Montabaur
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“ EISBACHGEMEINDEN ”
Änderung der Abfallgebührensatzung bei Eigenkompostierung
Ab sofort sind Anträge auf Gebührennachlaß bei der Verbandsgemeinde Montabaur sowie bei allen Ortsbürgermeistern erhältlich.
Wenn die im Haus und Garten anfallenden organischen Abfälle selbst kompostiert oder verwertet werden, können zwischen 12,00 bis 21,00 DM je nach Anzahl der Personenhaushalte eingespart werden.
Die Anträge liegen im Eingangsbereich der Bürger halle und vor dem Einwohnermeldeamt aus.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Abfallberaterin Irene Kirst-Melcher, Tbl. 02602/680655.
VHS Montabaur, Tel. 02602/126105 Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur 57. Englisch für Fortgeschrittene Lehrmittel: »Welcome 2«, Hueber-Verlag (ab Lektion 4) Beginn: Montag, 08.02.1993,19.30 Uhr Dauer: 15 Abende. Ort: Hauptschule Nentershausen Leitung: Michael Gilles. Gebühren: 60,00 DM.
Kindergarten in Ruppach-Goldhausen Alle Eltern, deren Kinder am 01.08.1993 drei Jahre alt sind und den Kindergarten in Ruppach-Goldhausen besucheri möchten, werden gebeten, ihre Kinder bis spätestens Ende Februar 1993 im Kindergarten anzumelden.
Basar im Kindergarten Ruppach-Goldhausen Der Kindergarten Ruppach-Goldhausen veranstaltet am Sonntag, dem 07.03.1993, zwischen 10.00 und 16.00 Uhr einen Basar, der unter dem Motto »Rund ums Kind« steht.
Verkauft werden: Spielzeug, gut erhaltene Babykleidung bzw. Kinderbekleidung bis Größe 176 (ausgenommen: Unterwäsche, Strümpfe, Schuhe). Dem Kindergarten sollen 10 % des Verkaufserlöses zur Verfügung gestellt werden.
Jeder, der Interesse hat, kann am Donnerstag, dem 04.03.1993, Sachen, die zum Verkauf angeboten werden sollen, in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr, mit Preisvorstellung im Pfarrzentrum abgeben.
Girod
Sehr geehrte Hundehalter,
daß Hunde auf dem Kinderspielplatz nichts zu suchen haben, ist jedem bekannt. Jedem Normaldenkenden dürfte verständlich sein, daß der Sandkasten keine Hundetoilette ist. Einigen scheint es jedoch gleichgültig, welche Schweinereien auf dem Kinderspielplatz und in den Straßen hinterlassen werden.
Ich mache darauf aufmerksam, daß jeder, der seinen Hund frei umherlaufen läßt, angezeigt wird.
Hannappel, Ortsbürgermeister
Kirchenchor »St. Jakobus« Girod Unsere diesjährige Fastnachtsveranstaltung findet am Samstag, dem 13.02.1993, im Pfarr- und Jugendheim statt. Beginn ist um 20.00 Uhr.
Alle Mitglieder des Chores (aktive und passive) sind zu dieser Veranstaltung herzlich mit ihren Angehörigen eingeladen.
Freiwillige Feuerwehr Girod
Am Samstag, dem 06.02.1993, findet im Saal der Pizzeria Bel- monte unser diesjähriger vereinsinterner Kameradschaftsabend statt. Hierzu laden wir alle Vereinsmitglieder sowie deren Familienangehörige und Freunde ein. Beginn der Veranstaltung ist um 20.11 Uhr.
Görgeshausen
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Auf der Bitz« der Ortsgemeinde Görgeshausen hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung
_ Nr. 5/93
am 07.08.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Auf] der Bitz« aufzustellen. J
Der Entwurf des Bebauungsplanes (einschließlich Tfextfestset-l zungen und Begründung) lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der! Zeit vom 21.09. bis 20.10.1992 (einschließlich) aus.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.01.1993 den, der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB zugrunde gelegenen Bebauungsplanentwurf wie folgt geändert:
a) Die Verkehrsflächenbreite der Erschließungsstraße wird entsprechend der nachfolgenden Planskizze auf Tfeil- stücken festgesetzt mit 6,50 m, 5,50 m bzw. 6,00 m.
b) Der nördliche Tfeil des Wirtschaftsweges Nr. 2321 entfällt; I in diesem Bereich wird die überbaubare Grundstücksflä-1 che erweitert.
Als Ersatz des in diesem Bereich entfallenden Wirtschaftsweges wird im Bereich des Flurstückes Nr. 311 zwischen der Erschließungsstraße und dem Wirtschaftsweg Nr. 2321 ein Wirtschaftsweg in einer Breite von 2,00 m ausgewiesen.
c) Der imNordwestenentlangder Limburger Straße vorgesehene (Fuß-)Weg wird auf 3,00 m festgesetzt.
Der geänderte Planentwurf (einschließlich Tfextfestsetzungenl und Begründung) liegt gemäß § 3 Abs. 2 B auGB in der Zeit vom 15.02.1993 bis 15.03.1993 (einschließlich) erneut bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge-I meinde Görgeshausen schriftlich oder mündlich zur Nieder^ schrift und nur zu den geänderten 'Ifeilen vorgebracht werden. Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze! ersichtlich.
Görgeshausen, 02.02.1993 Schumacher, Ortsbürgermeistei
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