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Montabaur

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 698.000,00 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 414.000,00 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1993 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A ... 220 %

Grundsteuer B... 240 %

Gewerbesteuer. 300 %

Die Hundesteuer beträgt für

den 1. Hund . :..> . 60,00 DM

den 2. Hund ... ... 120,00 DM

jeden weiteren Hund . . 180,00 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1993 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Das abgelaufene Haushaltsjahr 1992 läßt im Ergebnis den Rücklagenbestand der Ortsgemeinde voraussichtlich auf 420.000,00 DM anwachsen. Gegenüber dem Vorjahresbestand bedeutet dies ein Anwachsen um 85.000,00 DM. Diese positive Entwicklung ist insbesondere auf erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbersteuer sowie auf Investitionsverlagerungen (Straßenbau) nach 1993 zurückzuführen.

Der Gesamtschuldenstand der Ortsgemeinde Großholbach be­läuft sichzum 31.12.1992 auf 431.882,07 DM. Die hieraus resul­tierende Pro-Kopf-Verschuldung von 545,99 DM liegt immer noch deutlich über dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 386,00 DM.

Die finanzielle Gesamtsituation zum Ende des Haushaltsj ahres 1992 ist denkbar günstiger, als dies die Zahlen des Etats 1992 ausdrückten. Fürdie Aufstellungdes Haushaltes 1993 ist somit eine solide finanzielle Basis geschaffen.

Haushalt 1993

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 1.112.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 698.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 414.000,00 DM.

Da keine Kredite zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben genötigt werden, erübrigt sich deren Festsetzung. Um aber im Haushaltsjahr 1993 möglicherweise Auftragsvergaben (Stra­ßenbau) vornehmen zu können, sind Verpflichtungsermächti­gungen in Höhe von 58.000,00 DM veranschlagt bzw. festge­setzt.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaüshaltes steigt von 680.000,00 DM um 18.000,00 DM auf 698.000,00 DM. Diese Steigerung ist hauptsächlich auf die Mehreinnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen zurückzuführen.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grund­steuer A stagniert. Das Gewerbesteueraufkommen basiert auf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1993.

Außerdem berücksichtigt der Ansatz die Anhebung des Freibe­trages beim Gewerbeertrag sowie die Staffelung der Meßzahlen nach dem Gewerbeertrag oberhalb des Freibetrages, die eine nicht unbedeutende Entlastung der mittelständischen Betrie­be bewirken. Die positive Tfendenz beim Einkommensteueran­teil ist als Konsequenz eines bedeutend höheren Steueraufkom­mens anzusehen, an dem auch die Ortsgemeinde Großholbach partizipiert.

Der Anstieg der eigenen örtlichen Steuerkraft von 383.404,00 DM auf 435.768,00 DM bewirkt den Rückgang bei den Schlüs­selzuweisungen.

Das Gesamteinnahmesoll dieses Unterabschnittes in Höhe von 615.675,00 DM ist mit 88,21 v.H. die Haupteinnahme des Ver­waltungshaushaltes. * . : ;

Die restlichen Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie

folgt zusammen: .. . . . ; .

Erstattungen ..... ....... ..... .. 0,58 .v.H.

Gebühren . ... 0,87 v.H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten . . ..;.. 4,31 v.H.

Pachten und sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen

Sonstige Finanzeinnahmen.. 6,03 v.H."

(Konzessionsabgaben, Zinsen etc.)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaus­haltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden.

Nr. 5/93

Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen (rd. 9.000,00 DM) und unter Berücksichtigung der als einmalig an­zusehenden Umlegungskosten (8.000,00 DM) mit Ü 12.000,00 DM.

Vermögenshaushalt Ä

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaus­haltes. Aufgrund dieses Programmes sind für die nachfolgenden Maßnahmen und Ausgaben die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Bau einer Schutzhütte . 35.000,00 DM

2. Zuweisungen f.Dorferneuerungsmaßnahmen 2,000,00 DM

3. Erschließung Langgarten. 68.000,00 DM

4. Erschließung Birkenweg. 90.000,00 DM

5. Ausbau der Gartenstraße einschließlich Straßen­oberflächenentwässerungsanteil . 121.000,00 DM

Um für die Maßnahme »Erschließung Strüthehen« in

1993 noch eine Auftragsvergabe vornehmen zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen von ,58.000,00 DM

veranschlagt.

6. Bauausgaben Bürgerhaus.... 7.500,00 DM

7. Einbau von Regalen (Garagen) .. 1.000,00 DM

8. Erwerb von Grundstücken. 50.000,00 DM

9. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 529,00 DM

(Planabrundungsbetrag)

10. Tilgung v.Krediten an private Unternehmen 2.707,00 DM

11. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt 36.264,00 DM

In diesem Betrag ist eine Sondertilgung von 29.915,00 DM enthalten.

Die Finanzierung aller Ausgaben wird durch die folgenden Ein­

nahmen sichergestellt:

1. Ausbaubeiträge Gartenstraße. 60.000,00 DM

2. Erschließungsbeiträge Langgarten. 27.000,00 DM

3. Erschließungsbeiträge Birkenweg. 33.000,00 DM

4. Investitionsschlüsselzuweisungen. 5.000,00 DM

5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt .... 13.000,00 DM

6. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 276.000,00 DM Ausblick 1994 -1996

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschlie­ßung »Strüthehen«, die Erschließung »Am Despel« sowie der Ausbau der Mittelstraße sind die Maßnahmen, die mittelfristig verwirklicht werden sollen.

Die Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung ohne Darle­hen. Die freie Finanzspitze soll sich nach den Berechnungen po­sitiv entwickeln.

Haushaltsrechnung 1991 beschlossen und Entlastung erteilt Im Dezember 1992 tagte der Rechnungsprüfungsausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, um sich vor Ort von der ordnungsgemäßen Ausfüh- rungder Haushalts- und Kassengeschäfte zu überzeugen. Nach Einsichtnahme in die Haushalts- und Kassenbelege wurde ab­schließend vom Rechnungsprüfungsausschuß festgestellt, daß die Überprüfung zu keinen Beanstandungen Anlaß gab. Dar­aufhin wurde die Haushaltsrechnung 1991 abgeschlossen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zustimmung zur Jah­resrechnung wurde nun in der Sitzung am 28.01.1993 erklärt. Zugleich wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne­ten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1991 Entlastung erteilt.

Die in der Jahresrechnung zusammengestellten Eckdaten über den Abschluß des Haushaltsjahres 1991 werden im Rahmen ei­ner gesonderten öffentlichen Bekanntmachung in diesem Wo­chenblatt zur Kenntnis gegeben.'

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Weitere Entscheidungen des Rates

- Die Straßenbaumaßnahme »Am Bußkreuz« soll ausge­schrieben werden. Ein Planungsbüro wurde beauftragt, die Ausführungspläne zu erstellen. Die Fahrbahn soll mit brau­nem Rechteckpflaster gestaltet werden. Das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur wurde mit der Ausschrei­bung und der Bauleitung beauftragt.

- Eine Fachfirma wurde mit der Lieferung von zwei Ortsta­feln zum Gesamtpreis von 1.500,00 DM beauftragt.

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