Montabaur
Weil die Einnahmen des Unterabschnittes 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - mit 80,49 v.H. den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ausmachen, werden die Veränderungen in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr anhand der folgenden Übersicht verdeutlicht:
1992 1993
DM DM DM
Grundsteuer A
4.000
4.000
_.
Grundsteuer B
63.500
67.000
+
3.500
Gewerbesteuer
100.000
145.000
+
45.000
Einkommensteueranteil
467.000
512.000
+
45.000
Hundesteuer
sonst, steuerähnl. Einnah-
2.000
2.300
+
300
men
13.890
13.890
—
Schlüsselzuweisungen ./. 71.000
196.000
125.000
Umlageerstattung vom Land
100
_
./.
00
Zinseinnahmen
100
300
+
200
846.590
869.490
+
22.900
Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsj ahr 1993. Trotz der teilweisen negativen Auswirkungen aus dem Steueränderungsgesetz (Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag) wird in 1993 mit einem höheren Gewerbesteueraufkommen gerechnet. Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert.
Der Einkommensteuer an teil ist für die Ortsgemeinde diebedeu- tendste und konstanteste Einnahme auf Jahre hinaus.
Der Anstieg der örtlichen Steuerkraft 1992 1993
___ Nr. 8/93
Ein höherer Personalkostenanteil für den Kindergarten sowie ein erstmals zu zahlender Sachkostenanteil für den Kindergarten verursachen den Ausgabenanstieg in diesem Ausgabenbereich.
4. Umlagen 55,96 v.H.
1992 1993
DM DM DM
Gewerbesteuerumlage
19.000
16.920
./.
2.080
Umlage an das Land
4.500
7.150
+
2.650
Kreisumalge
234.500
290.185
+
55.685
Verbandsgemeindeumlage
265.800
290.185
+
24.385
523.800
604.440
+
80.640
TVotz des Anstieges der Gewerbesteuer verringert sich die zu zahlende Gewerbesteuerumlaga Die Senkung des Umlagesatzes, als positive Auswirkung des Steueränderungsgesetzes, bewirkt den gegenüber dem Vorjahr geringeren Umlagebetrag.
Die Erhöhung der Umlagegrundlage:
1992 1993
DM DM DM
782.423 853.483 + 71.060
ist eine Ursache der Steigerungen bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Ein weiterer spezieller Steigerungsgrund ist bei der Kreisumlage die Anhebung des Umlagesatzes auf 34 Prozent.
Infolge einer sich psoitiv verändernden Umlagegrundlage erhöht sich der von der Ortsgemeinde zu zahlende Betrag »Fonds Deutsche Einheit«.
5. Zinsausgaben 1,85 v.H.
1992 1993
DM DM DM
20.000 20.000 (—)
Keine Veränderung.
15
584.897 DM 728.304 DM + 143.407 DM
ist Ursache des Rückganges bei den Schlüsselzuweisungen. Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:
Erstattungen. 0,27 v.H.
Gebühren. 0,27 v.H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten,. 13,42 v.H.
Pachten und sonst. Verwaltungsund Betriebseinnahmen
Sonstige Finanzeinnahmen. 5,55 v.H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1993
1. Personalausgaben 8,79 v.H.
1992 1993
92.000 DM 95.000 DM
(+ 3.000 DM)
Lohnkosten für den Hausmeister, die 1993 erstmals zahlbar werden, verursachen den Personalkostenanstieg.
Prozentanteil 1993
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 16,01 v.H.
1QQ9 rqqq
225.000 DM 173.000 DM
(./. 52.000 DM)
Im Haushaltsjahr 1993 sind bei weitem nicht mehr die Planungskosten veranschlagt, wie im vorangegangenen Haushaltsjahr, so daß eine Reduzierung bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben eintreten wird.
3. Zuschüsse für soziale Zwecke
oder ähnliche Einrichtungen 2,95 v.H.
1QQ9 iqqq
21.000 DM 32.000 DM
(+ 11.000 DM)
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt 14,44 v.H.
1QQ9 iqqq
157.000 DM 156.000 DM
(./. 1.000 DM)
Die Abweichung beim Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt läßt erkennen, daß sich Einnahmen- und Ausgabenschwankungen die Waage halten.
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Girod errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen mit Ü 151.000 DM. Infolge der anstehenden Vorhaben und deren Finanzierung über Darlehen sowie aufgrund der zu zahlenden Folgekosten (Kindergarten / Schulturnhalle) wird die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde in den kommenden J ahren deutlich absinken. Der Investitionsspielraum wird eingeschränkt.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Verwaltungshaushaltes. Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen und Ausgaben bestimmen daher den Volumensumfang:
DM
1. Bau einer Schulturnhalle 500.000
Damit im Haushaltsjahr 1993 weitere Auftragsvergaben vorgenommen werden können,
sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 900.000 DM veranschlagt.
2. Bau eines Kindergartens 500.000
Damit im Haushaltsjahr 1993 weitere Auftragsvergaben vorgenommen werden können,
sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 600.000 DM veranschlagt.
3. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen 3.000
4. Erwerb von Straßenparzellen 1.000
5. Straßenbau. 25.000
6. Bau des Dorfgemeinschaftszentrums 250.000
7. Erwerb von Grundstücken 50.000
8. Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Planabrundungsbetrag - 524
9. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt 4.476

