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Montabaur

Nr. 5/93

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Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt den Um- und Erweiterungsbau für die Augst-Schule in 5411 Neu­häusel öffentlich aus.

Abgabe: 26.02.1993

Leistungsumfang:

Los 1: Deckenbauarbeiten. 10.00 Uhr

Los 2: Schreinerarbeiten. 10.15 Uhr

Los 3: Fliesenarbeiten. 10.30 Uhr

Los 4: Malerarbeiten. 10.45 Uhr

Los 5: Bodenbelagsarbeiten. 11.00 Uhr

Los 6: WCTYennwände. 11.15 Uhr

Los 7: Außenputzarbeiten. 11.30 Uhr

Los 8: Baureinigung. 11.45 Uhr

Schutzgebühr Arbeitsbeginn

Los 1: Deckenbauarbeiten 20,00 DM März/April 1993

Los 2: Schreinerarbeiten 15,00 DM Mai 1993

Los 3: Fliesenarbeiten 10,00 DM April 1993

Los 4: Malerarbeiten 20,00 DM Juni / Juli 1993

Los 5: Bodenbelagsarbeiten 15,00 DM Juli 1993

Los 6: WC-TVennwände 10,00 DM Juni 1993

Los 7: Außenputzarbeiten 20,00 DM Mai / Juni 1993 Los 8: Baureinigung 10,00 DM August 1993

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich ab dem 08.02.1993 beim Architekturbüro Stefan Wild und Peter Klumpp, Werb­hausgasse 1, 5430 Montabaur, Tblefon: 02602/92100, anzu­fordern.

Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungs­zweckes auf das Konto-Nr. 91006 (BLZ 570 910 00) bei der Volksbank Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung bei­zulegen.

Tbrmin für die Abgabe des Angebotes ist Freitag, 26. Februar 1993

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Monta­baur, Zimmer 219, einzureichen.

Die Ausführungspläne sind im Büro der Architekten einzuse­hen.

Die Submission findet bei der Verbandsgemeinde Monta­baur statt.

Montabaur, 1. Februar 1993

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Flur­stück Nr. 16/2 der Stadt Montabaur;

Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am

10.12.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Himmel­feld« für das Flurstück Nr. 16/2 wie folgt zu ändern:

a) Für das Grundstück wird die Festsetzung als »Grünflä­che« aufgehoben. Für die Errichtung eines Kindergartens wird für das Grundstück eine Gemeinbedarfsfläche festge­setzt.

b) Für den zu überbauenden Grundstücksteil wird das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise festgelegt.

c) Für den nordwestlichen Grundstücksteil verbleibt es bei der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451, Tfelefon 02624/106-0. Tfelefax 0 26 24/6170. Verantwortlich für den Inhalt: Franz-Peter Eudenbach. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil.

Bezugspreis monatl. DM 2,30 bei Ortszustellung.

Im Einzelversand durch den Verlag DM 1,00 + Versandkosten. BÜRGERZEITUNG Wochenblatt mit öffentlichen

Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Geschäfts­bedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassets wieder, der auch verantwortlich ist.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 27.01.1993 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes

»Verlängerte Südstraße« der Stadt Montabaur - Stadtteil Ei­gendorf

Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am

29.10.1992 den Beschluß gefaßt, im Bereich zwischen verlänger­ter Südstraße (Wirtschaftsweg Nr. 238/1) und Köppelstraße ei­nen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Verlängerte Südstra­ße« aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der auf der nächsten Seite abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Montabaur, 25. Februar 1993 Dr. Possel-Dölken

Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung desBebauungsplanes »Verlängerte Südstraße« der Stadt Montabaur; Durchführung der vorgezogenen Bürgerbe­teiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am

29.10.1992 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Be­kanntmachung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Zier le und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten, ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze ge­währt in der Zeit

vom 15.02.1993 bis 15.03.1993 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 8.00-12.30 Uhr und 14.00 -16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 -12.30 und 14.00 - 18.00 Uhr und freitags von 8.00 -12.30 Uhr. Montabaur, 25.01.1993 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister