Einzelbild herunterladen

Montabaur

13

Nr. 8/93

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Personalangelegenheiten

2. Verschiedenes

Gackenbach, 23. Februar 1993 Weidenfeller

Ortsbürgermeister

Glascontainerstandort bleibt erhalten

Die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung hat inzwischen an den bekannten Standorten jeweils zwei Glascontainer aufgestellt. In diesen wird nun zum einen nur Weiß-Glas, zum anderen in zwei getrennten Kammern, nur Bunt-Glas (grün und braun) ge­sammelt.

Zuvor hatte die Abfallbeseitigung vorgeschlagen, den Standort imUnterdorf (Parkplatz »Ander Pumpe« aufzulösen, dahier, im Vergleichzu den anderen Standorten, zu geringe Mengen an Alt­glas deponiert wurden.

Im Hinblick darauf, daß der nächste Containerstandort im Oberdorf doch weit entfernt liegt und im Unterdorf viele ältere und nicht motorisierte Mitbürgerinnen und Mitbürger wohnen, war es der Gemeinde wichtig, den alten Standort zu erhalten. Dies ist uns gelungen, auch im Unterdorf bleiben weiterhin zwei Glas-Container stationiert.

Ich bitte nunmehr dringend alle »Unterdörfler«, selbst zur Si­cherung dieses Standortes mitbeizutragen, indem Sie Ihr Alt­glas dort entsorgen.

In diesem Zusammenhang weise ich noch einmal darauf hin, die Entsorgung des Altglases in den Containern mit Rücksicht auf die benachbarten Anwohner nur außerhalb der gesetzlichen Ru­hezeiten und nicht an Sonn- und Feiertagen vorzunehmen.

Weidenfeller, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach

vom 15. Februar 1993 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1993 einstimmig verabschiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1993 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1993, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar­stellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 527.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben .je 243.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A. 220 %

Grundsteuer B. 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für

den 1. Hund. 36,00 DM

den 2. Hund. 54,00 DM

jeden weiteren Hund.. 72,00 DM.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben.

Ein kurzer Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1992 zeigt, daß die Ortsgemeinde Gackenbach zum Jahresende über eine Rücklage von ca. 56.000 DM verfügt. Im Haushaltsplan 1992 war eine Kreditaufnahme in Höhe von 163.000 DM vorge­sehen, die jedoch durch die Verlagerung von Maßnahmen bzw. von Ausgaben nicht in Anspruch genommen werden muß.

Die Ortsgemeinde Gackenbach ist somit zum Jahresende schul­denfrei.

Haushalt 1993

Das Gesamtvolumen des Haushaltes beläuft sich auf 770.000 DM. Davon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaus­halt 527.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 243.000 DM.

Zur Finanzierung der in 1993 geplanten Vorhaben des Vermö­genshaushaltes werden Kredite in Höhe von 87.000 DM benö­tigt.

Verwaltungshaushalt

Im Haushaltsjahr 1993 beträgt das Volumen des Verwaltungs­haushaltes 527.000 DM. Im Vergleich hierzu betrug das Volu­men im Vorjahr 471.000 DM ( + 56.000 DM).

Die Ansätze des Jahres 1993 haben sich an dem orientiert, was bei den einzelnen Haushaltsstellen im Vorj ahr bewegt wurde, be­rücksichtigen mögliche Preissteigerungen oder sind aufgrund besonderer Vorhaben korrigiert worden.

Den größten Einnahmeanteil bildet der Unterabschnitt 9000 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen, der 76,64 % der Gesamteinnahmen ausmacht.

Während das Aufkommen bei der Grundsteuer A und B nahezu unverändert bleibt, steigt das Gewerbesteueraufkommen auf­grund des Ergebnisses des Vorjahres und den sich hieraus erge­benden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1993. Die posi­tive Ttendenz beim Einkommensteueranteil ist als Konsequenz eines höheren Steueraufkommens anzusehen.

Die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen wird durch eine höhere Einwohnerzahl gegenüber 1992 und einen höheren Schwellen­wert gegenüber dem Vorjahr hervorgerufen.

Der Ausgabenbereich des Verwaltungshaushaltes wird be­herrscht von dem Gesamtumlage-Soll in Höhe von 262.870,00 DM, das mit 49,88 % den größten Anteil der Ausgaben beinhal­tet. Die Umlageentwicklung verdeutlicht die folgende Über­sicht:

1992

Gewerbesteuerumlage 3.800 DM

Kreisumlage (34 v.H.) 99.000 DM

Verbandsgemeinde-

umlage (34 v.H.) 112.100 DM

Umlage an das Land

(Fonds Deutsche Einheit) 2.800 DM

1993

4.670 DM + 870 DM

127.600 DM + 28.600 DM

127.600 DM + 15.500 DM

3.000 DM + 200 DM

217.700 DM 262.870 DM + 45.170 DM

Der Anstieg der Gewerbesteuerumlage beruht auf dem höheren Gewerbesteueraufkommen. Der Anstieg der Kreis- und Ver­bandsgemeindeumlage wird verursacht durch den Anstieg der Umlagegrundlage

1992 1993

329.531 DM 375.184 DM + 45.653 DM

Außerdem erhöht sich die Kreisumlage durch das Anheben des Hebesatzes auf 34 v.H.

Bei Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verbleibt ein Überschuß von 25.000 DM (1992 -18.000 DM), der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird. Dieser Überschuß zuzüglich 2.000 DM Sachkosten für ein Umlegungsverfahren (gesamt 27.000 DM) stellen die freie Fi­nanzspitze für 1993 dar.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage zur Aufstellung des Vermögenshaushal­tes. In diesem Programm werden die Investitionen und Investi­tionsförderungsmaßnahmen benannt, sowie die Priorität fest­gelegt. Folglich wird hierdurch der Aufgabenumfang bestimmt.

Das Volumen des Vermögenshaushaltes 1993 beträgt 243.000 DM.

Für folgende Maßnahmen werden Mittel bereitgestellt:

01. Zuschuß an die Freiw. Feuerwehr Hübingen 1.500

02. Zuweisung für den Kindergartenbau 50.000

03. Zuschuß an DRK für den Bau einer Garage 500

04. Sanierung der Grillhütte 11.000

05. Schaffung einer Grillmöglichkeit 5.000

06. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen 2.000

07. Begrünungsmaßnahmen »Neue Hohl« 10.000

08. Ausbau der Berg- und Gartenstraße 20.000

09. Sanierung (Begrünung) der Stützmauer

an der K 171 2.000

10. Gehwegebau »Im Boden« 30.000

11. Sanierung der Zufahrt zum Wild- und

Freizeitpark 15.000

12. Straßenbeleuchtungserweiterung -allgemein- 2.000

13. Neugestaltung des Friedhofes 5.000

14. Zuschuß an Ignatius-Lötschert-Haus

Horbach zum Bau einer Leichenhalle 32.070

15. Kauf von Geräten für den Bauhof 1.000

16. Sanierung des Gemeindehauses 5.000

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM