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Montabaur

Nr. 16/93

GH

Fortsetzung der Mitteilungen von

_ Kadenbach __

Räumung von Reihengrabstätten auf dem Friedhof Kadenbach

Für nachfolgend aufgeführte Reihengrabstätten ist die Ruhe­frist abgelaufen:

Block II, Reihe A:

Gr. Nr. 1 Josef Knopp (gest. 1963)

Gr. Nr. 2 Christian Best (gest. 1963)

Gr. Nr. 3 Severius Fries (gest. 1963)

Block III, Reihe A:

Gr. Nr. 6 Maria Groß (gest. 1961)

Gr. Nr. 7 Margarethe Fuchs (gest. 1962)

Gr. Nr. 8 Anna Philippi (gest. 1962)

Die Angehörigen oder Unterhaltungsverpflichteten der ag. Rei­hengrabstätten sind berechtigt, bis zum 31. Mai 1993 Grab schmuck, Grabeinfassungen und Grabsteine selbst zu entfer­nen. Soweit dies nicht geschieht, gehen die Gegenstände ent­schädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Kadenbach über. Die Ortsgemeinde wird dann selbst den Zeitpunkt der Räu­mung festsetzen und die Einebnung durchführen.

Friedhofsverwaltung

Spfrd. Germania Kadenbach 1910 e.V.

- Abt. Fußball -

Am Sonntag, dem 25.4.93 erwarten wir die HiS Koblenz II zu ei­nem Punktspiel auf dem Sportplatz in Kadenbach. Anpfiff ist um 15.00 Uhr.

AH Kadenbach

Am Samstag, dem 24. April 1993 bestreiten wir unser nächstes Spiel gegen die »AH« von Arzheim Spielort: Kadenbach. Spiel­beginn: 16.30 Uhr. TVeffpunkt: 16.00 Uhr.

_ Neuhäusel _

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1993 vom 13.04.1993 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh­migung durch die Kreis Verwaltung Montab aur als Aufsichtsbe­hörde vom 07.04.1993 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 50,00 DM

für den zweiten Hund 100,00 DM

für jeden weiteren Hund 150,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu

1.858.000,-DM 1.858.000,- DM

2.902.000,- DM 2.902.000,- DM

751.000,-DM 1.506.000,- DM

folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neu­häusel für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 751.000 DM.

5430 Montabaur, 07.04.1993

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 LA. gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.4.1993 bis 5.5.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Fi­nanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr so­wie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Neuhäusel, 13.4.1993

Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.) Hümmerich

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tütsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBL S. 104).

Einebnung von Grabstätten auf dem Friedhof in Neuhäusel

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. März 1993 be­schlossen, daß die freie Fläche des Feldes VIII, auf dem Friedhof Neuhäusel, in ein Grabfeld für Wahlgrabstätten ausgebaut und im Zuge dieser Baumaßnahme die in Feld VIII, Reihe B liegen­den Wahlgrabstätten Nr. 18 bis 24, deren Nutzungszeit bzw. Ru­hefrist abgelaufen ist, geräumt und eingeebnet werden. Folgen­de Grabstätten sind hiervon betroffen:

Doppelwahlgrabstätte

Elisabeth Reichert geb. 1862 gest. 1946

Peter Reichert geb. 1859 gest. 1936

Dreierwahlgrabstätte

Sophia Sabel geb. 1879 gest. 1954

Ernestine Sabel geb. 1913 gest. 1935

Alois Sabel geb. 1875 gest. 1944

Doppelwahlgrabstätte

Maria Fries geb. 1866 gest. 1958

Jakob Fries geb. 1861 gest. 1923.

Die Angehörigen sind berechtigt, bis zum 31. Mai 1993 Grabschmuck, Grabeinfassungen und Grabsteine selbst zu ent- fernea Soweit dies nicht geschieht, gehen die Gegenstände ent­schädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde Neuhäusel über. Die Ortsgemeinde wird dann die Räumung selbst durch­führen.

Friedhofsverwaltung

Trimm-TVab-Veranstaltung ins Grüne am 24.4.1993,15.00 Uhr ab Parkplatz Grillhütte Neuhäuel (Ort­sausgang Neuhäusel, Richtung Simmern).

Ausrichter: TV Jahn, Eitelborn.

Sportgemeinschaft Neuhäusel Wohin am 1. Mai ?

Natürlich zur traditionellen SG-Mai-Wanderung.

Start: 9.30 Uhr am Feuerwehrhaus für alle wanderlustigen Freunde der SG. Es geht rund um Neuhäusel, durch die grüne Natur und dauert ca 2 Stunden.

Ziel ? Dorfplatz am Edeka-Markt.

Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt. Erbseneintopf, Brat­wurst, Pommes, Bier, Limo, Colau.v.m. Nachmittags Kaffee und Kuchen. Regen ist kein Problem, es steht ein Zelt zur Verfügung.

_ Simmern _

TÜV kommt nach Simmern

Am Mittwoch, 28. April 1993 kommt der TÜV nach Simmern und prüft landwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Fahrzeughalter