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Montabaur

Nr. 7/93

EU

_ Ruppach-Goldhausen __

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Flurzaun In den Appelstückern« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Rup- pach-Goldhausen hat in seiner Sit­zung am 18.12.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Flur­zaun - In den Appelstückern« wie folgt zu ändern:

a) In Höhe des Tbnabfuhrweges zur Fa. Martin & Pagenstecher wird auf der K 101 ein sog. »Kreisverkehrs­platz« ausgewiesen. Hierfür wird der Geltungsbereich des Bebau­ungsplanes im Bereich des Flur­stückes Nr. 2645/1 geringfügig er­weitert.

b) Über diesen «Kreisverkehrs­platz« wird die im 1. Erschließungs­abschnitt vorgesehene und nach dem rechtsverbindlichen Bebau­ungsplan in einem Wendehammer endende »Planstraße A« an die K 101 angebunden.

c) Die verkehrsmäßige Anbindung der im 2. Erschließungsabschnitt vorgesehenen »Planstraße A« an die K 101 entfällt; diese Straße en­det in einem Wendehammer.

d) Die entlang der K101 vorgesehe­ne Grünfläche sowie die im Bereich der Planstraße A« ausgewiesenen Baugrenzen werden diesen Ände­rungen angepaßt und verändert.

Der Änderungsbeschluß wird hier­mit gemäß § 2 Abs. 4 und 2 BauGB öffentlich bekanngemacht.

Der Geltungsbereich ist aus der ne­benstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Ruppach-Goldhausen, 16.2.1993 Ferdinand, Ortsbürgermeister

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Änderung des Bebauungsplanes

»Flurzaun - In den Appelstückern« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhauscn; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 18.12.1992die Änderung des Beb auungsplanes »Flurzaun - In den Appelstückern« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit vom 1.3.1993 bis 15.3.1993 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 -12.30 und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 -18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen können auch zu den ortsüblichen Dienststunden beim Ortsbürgermeister im Dienstzimmer eingesehen werden.

5431 Ruppach-Goldhausen, 16. Februar 1993 Ferdinand

Ortsbürgermeister