Montabaur
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Nr. 9/93
“AHRBACHGEMEINDEN”
Basar im Kindergarten Ruppach-Goldhausen
Der Kindergarten Ruppach-Goldhausen lädt am Sonntag, den 7. März 1993 zu einem Kleider- und Spielzeugbasar ein. Der Verkauf findet im Mariensaal (unterhalb des Kindergartens) zwischen 10.00 und 16.00 Uhr statt. Jeder, der am Verkauf Interesse hat, kann am Donnerstag, dem 4.3.1993 Sachen, die zum Verkauf angeboten werden sollen (B aby- und Kinderbekleidung bis Gr. 176 sowie Spielzeug) in der Zeit von 14.0 bis 19.00 Uhr mit Preisvorstellung im Mariensäal abgeben.
Dem Kindergarten sollen 10 % des Verkaufserlöses zur Verfügung gestellt werden, ein Startgeld wird nicht erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Kindergartenpersonal (Ruf-Nr. 02602/8580).
Ihm- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.
- Abteilung Handball - Damen, Samstag, 6. März 1993
16.00 Uhr: TbS Weibern-TbS Ahrbach. Spielort: Sporthalle Weibern.
Treffpunkt: Vogelsanghalle Heiligenroth um 14.15 Uhr.
Freundschaftspiel
Herren, Mittwoch, 10. März 1993
20.00 Uhr: TV Weilburg - TbS Ahrbach
Spielort: Sporthalle Weilburg
Treffpunkt: Sonnenhof Ruppach-Goldhausen, um 18.30 Uhr. ,
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_ Heiligenroth
Umlegungs ausschuß
Geschäftsstelle: Katasteramt Montabaur Bekanntmachung
Der Grenzregelungsbeschluß vom 10.12.1990 Verfahrensbezeichnung: »Neuwiesenstraße - Kirchstraße« ist am 01. März 1993 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wirddieUnanfecht- barkeit hiermit bekanntgegeben.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Soweit im Grenzregelungsbeschluß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und zugewiesenen Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesene Grundstücksteile.
Die Geldleistungen sind fällig.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Thge nach der Bekanntmachung in Kraft (§41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider; spruch ist bei dem
Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15 5430 Montabaur
als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist.
Montabaur, den 02. März 1993 (Siegel) Der Vorsitzende
Reichling
Zeltlager für Kinder
Die kath. Kirchengemeinde führt in den Sommerferien wieder ein Zeltlager für Kinder bei Mengerskirchen/Ww. durch und zwar in der Zeit von Freitag, 16. Juli bis Donnerstag, 22. Juli. Al- leneun-bis dreizehnjährigen Kinder (Jahrgang 1980 -1984) sind zu dieser Freizeit eingeladen. Gesamtkosten pro Tfeilnehmer 100,00 DM. Anmeldung im Pfarramt.
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 6. März 1993,16.00 Uhr AH Heiligenroth - AH Holler.
Musikverein Heiligenroth e.V.
Einladung zur Generalversammlung
Hiermit sind alle Mitglieder unseres Vereins zur diesjährigen Generalversammlung am
Samstag, dem 6. März 1993, um 20.15 Uhr im Gasthof Jehnen herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, 2. Tbtenehrung, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Bericht des Schriftführers, 7. Wahl des Wahlleiters, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Verschiedenes.
_ Ruppach-Goldhausen _
Wilde Müllablagerungen nehmen zu
Die wilden Müllablagerungen im Gemeindebereich nehmen zu! Fernseher, Autobatterien, Bauschutt, Kunststoffabfälle etc. wurden in letzter Zeit wiederholt vorgefunden. Der B ereich »Attenberg« in der Gemarkung Goldhausen (Grenzbereichzu Heiligenroth) ist dabei ebenfalls sehr stark frequentiert. Aufgrund der Örtlichkeit der Ablagerungsplätze ist davon auszugehen, daß solche Abfälle auch tagsüber dort abgeladen wurden und werden, so daß es einfach nicht möglich erscheint, daß dies niemand gesehen haben soll.
Ich appelliere daher nochmals an alle, entsprechende Wahrnehmungen,mitzuteilen und, sich notfalls als Zeuge zur Verfügung Täter überführt und bestraft werden kön* neh. Die Einstellung, dies sollten gefälligst »die anderen« tun, sich aber gleichzeitig darüber zu mokieren, daß nichts geschieht, ist inkonsequent und führt zu keinem Ergebnis.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch von folgender Begebenheit aus jüngster Zeit berichten, die besonders dreist ist: Im Juli vergangenen Jahres stellte der Gemeindearbeiter Michael Diefenach in größerem Umfang Müllablagerungen am Rande der »Langwieser Hecke« fest, wobei ich auch eine Anzahl von Briefen des mutmaßlichen Täters befanden. Ich habe daraufhin die Angelegenheit bei der Kreisverwaltung Montabaur/Umweltbehörde zur Anzeige gebracht, die eine Beseitigungsverfügung und einen Bußgeldbescheid erließ. Nunmehr erhielten der Gemeindearbeiter und ich eine Zeugenladung zum Amtsgericht Montabaur. Dort trafen wir den Ortsbürgermeister von Berod (bei Wallmerod) sowie einen Bediensteten des Forstamtes Wallmerod, die aus folgendem Grund ebenfalls als Zeugen geladen waren:
Ca 2 Wochen vor dem Fund in der Gemarkung Goldhausen war der Abfall bereits im Gemeindewald von Berod abgeladen worden. Nach der dortigen Feststellung wurde er offensichtlich anschließend vom Beschuldigten zur »Langwiesener Hecke« verbracht, obwohl die Mülldeponie Meudt in beiden Fällen nicht weit entfernt ist. Gegen die beiden Bußgeldbescheide der Kreisverwaltung Montabaur (für Berod ca. 350,00 DM, für Ruppach- Goldhausen ca. 550,00 DM) legte der Beschuldigte dann Widerspruch ein, so daß es zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht Montabaur kam.
Hier nahm der Beschuldigte dann (offensichtlich nach Belehrung durch den Richter) seine Widersprüche wieder zurück, so daß die Verhandlung in kürzester Zeit beendet war. Damit kam der Täter nach meiner Meinung zwar viel zu gut weg, andererseits zeigt dies jedoch, daß bei entsprechender Anzeige auch eine Bestrafung erfolgt. Es ist zwar traurig, aber anders scheint es nicht mehr zu gehen.
Ferdinand, Ortsbürgermeister Cheza Nostra
Kirchenkonzert in Lahnstein
Wie bereits angekündigt, singt die Cheza Nostra am Sonntag, dem 7. März 1993,16.00 Uhr in einem Kirchenkonzert in Lahnstein. Weitere Mitwirkende sind der Frauenchor Heiligenroth, der Polizeichor Koblenz, der Organist Sven Scheuren und der Tfe- nor Dieter Kröll.
Das Konzert findet in der Pfarrkirche St. Barbara inNiederlahn- stein statt. In dieser Pfarrei wirkt unser ehemaliger Pfarrer B an- de, der am Konzerttag seinen 63. Geburtstag feiert. Die Chöre, wie auch Pfr. Bande, würden sich sicherlich freuen, viele Besucher aus Ruppach-Goldhausenbegrüßenzu dürfen. Die Abfahrt für die Cheza Nostra ist um 14.15 Uhr an der Kirche. Ich bitte die Eltern für eine Fahrtmöglichkeit zur Verfügung zu stehen.

