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Montabaur

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Nr. 15/93

Kirmesgesellschaft Heilberscheid 1990 .Am 06. Juni 1993 ist es soweit, so wie wir es in unserem Schrei­ben versprochen haben.

All jenen, die zum Gelingen unseres 100jährigen Kirchweihfe­stes im August 1990 beigetragen haben, fahren am 06. Juni 1993 zur Livesendung des ZDF (ZDF-Fernsehgarten) nach Mainz. Den genauen Programmablauf werden wir rechtzeitig mitteilen, sobald er uns von der ZDF-Redaktion vorliegt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir, die Anmeldung, die jedem einzelnen in den nächsten Tagen zugeht, bis zum 20. Mai 1993 bei Alexander Noll oder Dietmar Thome abzugeben.

_ Nentershausen _

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen fin­det am

Dienstag, dem 20. April 1993, um 19.00 Uhr in der Tirnhalle statt.

Tagesordnung:

- Öffentliche Sitzung -

1. Vergabe von Planungsaufträgen für Gestaltungs-Ausbau­planung KoblenzerVEppenroder-ZHeilberscheideWNieder- erbacher Straße sowie Auftragsvergabe für die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Ortsmitte«

2. Vorstellung des Gestaltungs Ausbauplanes für Koblenzer- /Niedererbacher-/Eppenroder-/Heilberscheider Straße durch die Planverfasserin, Frau Redlin

3. Vollzug des Bebauungsplanes »Ortsmitte« - Kostenbeteili­gung der Ortsgemeinde an den nicht durch Zuweisungen abgedeckten Kosten der Straßenbaumaßnahmen der klas­sifizierten Straßen

4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Orts­mitte«

5. Zustimmung zu einem notariellen Kaufvertrag

6. Auftragsvergabe für Abbrucharbeiten von Doppelscheu­ne und Garagen innerhalb des Plangebietes »Ortsmitte«

7. Sicherung eines Vorkaufsrechtes für ein Flurstück inner­halb des Plangebietes »Ortsmitte«

8. Auftragsvergabe für die Bepflanzung im Bereich L 318/Wiesen-/Nordstraße

9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Wie­senmorgen«

10. Änderung des Bebauungsplanes »In den Wolfen - Am ho­hen Rain«

11. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens für einen Tfeilbereich des Baugebietes »Wiesenmorgen« (2. Tfeil)

12. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung des Baulandumlegungsverfahrens über einen Teilbereich des Baugebietes »In den Wolfen - Am hohen Rain«

13. Änderung des Bebauungsplanes »Im Strichen u.a.« für das Flurstück Nr. 6/3 (Flur 13)

14. Bauvoranfragen und Bauanträge

15. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Kir­mes in der alten Türnhalle

16. BeratungundBeschlußfassungüber die Installation eines Tfelefonanschldusses in der Freiherr-vom-Stein-Halle

17. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von neuen Gardinen in der alten Halle

18. Auftragsvergaben für die Aufstellung von straßengestal- tungsplänen in den Baugebieten

a) Wiesenmorgen

b) Wolfen - Am hohen Rain

19. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

Nentershausen, 13.04.1993 Perne, Ortsbürgermeister

Gelbe Wertstoffsäcke zur Sammlung von Verkaufsverpackungen

Wie der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung erst jetzt bekannt geworden ist, sind im Bereich der Ortsgemeinde Nentershausen herstellerbedingt versehentlich auch gelbe Wertstoffsäcke mit einem Firmen- sowie Inhaltsaufdruck verteilt worden, die nicht für den Westerwaldkreis bestimmt waren.

Entgegen dem Aufdruck auf diesen Säcken können in die gelben Wertstoffsäcke des Westerwaldkreises sämtliche Verkaufsver­packungen aus Metallen (Konserven, Getränkedosen, Ver­schlüsse usw.), neben den Verkaufsverpackungen aus Kunst­stoffen und Verbundmaterialien gesammelt werdea

Die fraglichen Säcke mit dem falschen Aufdruck sind offenkun­dig allerdings nur in Einzelfällen aufgetaucht.

Es wird jedoch vorsorglich darauf hingewiesen, daß jeweils der Aufdruck auf dem Sack Gültigkeit hat, in dem im unteren Feld die Firmenbezeichnung »Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung« angebracht ist. Ungeachtet der fehlerhaften Hinweise auf dem Sack können die entsprechenden gelben Säcke jedoch ebenso wie die üblicherweise zur Verfügung gestellten des Westerwald­kreises benutzt werden.

TTC Nentershausen

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des TTC Nenters­hausen findet am 23.04.1993, um 20.00 Uhr im Gasthaus Ohly statt.

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Be­richt des 1. Vorsitzenden, der Mannschaftsführer, des Kassie­rers, der Kassenprüfer, 3. Entlastung des Vorstandes, 4. Nach- wahlenzum Vorstand, 5. Fes tsetzungder Mitgliedsbeiträge und der außerordentlichen Beiträge, 6. Verschiedenes.

_ Niedererbach _

Öffentliche Bekanntmachung

Bürgerversammlung

Die gemäß §§ 16 uind 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) (B S 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Niedererbach am

Dienstag, 20. April 1993, um 20.00 Uhr in der Dorfgemeinschaftshalle statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger.

Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tfeilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Niedererbach/Montabaur, 13.04.1993

Ortsgemeinde Niedererbach Verbandsgemeinde Montabaur Zey, Ortsbürgermeister Reusch, I. Beigeordneter

theaterfreunde niedererbach

»Lauf doch nicht immer weg«. Zu der Farce von Philip King la­den die »theaterfreunde niedererbach« am Freitag, dem 23. und Samstag, dem 24. April, jeweils um 20.00 Uhr in die Dorfgemein­schaf tshalle Niedererbach ein.

Kartenvorverkauf bei der Bäckerei Schäfer, Niedererbach, Tfel. 06485/355. Eintritt 10,00 DM.

_ Nomborn _

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Südstraße« der Ortsge­meinde Nombom;

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches

Der Ortsgemeinderat vom Nomborn hat in seiner Sitzung am 02.07.1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Südstra­ße« aufzustellen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes (einschließlich Tfextfestset- zungen, landespflegerischem Planungsbeitrag und Begrün­dung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

26.04. bis 26.05.1993 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister wäh­rend der ortsüblichen Dienststundenzur Einsichtnahme öffent­lich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der ortsge­meinde Nomborn schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.