Einzelbild herunterladen

Montabaur

DO

Nr. 15/93

Der Tfext zu dieser Skizze befindet sich auf Seite 7

' LEBENDE

pm GEavmSßBesiCH-

. MO QORFEEBlETE

JE 2 GESCHOSSE ERLAUBT-

0,V- QRUNOFLfiCHEHZAHL,

0,B GESCHOSSFLA'äjEtlZAHL

e OEF&IEMßltoEISE'-

A NUR EINZELHÄUSER. ZULÄSSIG

SD SATTELDACH- ^

\ wo miMwat 1 . -1

- übersaubare

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A) 220 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 320 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerimlh des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 50,00 DM

für den zweiten Hund 75,00 DM

für jeden weiteren Hund 100,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgendenIbilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitel­born für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 593.000 DM.

5430 Montabaur, 01.04.1993

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19.4.1993 bis 28.4.1993 beider VerbandsgemeindeverwaltungMontabaur, Fi­nanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr so­wie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Eitelborn, 6.4.1993

Ortsgemeindeverwaltung Eitelbom (S.) Hümmerich

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbür­germeister von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVBl. S. 104).

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelbom für das Jahr 1993 vom 06.04.1993 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBl. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 01.04.1993 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

im VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

2.381.000,- DM 2.381.000,- DM

3.066.000,- DM 3.066.000,-DM

0,-DM 593.000,- DM

Verkehrsverein e.V. Eitelbom

Am 24. April 1993 starten wir zu unserem ersten Waldarbeits­einsatz. Wir treffen uns um 09.00 Uhr am Springbrunnenplatz auf der Wilhelmshöhe. Für Essen und Trinken ist gesorgt. An­meldungen bis 22. April 1993 beim 1. und 2. Vorsitzenden erbe­ten.

Tennisclub 1980 Eitelbom e.V.

Die Tennisplätze werden am Freitag, 16.4. und Samstag, 17.4.1993 für die kommende Saison hergerichtet. Zur Koordinie­rung der Arbeitseinsätze wollen sich interessierte Mitglieder - die ihre Pflichtarbeitsstunden ableisten möchten - gebeten, sich mit dem 1. Vors. Winand Weisbrod, Tbl. 316 oder dem 2. Vors. Gerhard Schloßmacher, Tbl 8630 in Verbindung zu setzen.

Jahrgang 1963

Am Freitag, dem 16. April 1993 treffen sich alle Mitglieder des Jahrgangs 1963, um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Nassauer Hof«: Es geht um unseren diesjährigen Ausflug.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Tblefon 02624/106-0. Tfelefax 02624/6170.

; Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.

Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung.

Im Einzelversand durch den Verlag DM 1,00 + Versandkosten. RüprFRVPiTTTWfi Wochenblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Geschäfts­bedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist