000,-DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.
Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 50,00 DM
für den zweiten Hund 100,00 DM
für jeden weiteren Hund 150,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. SL 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 150.000 DM.
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von 7.000 DM.
5430 Montabaur, 06.04.1993
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt 1 Az. 029/901-10 i.A. gez. Meckel
Nr. 16/93
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.4.1993 bis 5.5.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich.aus.
Holler, 13.4.1993
Ortsgemeindeverwaltung Holler (S.) Molsberger
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. dieEinberufungund die Tagesordnung vonSitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Holler oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBL S. 104).
Öffentliche Bekanntmachung
Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Holler Margarethe Flosdorf hat ihr Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates Holler niedergelegt. Gemäß § 45 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes für die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl
Bruno Friedrich, Moselstraße 6,5431 Holler in den Ortsgemeinderat berufen.
Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung öffentlich bekanntgemacht.
5431 Holler, 20. April 1993 Molsberger
als Gemeindewahlleiter
Holler/U ntershausen
Kath. Pfarramt St. Margaretha, 5431 Holler, Tbl. 02602/3495. Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch 11 -13 Uhr Freitag 17-19 Uhr.
Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 9.30 bis 13.00 Uhr.
Mutter-Kind-Kreis
Der Mutter-Kind-Kreis trifft sich am Dienstag, 27.4.93,15.00 Uhr im Pfarrheim.
Firmunterricht:
Firmgruppe I: Mittwoch, 28.4.93,17.00 Uhr Firmgruppe II: Mittwoch, 28.4.93, Uhrzeit wird noch abgesprochen.
Wortgottesdienst für Kinder:
Zum nächsten Wortgottesdienst sind die Kinder am Sonntag, 02. Mai 1993,10.30 Uhr ins Pfarrheim eingeladen, (bitte geänderte Zeit beachten)
Verkauf von Dritte-Welt-Artikeln
Am Sonntag, 2. Mai 1993, findet nach dem 10.30 Uhr-Gottesdienst wieder ein Verkauf von Dritte-Welt-Artikeln statt.
Frauengemeinschaft Holler-Untershausen Am 12. Mai 1993 starten wir zu unserer diesjährigen Wallfahrt nach Speyer, Burgalben/Fischbach und Winningen/Mosel.
Zu dieser Fahrt sind auch alle Frauen des Pfarreienverbandes herzlich eingeladen.
Nach Abfahrt in Holler ist unser erstes Ziel Speyer. Dort werden wir gegen 9.45 Uhr sein. Nach einer heiligen Messe im Dom, Ende ca. 11.00 Uhr, ist Gelegenheit zum Essen, Stadtbummel etc. Gegen 14.00 Uhr geht es weiter nach Burgalben/Fischbach. Hier gibt es Kaffee und Kuchen. D anach halten wir eine Andacht. Gegen 18.00 Uhr steuern wir unser letztes Ziel, Winningen/Mosel an, Ankunft ca. 20.00 Uhr. In einem gemütlichen Lokal an der Mosel findet der Abschluß statt. Die Heimfahrt wird so angetreten, daß alle gegen 24.00 Uhr zu Hause sind. 1 Der Fahrpreis beträgt ca. 20.00 Uhr.
Abfahrtzeiten:
Gackenbach 6.30 Uhr, Horbach 6.40 Uhr, Daubach 6.45 Uhr, Stahlhofen 6.50 Uhr, Untershausen 6.55 Uhr, Holler 7.00 Uhr.

