Einzelbild herunterladen

Montabaur

Nr. 7/93

3. Beratungund Beschlußfassung über den Abschluß eines Anderungsvertrages zum Gas-Konzessionsvertrag

4. Beratung und Beschlußfassung über die Beschäftigung eines kommunalen Waldarbeiters

5. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme der Gemeinde am Wettbewerb 1993 »Unser Dorf soll schöner werden«

6. Beratungund Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage

7. Beratung und Beschlußfassung über einen Teilungsmes- sungsantragfür das Grundstück Flur 2, Flurstück Nr. 8/1

8. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung

9. Beratung und Beschlußfassung über Verwendungsmög­lichkeiten für das Ortswappen

10. Beratung und Beschlußfassung über ein Präsent für die französische Partnergemeinde

11. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Tfeil) über die Sitzung des Rates am 21.01.1993

2. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung ei­nes Zuschusses

3. Grundstücksangelegenheit

4. Verschiedenes

Neuhäusel, 15. Februar 1993 Hümmerich

Ortsbürgermeister

Abgasmessungen an Öl- und Gasheizungen

Die im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebenen Ab­gasmessungen bei Ol- und Gasheizungen sowie Kohlenmon­oxydmessungen bei Gasfeuerstätten werden in Neuhäusel durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ab dem 1. März 1993 durchgeführt. Zur Vermeidung einer Wiederho­lungsmessung wird empfohlen, evtl, erforderliche Wartungsar­beiten vor diesem Tbrmin ausführen und die Feuerstätten ggf. einstellen zu lassen.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1993 vom 15.02.1993 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 09.02.1993 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf

1.335.000,- DM

in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT "

1.335.000,- DM

in der Einnahme auf

545.000,- DM

in der Ausgabe auf festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

545.000,- DM

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der

0,~ DM

Verpflichtungsermächtigungen auf

140.000,- DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A)

220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital

300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten

werden

für den ersten Kund

50,00 DM

für den zweiten Hund

75,00 DM

für jeden weiteren Hund

100,00 DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemende Sim­mern für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen in Höhe von 140.000 DM

5430 Montabaur, 09.02.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.02.1993 bis 04.03.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mitt­wochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr so­wie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Simmern, den 15. Februar 1993

Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid Schmidt

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Orts­bürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).

Verloren - gefunden

Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurde ein Armband abgege­ben. Der Verlierer kann die Fundsache gegen Eigentumsnach­weis während der Dienststunden beim Ortsbürgermeister abho­len.

Dienststunde fällt aus

Am Donnerstag, 18. Februar 1993 fällt die Dienststunde des Ortsbürgermeisters aus. Um Beachtung wird gebeten.

Schmidt, Ortsbürgermeister CDU-Ortsverband Simmern

Am Aschermittwoch, dem 24. Februar 1993, veranstaltet der CDU-Ortsverband Simmern im Gasthaus Hilpisch, Simmern um 20.00 Uhr sein traditionelles Heringsessen mit anschließen­der politischer Diskussion.

Hierzu sind alle Mitglieder und interessierten Bürger eingela­den.

((

BUCHFINKENLAND

* J » ~

Traditioneller Fastnachtstreff »Die Zwote«

Unser Auftrag ist auch in diesem Jahr wieder so geheim, daß wir selbst nicht wissen, was wir am Fastnachtssonntag ab 15.30 Uhr m Vereinslokal »Zum grünen Baum« in Horbach sollen. Je­denfalls werden dort alle Ballzauberer und Herbstmeister der 2. Mannschaft mit Fans erwartet. Der Geheimhaltung dienlich ist ein unauffällger adretter Ausgehanzug. Mitzubringen ist nur das Liederbuch »Im Buchfinkenland da wird gehaust«.

Gackenbach

Ho, ho, ho, die Fassenacht es do !

»Die Fassenacht es werrerkomme, hot die Schouh met Wett gebonne.

Ho, ho, ho die Fassenacht es do !«

Mit diesem altbekannten Westerwälder Fastnachtslied beginnt und endet auch in Gackenbach die närrische Jahreszeit.

(»Met Wett gebonne«... das heißt »mit Strohkordel gebunden«.)