Montabaur
“GELBACHHÖHEN”
Kindergarten Stahlhofen
Alle Kinder, die ab August 1993 den Kindergarten in Stahlhofen besuchen sollen und das dritte Lebensj ahr vollendet haben, können in der Zeit vom 8. März 1993 bis 19. März 1993 angemeldet werden. Wir bitten die Eltern zwischen 14.00 und 15.30 Uhr in den Kindergarten zu kommen.
Um einen Gesamtüberblick zu erhalten, wäre es wichtig, wenn auch bereits die Kinder angemeldet würden, die bis zum Dezember 1993 das dritte Lebensjahr vollenden.
Einkehrtag der Frauen
Die Frauengemeinschaft Holler-Untershausen lädt alle interessierten Frauen herzlich ein. Zum Thema »Aktuelle Fragen zur Taufe« referiert Kaplan Christof Forst am 20. März 1993, um 14.00 Uhr im Pfarrheim Holler.
Anmeldungen bitte bis 18. März bei Karin Metternich, Tfelefon 17657.
Kindemachmittag
Zum nächsten Spielenachmittag sind die Kinder aus Daubach und Stahlhofen am Mittwoch, 10. März, 16.00 Uhr, ins Pfarrhaus nach Stahlhofen eingeladen.
Ferien für Senioren
Für die Senioren der Gelbachhöhen veranstaltet die Kath. Pfarr- gemeinde Holler/Untershausen eine Fahrt nach Tirol/Pitztal vom 5. bis 13. Juli 1993. Der Preis für Doppelzimmer, Dusche und WC incl. Halbpension beträgt 699,00 DM, Einzelzimmerzuschlag 100,00 DM. Im Preis sind gemeinsame Unternehmungen und Ausflugsfahrten in die österreichische Bergwelt und zu kulturellen Stätten wie Kirchen, Klöster und Burgen, enthalten.
Bei Anmeldung sind als Anzahlung 100,00 DM bei der KSK Westerwald, Konto: Kath. Kirchengemeinde Holler, Konto-Nr.
193 002 649, BLZ 570 510 01, Vermerk »Seniorenferien«, zu entrichten. Auskunft erteilt Ernst Günther, Kath. Pfarramt Holler, Tfelefon 02602/3495. Anmeldungen sind auch zu den Bürozeiten möglich.
1hg der Einkehr
In der vorösterlichen Zeit sind die Senioren der Gelbachhöhen zu einem Einkehrnachmittag auf dem Berg Schönstatt im Haus »Marienland« herzlich eingeladen. Es wird eine Wegstation der Besinnung und des Gebetes auf Ostern hin sein.
Tfermin: Donnerstag, 11. März 1993, Abfahrtszeiten: Daubach 13.30 Uhr, Stahlhofen 13.35 Uhr, Untershausen 13.40 Uhr, Holler 13.45 Uhr.
Thema: Leben und Sterben Jesu (unser Osterglaube). Kosten- beitragfür Fahrt und Kaffee: 20,00 DM (wird im Bus entrichtet). Anmeldung (Schluß): Sonntag, 7. März 1993, Anmeldung bei den bekannten Stellen. Nähere Auskunft: Kath. Pfarramt Holler, Tfelefon 02602/3495.
Holler/Untershausen
Kath. Pfarramt St. Margaretha, 5431 Holler, Tfelefon02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent: Mittwoch, 11.00 bis 13.00 Uhr, Freitag 17.00 bis 19.00 Uhr
Bürozeit: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9.30 bis 13.00 Uhr
Mutter-Kind-Kreis
Das nächste Treffen des Mutter-Kind-Kreises ist am Dienstag, 9. März 1993,15.00 Uhr im Pfärrheim Holler.
Besuch der Erstkommunionkinder in der Sonderschule für geistig Behinderte
AmDienstag, dem 9. März 1993, besuchen die Erstkommunionkinder die Sonderschule für geistig Behinderte in Wirges. Die Abfährt ist mit Privat-Pkw’s um 13.45 Uhr ab Kirchplatz. Der Unterricht beginnt um 14.15 Uhr, an dem wir in Kleingruppen teilnehmen. Anmeldungbittebis 7. März 1993 im Pfarramt Holler.
Erstkommunionunterricht
Die nächste Unterrichtsstunde ist am Mittwoch, 10. März 1993, 17.00 Uhr, im Pfarrheim.
Nr. 9/93
Firmunterricht
Der Firmunterricht findet in zwei Gruppen jeweils mittwochs statt und zwar:
Firmgruppe 1:17.00 Uhr, Pfarrheim (bei Herrn Schneider und Herrn Walter)
Firmgruppe II: 18.30 Uhr, Pfarrheim (bei Kaplan Forst)
Ausstellung zur Erstkommunion Eine Ausstellung über sinnvolle Geschenke zur Erstkommunion findet in Holler am Samstag, 13. März, nach dem Gottesdienst und am Sonntag, 14. März, 14.00 bis 16.00 Uhr, im Pfarrheim statt. Vorgestellt werden u.a. Gesang- und Gebetbücher, Rosenkränze, Gebetswürfel, Bibeln, insbesondere für Kinder, etc..
Ferien für Senioren
Für die Senioren der Gelbachhöhen veranstaltet die Kath. Pfarr- gemeinde Holler/Untershausen eine Fahrt nach Tirol/Pitztal vom 5. bis 13. Juli 1993. Der Preis für Doppelzimmer, Dusche und WC incl. Halbpension beträgt 699,00 DM, Einzelzimmerzuschlag 100,00 DM. Im Preis sind gemeinsame Unternehmungen und Ausflugsfahrten in die österreichische Bergwelt und zu kulturellen Stätten wie Kirchen, Klöster und Burgen, enthalten. Bei Anmeldung sind als Anzahlung 100,00 DM bei der KSK Westerwald, Konto: Kath. Kirchengemeinde Holler, Konto-Nr. 193 002 649, BLZ 570 510 01, Vermerk »Seniorenferien«, zu entrichten. Auskunft erteilt Ernst Günther, Kath. Pfarramt Holler, Tfelefon 02602/3495. Anmeldungen sind auch zu den Bürozeiten möglich.
Tag der Einkehr
In der vorösterlichen Zeit sind die Senioren der Gelbachhöhen zu einem Einkehrnachmittag auf dem Berg Schönstatt im Haus »Marienland« herzlich eingeladen. Es wird eine Wegstation der Besinnung und des Gebetes auf Ostern hin sein.
Tfermin: Donnerstag, 11. März 1993, Abfahrtszeiten: Daubach 13.30 Uhr, Stahlhofen 13.35 Uhr, Untershausen 13.40 Uhr, Holler 13.45 Uhr.
Thema: Leben und Sterben Jesu (unser Osterglaube). Kostenbeitrag für Fahrt und Kaffee: 20,00 DM (wirdimBus entrichtet). Anmeldung (Schluß): Sonntag, 7. März 1993, Anmeldung bei den bekannten Stellen. Nähere Auskunft: Kath. Pfarramt Holler, Tfelefon 02602/3495.
_ Daubach _
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach
für das Jahr 1993 vom 1. März 1993
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 24. Februar 1993 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 469.000,00 DM
in der Ausgabe auf . ... 469.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 360.000,00 DM
in der Ausgabe auf.. 360.000,00 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,00 DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,00 DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v. H.
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