Montabaur
Nr. 7/93
3. Beratungund Beschlußfassung über den Abschluß eines Anderungsvertrages zum Gas-Konzessionsvertrag
4. Beratung und Beschlußfassung über die Beschäftigung eines kommunalen Waldarbeiters
5. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme der Gemeinde am Wettbewerb 1993 »Unser Dorf soll schöner werden«
6. Beratungund Beschlußfassung über eine Bauvoranfrage
7. Beratung und Beschlußfassung über einen Teilungsmes- sungsantragfür das Grundstück Flur 2, Flurstück Nr. 8/1
8. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtung
9. Beratung und Beschlußfassung über Verwendungsmöglichkeiten für das Ortswappen
10. Beratung und Beschlußfassung über ein Präsent für die französische Partnergemeinde
11. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung
1. Genehmigung der Niederschrift (nichtöffentlicher Tfeil) über die Sitzung des Rates am 21.01.1993
2. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses
3. Grundstücksangelegenheit
4. Verschiedenes
Neuhäusel, 15. Februar 1993 Hümmerich
Ortsbürgermeister
Abgasmessungen an Öl- und Gasheizungen
Die im Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschriebenen Abgasmessungen bei Ol- und Gasheizungen sowie Kohlenmonoxydmessungen bei Gasfeuerstätten werden in Neuhäusel durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister ab dem 1. März 1993 durchgeführt. Zur Vermeidung einer Wiederholungsmessung wird empfohlen, evtl, erforderliche Wartungsarbeiten vor diesem Tbrmin ausführen und die Feuerstätten ggf. einstellen zu lassen.
Hümmerich, Ortsbürgermeister
Simmern
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Simmern für das Jahr 1993 vom 15.02.1993 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 09.02.1993 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1993 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
1.335.000,- DM
in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT "
1.335.000,- DM
in der Einnahme auf
545.000,- DM
in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
545.000,- DM
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf
2. der Gesamtbetrag der
0,~ DM
Verpflichtungsermächtigungen auf
140.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten
werden
für den ersten Kund
50,00 DM
für den zweiten Hund
75,00 DM
für jeden weiteren Hund
100,00 DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemende Simmern für das Haushaltsjahr 1993 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 140.000 DM
5430 Montabaur, 09.02.1993 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 i.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.02.1993 bis 04.03.1993 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Simmern, den 15. Februar 1993
Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid Schmidt
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 8.4.1991 (GVB1. S. 104).
Verloren - gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung wurde ein Armband abgegeben. Der Verlierer kann die Fundsache gegen Eigentumsnachweis während der Dienststunden beim Ortsbürgermeister abholen.
Dienststunde fällt aus
Am Donnerstag, 18. Februar 1993 fällt die Dienststunde des Ortsbürgermeisters aus. Um Beachtung wird gebeten.
Schmidt, Ortsbürgermeister CDU-Ortsverband Simmern
Am Aschermittwoch, dem 24. Februar 1993, veranstaltet der CDU-Ortsverband Simmern im Gasthaus Hilpisch, Simmern um 20.00 Uhr sein traditionelles Heringsessen mit anschließender politischer Diskussion.
Hierzu sind alle Mitglieder und interessierten Bürger eingeladen.
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BUCHFINKENLAND
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Traditioneller Fastnachtstreff »Die Zwote«
Unser Auftrag ist auch in diesem Jahr wieder so geheim, daß wir selbst nicht wissen, was wir am Fastnachtssonntag ab 15.30 Uhr m Vereinslokal »Zum grünen Baum« in Horbach sollen. Jedenfalls werden dort alle Ballzauberer und Herbstmeister der 2. Mannschaft mit Fans erwartet. Der Geheimhaltung dienlich ist ein unauffällger adretter Ausgehanzug. Mitzubringen ist nur das Liederbuch »Im Buchfinkenland da wird gehaust«.
Gackenbach
Ho, ho, ho, die Fassenacht es do !
»Die Fassenacht es werrerkomme, hot die Schouh met Wett gebonne.
Ho, ho, ho die Fassenacht es do !«
Mit diesem altbekannten Westerwälder Fastnachtslied beginnt und endet auch in Gackenbach die närrische Jahreszeit.
(»Met Wett gebonne«... das heißt »mit Strohkordel gebunden«.)

