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Montabaur

Weil die Einnahmen des Unterabschnittes 9000 - Steuern, allge­meine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - mit 80,49 v.H. den Löwenanteil der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes ausmachen, werden die Veränderungen in diesem Bereich gegen­über dem Vorjahr anhand der folgenden Übersicht verdeutlicht:

1992 1993

DM DM DM

Grundsteuer A

4.000

4.000

_.

Grundsteuer B

63.500

67.000

+

3.500

Gewerbesteuer

100.000

145.000

+

45.000

Einkommensteueranteil

467.000

512.000

+

45.000

Hundesteuer

sonst, steuerähnl. Einnah-

2.000

2.300

+

300

men

13.890

13.890

Schlüsselzuweisungen ./. 71.000

196.000

125.000

Umlageerstattung vom Land

100

_

./.

00

Zinseinnahmen

100

300

+

200

846.590

869.490

+

22.900

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsj ahr 1993. Trotz der teilwei­sen negativen Auswirkungen aus dem Steueränderungsgesetz (Anhebung des Freibetrages beim Gewerbeertrag) wird in 1993 mit einem höheren Gewerbesteueraufkommen gerechnet. Die positive Tfendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konse­quenz eines bedeutend höheren Steueraufkommens anzusehen, welches zur Verteilung ansteht und an dem die Ortsgemeinde partizipiert.

Der Einkommensteuer an teil ist für die Ortsgemeinde diebedeu- tendste und konstanteste Einnahme auf Jahre hinaus.

Der Anstieg der örtlichen Steuerkraft 1992 1993

___ Nr. 8/93

Ein höherer Personalkostenanteil für den Kindergarten sowie ein erstmals zu zahlender Sachkostenanteil für den Kindergar­ten verursachen den Ausgabenanstieg in diesem Ausgabenbe­reich.

4. Umlagen 55,96 v.H.

1992 1993

DM DM DM

Gewerbesteuerumlage

19.000

16.920

./.

2.080

Umlage an das Land

4.500

7.150

+

2.650

Kreisumalge

234.500

290.185

+

55.685

Verbandsgemeindeumlage

265.800

290.185

+

24.385

523.800

604.440

+

80.640

TVotz des Anstieges der Gewerbesteuer verringert sich die zu zahlende Gewerbesteuerumlaga Die Senkung des Umlagesat­zes, als positive Auswirkung des Steueränderungsgesetzes, be­wirkt den gegenüber dem Vorjahr geringeren Umlagebetrag.

Die Erhöhung der Umlagegrundlage:

1992 1993

DM DM DM

782.423 853.483 + 71.060

ist eine Ursache der Steigerungen bei der Kreis- und Verbands­gemeindeumlage. Ein weiterer spezieller Steigerungsgrund ist bei der Kreisumlage die Anhebung des Umlagesatzes auf 34 Prozent.

Infolge einer sich psoitiv verändernden Umlagegrundlage er­höht sich der von der Ortsgemeinde zu zahlende Betrag »Fonds Deutsche Einheit«.

5. Zinsausgaben 1,85 v.H.

1992 1993

DM DM DM

20.000 20.000 ()

Keine Veränderung.

15

584.897 DM 728.304 DM + 143.407 DM

ist Ursache des Rückganges bei den Schlüsselzuweisungen. Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie folgt zusammen:

Erstattungen. 0,27 v.H.

Gebühren. 0,27 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten,. 13,42 v.H.

Pachten und sonst. Verwaltungs­und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen. 5,55 v.H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, wie sich die einzelnen Ausgaben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vor­jahr verändern und welchen prozentualen Anteil sie an den Ge­samtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1993

1. Personalausgaben 8,79 v.H.

1992 1993

92.000 DM 95.000 DM

(+ 3.000 DM)

Lohnkosten für den Hausmeister, die 1993 erstmals zahlbar werden, verursachen den Personalkostenanstieg.

Prozentanteil 1993

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben 16,01 v.H.

1QQ9 rqqq

225.000 DM 173.000 DM

(./. 52.000 DM)

Im Haushaltsjahr 1993 sind bei weitem nicht mehr die Pla­nungskosten veranschlagt, wie im vorangegangenen Haus­haltsjahr, so daß eine Reduzierung bei den Verwaltungs- und Be­triebsausgaben eintreten wird.

3. Zuschüsse für soziale Zwecke

oder ähnliche Einrichtungen 2,95 v.H.

1QQ9 iqqq

21.000 DM 32.000 DM

(+ 11.000 DM)

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt 14,44 v.H.

1QQ9 iqqq

157.000 DM 156.000 DM

(./. 1.000 DM)

Die Abweichung beim Zuführungsbetrag zum Vermögenshaus­halt läßt erkennen, daß sich Einnahmen- und Ausgabenschwan­kungen die Waage halten.

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Girod errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen mit Ü 151.000 DM. Infolge der anstehenden Vorhaben und deren Fi­nanzierung über Darlehen sowie aufgrund der zu zahlenden Fol­gekosten (Kindergarten / Schulturnhalle) wird die freie Finanz­spitze der Ortsgemeinde in den kommenden J ahren deutlich ab­sinken. Der Investitionsspielraum wird eingeschränkt.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Verwaltungshaushal­tes. Art und Umfang der vorgesehenen Maßnahmen und Ausga­ben bestimmen daher den Volumensumfang:

DM

1. Bau einer Schulturnhalle 500.000

Damit im Haushaltsjahr 1993 weitere Auf­tragsvergaben vorgenommen werden können,

sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 900.000 DM veranschlagt.

2. Bau eines Kindergartens 500.000

Damit im Haushaltsjahr 1993 weitere Auf­tragsvergaben vorgenommen werden können,

sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 600.000 DM veranschlagt.

3. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen 3.000

4. Erwerb von Straßenparzellen 1.000

5. Straßenbau. 25.000

6. Bau des Dorfgemeinschaftszentrums 250.000

7. Erwerb von Grundstücken 50.000

8. Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Plan­abrundungsbetrag - 524

9. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt 4.476