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Montabaur

Nr. 7/93

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Jugend musiziert

Am 06. und 07. Februar fand in Montabaur der diesjährige Re­gionalwettbewerb »Jugend musiziert« statt.

In diesem Jahr sind Duos, Holz- und Blechbläser/Klavier sowie Streicherkammermusik an der Reihe. Die Leistungen der Tfeil- nehmer werden immer professioneller. Manch ein Schüler der Al­tersstufe IV hätte mit gleicher Leistung vor 20 Jahren ohne Pro­bleme einen Platz in einem Orchester gefunden.

Die Kreismusikschule Limburg hatte noch intensiver als sonst Schülerinnen und Schüler auf dieses Ereignis hin vorbereitet. Neben vielen zusätzlichen Stunden im Ensemblespiel, neben ei­ner Reihe von Vorspielen als Möglichkeit, sein Verhalten vor Pu­blikum zu testen, fand im November zum ersten Mal ein Vorbe­reitungswochenende mit Prof. Klaus Börner aus Mainz statt, der den Duos noch wichtige Anregungen geben konnte. In einem Lehrerkonzert waren damals die Vorspielstücke der Schüler von unseren Lehrkräften vorgestellt worden.

Aus der Arbeit sind dann so viele Schülerinnen und Schüler wie noch nie zuvor zum Wettbewerb gegangen. Mit 46 Teilnehmern wird die Begabtenförderung an der Kreismusikschule Limburg schon fast zur Breitenarbeit. Fünf davon sind in Montabaur an­getreten. Das Wichtigste bei der Tteilnahme an einem Wettbe­werb ist die Vorbereitungszeit. Schüler sind auf einmal moti­viert, vielmehrzu tun als sonst. Alles soll möglichst perfekt wer­den.

Mehrere Stunden tägliches Üben, - alleine und vor allem mit dem Partner - sind keine Seltenheit. Das miteinander und voneinan­der Lernen ist eine der schönsten Erfahrungen, die man bei»Ju- gend musiziert« machen kann.

Besonders gewürdigt wird von der Jury immer wieder, daß die Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule Limburg als wirkliche Duos spielen, d.h. daß die Pianisten gleichberechtigte Partner der Solisten sind. Hier ist vor allem das Engagement von Frau Slembeck zu nennen, die in diesem Jahr allein 17 ihrer Schülerinnen und Schüler auf den Wettbewerb vorbereitet hat. In Montabaur konnten sehr gute Leistungen erzielt werden: Corbinian Moser (Posaune) und Mi-Su Uam (Klavier) erhielten erste Preise, Veronika Moser (Horn), Saskia Zimmermann (Kla­vier) und Benedikt Moser (Trompete) zweite Preise.

Pflichtkontrolle von Feldspritzgeräten ab 01. Juli 1993

Mit Wirkung vom 01. Juli 1992 ist die novellierte Pflanzen­schutzmittelverordnung in Kraft getreten. Besitzer von Feld­spritzgeräten sind jetzt verpflichtet, diese im Abstand von 4 Ka­lenderhalbjahren durch eine amtliche oder amtlich anerkannte Kontrollstelle prüfen zu lassen,

Auf grund der Tatsache, daß durch die Kontrollpflicht eine große Zahl Geräte in kürzester Zeit kontrolliert werden müssen, hat der Gesetzgeber Übergangsfristen geschaffen, um den vorhan­denen und noch hinzukommenden Kontrollbetrieben die Mög­lichkeit zu geben, sich auf die neue Situation einzustellen. Folgende Termine sind zu beachten:

1. Feldspritzgeräte, die zwischen dem 01. Januar 1992 und demSO, Juni 1993 bei einer freiwilligen Kontrolle überprüft worden sind, müssen erstmals im 1. Quartal 1996 zur Pflichtkontrolle.

2. Alle anderen Feldspritzgeräte müssen bis zum 31. Dezem­ber 1993 erstmalig gemäß § 7 Pflanzenschutzmittelver­ordnung geprüft werden.

3. Neugeräte, die nach dem 01. Juli 1993 angeschafft werden, müssen innerhalb 6 Monaten nach ihrer Ingebrauchnahme zur obligatorischen Überprüfung.

Vor dem Hintergrund dieser Regelungen ist jedem Feldspritzge­rätebesitzer anzuraten, sich im ersten Halbjahr 1993 an der noch freiwilligen Überprüfung zu beteiligen, um sich den entspre­chenden Zeitbonus zu sichern.

Der vorgeschriebene funktionstechnische Zustand eines Spritz­gerätes sowie das Kontrolldatum werden durch eine Prüfplaket­te am Gerät und einen Prüfbericht ausgewieseh (Prüfgebühr: 90,00 DM).

Anmeldungen sollten umgehend erfolgen bei der Staatlichen Beratungsstelle für Landwirtschaft und Hauswirtschaft, Tbl. 02602/922812 oder Raiffeisenhauptgenossenschaft Limburg, Tbl. 06431/200834

Vorläufige Prüftermine: 24. Februar 1993 Raiffeisenbank Gi­rod, 25. Februar 1993 Raiffeisen-Warendienst Unnau

»Dere!» - das heißt auf estnisch »Guten Tag!»

Zum ersten Mal sind Jungunternehmer aus Rapla/Estland zur Weiterbildung bei der HwK

»Wichtigste Aufgabe für uns ist es, die soziale Marktwirtschaft zu begreifen und auf unsere Situation anzuwenden«, erklärt Mati Leipalu aus Estland.

Er gehört zu einer dreizehnköpfigen Delegation aus dem Gebiet Rapla, das 50 Kilometer von der Hauptstadt Tallinn entfernt ist.

Die jungen Esten kamen nach Koblenz, um sich bei der Hand­werkskammer in kaufmännischer Unternehmensführung und Management weiterzubilden.

Das geschieht im Rahmen eines Programmes des Bundesmini­steriums für Bildung und Wissenschaft, mit dem Ziel in der be­ruflichen Bildung zusammenzuarbeiten.

Die estnischen Jungunternehmer sind die ersten Besucher aus diesem Land bei der HwK. Ihr Zwei-Wochen-Programm ist dicht bestückt. Neben dem theoretischen Unterricht informieren sie sich in den HwK-Berufsbildungseinrichtungen. Besonders be­eindruckt waren sie vom Metall- .und Tbchnologiezentrum der HwK mit seiner hochwertigen technischen Ausstattung und den Ausbildungsmöglichkeiten für den Handwerksnachwuchs.

Besichtigungen der Betriebe des Handwerks in und um Koblenz gehören ebenso zum Lehrgangsprogramm.

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Höhere Einkommensgrenze für billiges Baugeld aus der Landeskasse

Das Land Rheinland-Pfalz wird in diesem Jahr insgesamt 106,5 Millionen Mark an öffentlichen Finanzierungshilfen für Eigen­tumsmaßnahmen im Wohnungsbau locker machen, wie die Lan- des-Bausparkasse mitteilt. Damit können insgesamt 1.500 Ei­gentumsmaßnahmen (Familienheime und Eigentumswohnun­gen) gefördert werden (Vorjahr 920).

Eile ist geboten, denn die Einkommensgrenze wurde im 2. För­derungsweg um 20% erhöht. Dadurch können wesentlich mehr Personen in den Genuß der günstigen Aufwendungsdarlehen (monatlich zwischen 5,70 und 7,50 DM je Quadratmeter) kom­men. Ein Vier-Personen-Haushalt kann z.B. bis zu einem Ein­kommen von 76.480,00 DM im Jahr die Quadratmeterzuschüs­se einstreichen (Jahreseinkommen sind die gesamten positiven Einkünfte abzüglich Werbungskosten, gesetzliche und tarifli­che Kinderzulagen sowie abzüglich 10%, wenn Lohn- oder Ein­kommensteuer entrichtet wird). Das macht seine Finanzierung vielleicht erst möglich.

An ein öffentliches Baudarlehen im 1. Förderungsweg (30.000,00 DM und mehr) kann der Vier-Personen-Haushalt bei einem Jahreseinkommen bis 47.800,00 DM kommen.

Für alle, die diese Hilfen nutzen wollen, ist guter Rat teuer. Wie die Landes-B au Sparkasse weiter ausführt, verfügen die Außen­dienstmitarbeiter über ein Beratungsprogramm auf dem PC.

Der Interessent kann sich so ausrechnen lassen, ob er sein Bau­vorhaben mit diesen attraktiven Staatshilfen hochziehen kann,

Ziel des Geldsegens ist es v.a., den Wohnungsbau von Familien mit Kindern und Schwerbehinderten zu fördern, aber u.a. auch alleinerziehende Elternteile mit mindestens zwei Kindern und Familien, die eine öffentlich geförderte "Wohnung freimachen, bei Eigentumsmaßnahmen zu unterstützen.

Unfallbilanz 1992: 468 Getötete und 25.000 Verletzte im Straßenverkehr

Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems wurden im Jahre 1992 in Rheinland-Pfalz 468 Men­schen bei Straßenverkehrsunfällen getötet und 24.168 verletzt, davon 6.522 schwer.

Gegenüber 1991 ist die Zahl der Getöteten leicht gestiegen (plus 0,6 Prozent), die der Schwer- und Leichtverletzten um 2,7 bzw. 1,2 Prozent zurückgegangen.

Insgesamt ereigneten sich rund 117.200 Unfälle (minus 4,6 Pro­zent), davon 98.900 mit nur Sachschaden. Die Zahl der Unfälle mit einem Sachschaden von 4.000,00 DM und mehr bei einem der Geschädigten erhöhte sich um 1,3 Prozent auf 14.100.