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Montabaur

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Nr. 9/93

AHRBACHGEMEINDEN

Basar im Kindergarten Ruppach-Goldhausen

Der Kindergarten Ruppach-Goldhausen lädt am Sonntag, den 7. März 1993 zu einem Kleider- und Spielzeugbasar ein. Der Ver­kauf findet im Mariensaal (unterhalb des Kindergartens) zwi­schen 10.00 und 16.00 Uhr statt. Jeder, der am Verkauf Interesse hat, kann am Donnerstag, dem 4.3.1993 Sachen, die zum Ver­kauf angeboten werden sollen (B aby- und Kinderbekleidung bis Gr. 176 sowie Spielzeug) in der Zeit von 14.0 bis 19.00 Uhr mit Preisvorstellung im Mariensäal abgeben.

Dem Kindergarten sollen 10 % des Verkaufserlöses zur Verfü­gung gestellt werden, ein Startgeld wird nicht erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Kindergarten­personal (Ruf-Nr. 02602/8580).

Ihm- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

- Abteilung Handball - Damen, Samstag, 6. März 1993

16.00 Uhr: TbS Weibern-TbS Ahrbach. Spielort: Sporthalle Wei­bern.

Treffpunkt: Vogelsanghalle Heiligenroth um 14.15 Uhr.

Freundschaftspiel

Herren, Mittwoch, 10. März 1993

20.00 Uhr: TV Weilburg - TbS Ahrbach

Spielort: Sporthalle Weilburg

Treffpunkt: Sonnenhof Ruppach-Goldhausen, um 18.30 Uhr. ,

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_ Heiligenroth

Umlegungs ausschuß

Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluß vom 10.12.1990 Verfahrensbezeichnung: »Neuwiesenstraße - Kirchstraße« ist am 01. März 1993 unanfechtbar geworden.

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wirddieUnanfecht- barkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentü­mer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grund­stücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausge­tauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Be­standteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesene Grundstücksteile.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Thge nach der Bekanntmachung in Kraft (§41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider; spruch ist bei dem

Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15 5430 Montabaur

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist.

Montabaur, den 02. März 1993 (Siegel) Der Vorsitzende

Reichling

Zeltlager für Kinder

Die kath. Kirchengemeinde führt in den Sommerferien wieder ein Zeltlager für Kinder bei Mengerskirchen/Ww. durch und zwar in der Zeit von Freitag, 16. Juli bis Donnerstag, 22. Juli. Al- leneun-bis dreizehnjährigen Kinder (Jahrgang 1980 -1984) sind zu dieser Freizeit eingeladen. Gesamtkosten pro Tfeilnehmer 100,00 DM. Anmeldung im Pfarramt.

Alte Herren Heiligenroth

Samstag, 6. März 1993,16.00 Uhr AH Heiligenroth - AH Holler.

Musikverein Heiligenroth e.V.

Einladung zur Generalversammlung

Hiermit sind alle Mitglieder unseres Vereins zur diesjährigen Generalversammlung am

Samstag, dem 6. März 1993, um 20.15 Uhr im Gasthof Jehnen herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung, 2. Tbtenehrung, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Bericht des Schriftführers, 7. Wahl des Wahlleiters, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Verschiedenes.

_ Ruppach-Goldhausen _

Wilde Müllablagerungen nehmen zu

Die wilden Müllablagerungen im Gemeindebereich nehmen zu! Fernseher, Autobatterien, Bauschutt, Kunststoffabfälle etc. wurden in letzter Zeit wiederholt vorgefunden. Der B ereich »At­tenberg« in der Gemarkung Goldhausen (Grenzbereichzu Heili­genroth) ist dabei ebenfalls sehr stark frequentiert. Aufgrund der Örtlichkeit der Ablagerungsplätze ist davon auszugehen, daß solche Abfälle auch tagsüber dort abgeladen wurden und werden, so daß es einfach nicht möglich erscheint, daß dies nie­mand gesehen haben soll.

Ich appelliere daher nochmals an alle, entsprechende Wahrneh­mungen,mitzuteilen und, sich notfalls als Zeuge zur Verfügung Täter überführt und bestraft werden kön* neh. Die Einstellung, dies sollten gefälligst »die anderen« tun, sich aber gleichzeitig darüber zu mokieren, daß nichts ge­schieht, ist inkonsequent und führt zu keinem Ergebnis.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch von folgender Bege­benheit aus jüngster Zeit berichten, die besonders dreist ist: Im Juli vergangenen Jahres stellte der Gemeindearbeiter Mi­chael Diefenach in größerem Umfang Müllablagerungen am Rande der »Langwieser Hecke« fest, wobei ich auch eine Anzahl von Briefen des mutmaßlichen Täters befanden. Ich habe dar­aufhin die Angelegenheit bei der Kreisverwaltung Monta­baur/Umweltbehörde zur Anzeige gebracht, die eine Beseiti­gungsverfügung und einen Bußgeldbescheid erließ. Nunmehr erhielten der Gemeindearbeiter und ich eine Zeugenladung zum Amtsgericht Montabaur. Dort trafen wir den Ortsbürgermei­ster von Berod (bei Wallmerod) sowie einen Bediensteten des Forstamtes Wallmerod, die aus folgendem Grund ebenfalls als Zeugen geladen waren:

Ca 2 Wochen vor dem Fund in der Gemarkung Goldhausen war der Abfall bereits im Gemeindewald von Berod abgeladen wor­den. Nach der dortigen Feststellung wurde er offensichtlich an­schließend vom Beschuldigten zur »Langwiesener Hecke« ver­bracht, obwohl die Mülldeponie Meudt in beiden Fällen nicht weit entfernt ist. Gegen die beiden Bußgeldbescheide der Kreis­verwaltung Montabaur (für Berod ca. 350,00 DM, für Ruppach- Goldhausen ca. 550,00 DM) legte der Beschuldigte dann Wider­spruch ein, so daß es zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht Montabaur kam.

Hier nahm der Beschuldigte dann (offensichtlich nach Beleh­rung durch den Richter) seine Widersprüche wieder zurück, so daß die Verhandlung in kürzester Zeit beendet war. Damit kam der Täter nach meiner Meinung zwar viel zu gut weg, anderer­seits zeigt dies jedoch, daß bei entsprechender Anzeige auch ei­ne Bestrafung erfolgt. Es ist zwar traurig, aber anders scheint es nicht mehr zu gehen.

Ferdinand, Ortsbürgermeister Cheza Nostra

Kirchenkonzert in Lahnstein

Wie bereits angekündigt, singt die Cheza Nostra am Sonntag, dem 7. März 1993,16.00 Uhr in einem Kirchenkonzert in Lahn­stein. Weitere Mitwirkende sind der Frauenchor Heiligenroth, der Polizeichor Koblenz, der Organist Sven Scheuren und der Tfe- nor Dieter Kröll.

Das Konzert findet in der Pfarrkirche St. Barbara inNiederlahn- stein statt. In dieser Pfarrei wirkt unser ehemaliger Pfarrer B an- de, der am Konzerttag seinen 63. Geburtstag feiert. Die Chöre, wie auch Pfr. Bande, würden sich sicherlich freuen, viele Besu­cher aus Ruppach-Goldhausenbegrüßenzu dürfen. Die Abfahrt für die Cheza Nostra ist um 14.15 Uhr an der Kirche. Ich bitte die Eltern für eine Fahrtmöglichkeit zur Verfügung zu stehen.