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Montabaur

_ Ruppach-Goldhausen _

Öffentliche Bekanntmachung Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Volker Hübinger hat sein Mandat als Mitglied des Ortsgemein­derates Ruppach-Goldhausen niedergelegt.

Gemäß § 45 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht beru­fene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl Rudolf Heibel

Dammstraße 12, 5431 Ruppach-Goldhausen, in den Ortsge­meinderat berufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Abs.3 KWO öffentlich bekanntgemacht.

5431 Ruppach-Goldhausen, 5. April 1993 Ferdinand

Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

Gesangverein Cäcilia Ruppach-Goldhausen Der Chor Mirche Atsev Wird in der Zeit vom 19. bis 24.5.1993 mit ca. 50 Personen zu Gast in Ruppach-Goldhausen sein. Leider sind noch nicht genügend Quartiere für die Unterbringung die­ses Chores gemeldet worden. Die gesamte Dorfbevölkerung ist deshalb aufgerufen, zu prüfen, ob sich nicht die Möglichkeit zur Unterbringung von ein oder mehreren Personen bietet. Es wäre ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Völkerverständi­gung. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich dazu ent­schließen könnten, in der oben angegebenen Zeit junge Leute im Alter von 25 bis 35 Jahren aufzunehmen und damit gerade ei­nem Chor aus dem ehemaligen Jugoslawien ein paar friedliche und frohe Thge zu bieten. Interessenten mögen sich bitte umge­hend bei Raimund Schäfer, Tbl. 8602 oder Klaus Wirth, Tel. 7550 melden.

VdK Ruppach-Goldhausen Fahrt nach Würzburg am 8. Mai 1993 Wir haben im Bus noch einige Plätze frei. Auch Nichtmitglieder können an der Fahrt teilnehmen. Wir bitten um Anmeldung bei Ibni Herzmann.

AUGST

Eitelborn

Aus der Arbeit des Rates

Haushalt für 1993 verabschiedet

Mit der Stimmenmehrheit im Rat - 5 Ratsmitglieder der SPD- Fraktion haben dem Gesamthaushalt wegen des Ansatzes des Sportlerheimes ihre Zustimmung verweigert - hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 24. März 1993 verabschiedet. Ausführliche Beratungen im Ausschuß wie in den einzelnen Fraktionen waren dem Beschluß vorausgegangen, so daß größe­re Diskussionen in der Sitzung nicht mehr notwendig waren. Der Haushalt der Gemeinde für 1993 stellt sich demzufolge wie folgt dar:

Rückblick 1992

In 1992 zeigte sich die Haushaltswirtschaft besser, als dies zu Beginn des Jahres 1992 erwartet werden konnte Dies zeigt sich insbesondere durch Rücklagen von 235.000,00 DM. Ursächlich hierfür waren nicht zuletzt Investitionsverlagerungen (Kinder­gartenbau, Straßenbaumaßnahmen) nach 1993 und später. Die Gesamtverschuldung beträgt zum 31. Dezember 1992 = 2.014.639,37 DM. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von761,96DM. Damitliegt sie um 237,94 DM überdem Landes­durchschnitt v. 524,00 DM.

Haushalt 1993

Der Haushalt für 1993 hat ein Gesamtvolumen von 5.447.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den Verwaltungshaus­halt 2.381.000,00 DM und auf den Vermögenshaushalt 3.066.000,00 DM, jeweils in Einnahmen und Ausgaben ausge­glichen.

Da für die kommenden Jahre weitere Verpflichtungen anstehen, sind Verpflichtungsermächtigungen von 593.000,00 DM festzu­setzen. Diese Verpflichtungen, die 1994 kassenwirksam werden, sind vorrangig zu finanzieren, d. h., daß andere Maßnahmen, die 1994 anstehen, einer strengen Überprüfung bedürfen, bevor über deren Verwirklichung entschieden wird.

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Nr. 14/93

Kredite zur Finanzierung der Investitionen werden nicht benö­tigt. Eine Änderung in den Steuersätzen ist nicht eingetreten, sie lauten nach wie vor:

Grundsteuer A = 220 v. H., Grundsteuer B = 240 v. H., Gewer­besteuer = 320 v. H., Hundesteuer = 50,00, 75,00 und 100,00 DM.

Zum Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 2.208.000,00 DM um 173.000,00 DM auf 2.381,00 DM.

Dieser Anstieg basiert auf Einnahmesteigerungen im Forst­haushalt sowie durch Mehreinnahmen bei den Steuern. Danach zeigt die Einnahmeentwicklung folgendes Bild:

1992/DM 1993/DM

Grundsteuer A

12.200

Grundsteuer B

184.000

199.000

+

15.000

Gewerbesteuer

120.000

120.000

-

Einkommens teueren teil

1.525.000

1.662.000

+

137.000

Hundesteuer

5.000

4.500

./.

500

Sonst, steuerähnl.

Einnahmen

14.446

15.750

+

1.304

SchlUsselzuweisungen

115.000

105.000

./.

10.000

Umlageerstattung vom Land

200

0

./.

200

Zinseinnahmen

200

500

+

300

1.976.046

2.118.950

+

142.904

Bedingt durch Wertfortschreibung und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert.

Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorj ahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Jahr 1993. Außerdem schlagen teilweise negative Auswir­kungen des Steueränderungsgesetzes (Anhebung des Freibe­trages beim Gewerbeertrag) zu Buch.

Positiv hingegen ist die Entwicklung beim Einkommensteuer­anteil zu werten, sie ist für die Ortsgemeinde die bedeutendste und konstanteste Einnahme auf Jahre hinaus.

Der Rückgang der Schlüsselzuweisungen ist auf die Anhebung der örtlichen Steuerkraft von bisher 1.700.412 DM auf 1.918.193 DM zurückzuführen.

Die Ansätze der laufenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres sowie die An­hebung des Mehrwertsteuersatzes.

Nachfolgend wird verdeutlicht festgehalten, wie sich die einzel­nen Ausgaben, nach Ausgabenart gegliedert, gegenüber dem Vorjahre verändern:

Personalkosten: von 183.000,00 DM auf 246.000,00 DM (höhere Löhne im Forst sowie Lohnkostensteigerungen durch den Einsatz von Aushilfskräften und lineare Lohnerhöhungen) Verwaltungs- und Betriebskosten: von 401.000,00 DM auf 471.000,00 DM

(Anstieg des Sozialhilfeanteils, Sachkosten f.d. Umlegungsver­fahren »Wässer« usw.)

Zuschüsse f. soziale Zwecke und ähnliche Einrichtungen: von 39.000,00 DM auf 42.000,00 DM

(Anstieg des Personalkostenanteils für den Kindergarten) Umlagen:

von Gewerbesteuerumlage von Kreisumlage von Verbandsgemeindeumlage von Umlage an das Land

auf 21.376,00 DM 13.125,00 DM

auf 681.200,00 DM 687.975,00 DM

auf 617.500,00 DM 687.975,00 DM

auf 12.500,00 DM 12.470,00 DM

1.232.575,00 DM 1.401.545,00 DM Die Gewerbesteuerumlage reduziert sich bei gleichbleibendem Aufkommen gegenüber dem Vorjahr infolge der Senkung des Umlagesatzes als positive Auswirkung des Steueränderungs­gesetzes.

Die Umlage an das Land »Fonds Deutsche Einheit« verändert sich nur - gerringfügig.

Zinsausgaben von 163.000,00 DM auf 150.000,00 DM (Entspannung der Zinsbelastung infolge günstigerer Zinsen und einer Sondertilgung in 1993)

Zuführung zum Vermögenshaushalt von 192.000,00 DM auf 71.000,00 DM

Die freien Mittel im Verwaltungshaushalt sind deutlich zurück­gegangen. Die Ausgabenbereiche sind gegenüber dem Vorjahr beträchtlich gestiegen. Diese Entwicklung spiegelt sich letzt­lich im Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt wider.